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a) Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans „Heilig-Garten-Aue“
Im Zusammenhang mit dem Umbau des ehemaligen „neuen“ Grundschulgebäudes Schulstraße 4 in einen Kindergarten, hat das Landratsamt Rottweil in seiner Stellungnahme zum Bauantrag darauf hingewiesen, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Heilig-Garten-Aue“ befindet. Der Bebauungsplan stammt aus dem Jahre 1974. Im Bebauungsplan ist der Planteil im Bereich der ehemaligen Grundschule als Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung Schule festgesetzt. Eine Änderung der Zweckbestimmung Schule zu Kindergarten im Bebauungsplan ist deshalb notwendig. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Bebauungsplan „Heilig-Garten-Aue“ nach § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB wie folgt zu ändern: Die Zweckbestimmung „Schule“ der Fläche für Gemeinbedarf wird geändert in „Kindergarten“.
b) Verfahrensfreies Bauvorhaben: Bau einer Garage, Ziegeleiweg 2
Der Antragsteller möchte eine Garage mit Pultdach beim Gebäude Ziegeleiweg 2 errichten. Die Maße der Garage betragen 5,98 x 4,98 m mit einem umlaufenden Dachvorsprung von 0,35 m. Der Bauherr der Garage benötigt zwar aufgrund der Größe der Garage keine Baugenehmigung, allerdings ist eine Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze und der gewünschten Dachform notwendig. Laut Bebauungsplan ist nur die Ausführung eines Flachdaches erlaubt. Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Bauvorhaben zur Errichtung einer Garage zu und erteilt die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze und der Dachform.
c) Bauantrag für ein Einfamilienhaus, Rotlehof 43/1
Der Antragsteller möchte auf dem Flurstück Nr. 819, Rotlehof 43/1, ein Wohnhaus mit Carport errichten. Das Wohnhaus hat einen Grundriss von 13,50 x 11,50 m und ein Satteldach von 35° Neigung und die Firsthöhe hat 8,47 m. Der Carport mit Geräte- und Abstellraum ist an der Nordostseite an das Wohnhaus angebaut und hat einen Grundriss von 8,00 x 8,00 m, mit einem Satteldach von 17,5° Neigung und einem Dachvorsprung von 0,60m. In der Gemeinderatssitzung vom 30.09.2020 wurde in einer Bauvoranfrage der Errichtung eines Leibgedinghauses zugestimmt. Der Antrag wurde mittlerweile wieder zurückgenommen. In der Gemeinderatssitzung vom 07.04.2021 wurde einer Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport zugestimmt. Das planungsrechtliche Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB ist erforderlich. Nach der Klärung der Frage, ob dies nun als eigenständiger Bauplatz anzusehen ist und nicht als Leibgedinghaus, stimmte der Gemeinderat dem Bauvorhaben zur Errichtung eines Wohnhauses mit Carport, und um das planungsrechtliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen, einstimmig zu.
Zum Jahresende 2021 kam noch eine weitere Spende für die Jungendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Schenkenzell an. Außerdem ist in diesem Jahr bereits eine Spende der Volksbank Mittlerer Schwarzwald in Höhe von 2.000 € für die Beschaffung eines Defibrillators am Kloster Wittichen eingegangen. Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spenden einstimmig zu und dankt den Spendern.
Die Internationale Begegnung in Gemeinschaftsdiensten e.V. (IBG) hat sich bei der Gemeinde gemeldet und angefragt, ob die Gemeinde auch im Jahr 2022 wieder ein internationales Workcamp abhalten möchte. Bereits in der Vergangenheit hat die Gemeinde schon mehrfach Workcamps durchgeführt. Aufgaben für die Campteilnehmer wären im Ortsteil Kaltbrunn und auch an anderer Stelle vorhanden, z.B. könnten zur Verbesserung der Bewirtschaftung wieder einmal Gräben auf Wiesen und Grünflächen aufgemacht werden. Außerdem könnten an verschiedenen Stellen der Waldsaum zu FFH-Wiesen wieder aufgelockert werden, damit das Mähen entlang der Wälder einfacher wird. Farnflächen könnten ebenfalls von den Campteilnehmern bekämpft werden. Aus Anlass des IBG Jahresschwerpunkts „Let’s take action for climate protection – Anpacken für Wälder und Moore“ könnte die Gemeinde Schenkenzell IBG bis zu 500 Euro für Ausgaben bei gemeinsamen Aktivitäten der lokalen Bevölkerung mit dem Workcamp in Rechnung stellen (entweder Begegnungsaktivitäten, gemeinsame Umweltbildungsworkshops etc.). Oder es gibt aber auch die Möglichkeit den Austausch mit einer Partnerregion des Landes Baden-Württemberg (Lombardei, Katalonien, Auvergne-Rhône-Alpes) zu machen und dann 16-20-Jährige aus diesen Regionen einzusetzen. Auch hier gibt es Fördermittel, die genauen Konditionen können nach Rücksprache mit dem Jugendreferat des Landkreises mitgeteilt werden. Die Unterbringung wäre dieses Jahr unter Umständen etwas beschränkt, da in der Schule evtl. Umbauarbeiten stattfinden. In den Ferien dürfte kein Betrieb in der Halle sein, daher könnte man auch dort das Lager wieder aufschlagen. Der Gemeinderat begrüßte die erneute Durchführung eines Workcamps, da man in der Vergangenheit immer nur positive Erfahrungen gemacht hat. Aus dem Gemeinderat kam die Frage wegen weiterer Kosten für die Gemeinde auf. Für die Teilnehmer hat die Gemeinde einen Tagessatz für Essen und Verpflegung zu leisten, des Weiteren kommen evtl. Kosten für ein Fahrzeug dazu. Der Gemeinderat stimmt der Durchführung eines Workcamps bei einer Dauer von 2 Wochen mit bis zu 12 Teilnehmern einstimmig zu.
Nachdem bei den Vorgesprächen zur Baugenehmigung keine Brandschutzkonzeption für das Bestandsgebäude gefordert wurde, wurde im Nachgang von der Unteren Baurechtsbehörde eine solche eingefordert. Es wurde ein Angebot eines Fachbüros eingeholt und es wird vorgeschlagen, die Leistung an das Ingenieurbüro für Bauforschung, Vermessung und Planung in der Denkmalpflege AFIS aus Rottweil zu vergeben. Vorteilhaft ist, dass das Vorhaben beim genannten Ingenieurbüro aus anderen Anfragen seitens des Architekten bereits bekannt ist. Die Erstellung des Brandschutzkonzeptes sowie die Erstellung von Brandschutzplänen kosten brutto 5.997,60 €. Sollten weitere Pläne zu erstellen sein als die bisher vorhandenen, kämen noch Aufwandskosten hinzu. Dies ist momentan aber nicht vorgesehen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Brandschutzkonzeption an das Büro AFIS aus Rottweil zum Angebot von 5997,60 € zu vergeben.