Sitzung des Gemeinderates am 07.06.2023

Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates am 07.06.2023

1. Bürgerbeteiligung

Ein Bürger teilt mit, dass die Neuorganisation der Grüngutabfälle nicht gut läuft. Die Abfälle müssten nun von jedem Anlieferer in das Müllfahrzeug hinten eingeworfen werden. Das sei unpraktisch, wenn jemand das Grüngut lose auf einem Anhänger anliefert. Da dann alles einzeln abgeladen werden muss, ist die Anlieferungsstelle lange für andere blockiert. Zudem würde der Motor des Müllfahrzeugs während der gesamten Zeit laufen. Bürgermeister Heinzelmann wird hier Kontakt mit dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises aufnehmen und die Punkte ansprechen allerdings gibt es hier wenig Hoffnung, dass sich hier etwas ändert.

2. Bausachen
a)
Nutzungsänderung Hotel Winterhaldenhof in eine psychosomatische Klinik,
Winterhalde 8, Flst. 714/3 Schenkenzel

Die Antragstellerin möchte die Nutzung des ehemaligen Hotels Winterhaldenhof in       eine psychosomatische Klinik ändern.
Dieser Antrag ist aufbauend auf den Antrag, welcher in der Sitzung vom 25.01.2023 beraten und Stellung genommen wurde. Damals war die Nutzungsänderung des Erdgeschosses in eine psychosomatische Einrichtung beantragt. Diese wurde mittlerweile vom Landratsamt genehmigt. Weitergehend folgt nun der Antrag auf eine Klinik.
Im Untergeschoss sollen Räume zur Bewegungstherapie entstehen sowie eine Personalküche und ein medizinisches Untersuchungszimmer.
Im Erdgeschoss werden Umkleideräume für das Personal eingerichtet.

Im 1. und 2. Obergeschoss sollen je fünf und im 1. Dachgeschoss nochmals drei Patientenzimmer entstehen. Im 2. Dachgeschoss sind ein zentraler Versorgungsbereich mit einem Lagerraum geplant.
Auf der Westseite soll eine Nottreppe als zweiter baulicher Rettungsweg entstehen. Sie soll vom 2. Dachgeschoss aus bis ins Erdgeschoss verlaufen. Dies ist auch die größte Baumaßnahme, ansonsten wird baulich nicht viel verändert.

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Nutzungsänderung einstimmig zu.

3. Vergabe der Brückenprüfung

Die letzte Überprüfung der Brücken ist sechs Jahre her, nach Din1076 sind die Brücken wieder zu prüfen. Es ist auch wichtig, dass die Brücken regelmäßig überwacht werden. Bei der Bewertung einer Brücke mit Note 4 muss diese sofort gesperrt werden.
Im Vorfeld wurden zwei Angebote zur Prüfung eingeholt. Eines der beiden Angebote ist modular aufgebaut. Werden alle Module entsprechend zusammengerechnet, ist das 1. Angebot teurer als das 2. Angebot.
Im Gesamtpreis enthalten sind eine Fortschreibung der bisherigen Brückenbücher um die neuesten Entwicklungen, Fotos und digitalen CAB-Dateien (komprimierte Dateien über den Zustand des Bauwerks). Hieraus lässt sich anhand eines Notensystems ablesen, in welchem Zustand das Bauwerk ist.
Soweit ist dies bei beiden Angeboten enthalten. Da bereits Grunddaten als Brückenbücher vorliegen, auf denen aufgebaut werden kann, wird das Angebot 1 ebenfalls interessant. Als weiterer Baustein ist in Angebot 1 die Kostenberechnung für die Ertüchtigung der Bauwerke, was pro Bauwerk gerechnet wird, eingeschlossen.
Der 2. Anbieter wird automatisch eine Kostenschätzung für die Ertüchtigung jeder Brücke erstellen. Wenn die Gemeinde nun nur die Brückenbauwerke, welche einen entsprechend schlechten Zustand haben, berechnen lässt, besteht hier ein preislicher Vorteil.
Das Gesamtangebot 1 wäre zum Preis von gesamt 50.129 €. Wenn allerdings nur die notwendigen Dinge beauftragt werden, dann beläuft sich das Angebot 1 auf 36.535,38 €.
Das Angebot 2 beläuft sich auf einen Gesamtpreis von 36.385,44 €.

Der Gemeinderat beschließt das Angebot 2 anzunehmen und den Auftrag für die Prüfung der Brücken an das Ingenieurbüro Rothenhöfer zu vergeben. Die Kosten von 36.385,44 € sollen in diesem und im kommenden Haushalt aufgeteilt werden: Dieses Jahr sind 15.000 € eingestellt, im kommenden Jahr müssen dann 22.000 € eingeplant werden.

4. Antrag von Frau Braun auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat

Nach ihrer Einstellung als Bauamtsleiterin bestand für Andrea Braun ein Hinderungsgrund nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) Gemeindeordnung (GemO), sodass sie zum 01.09.2021 aus dem Gemeinderat ausscheiden musste. Nach § 31 Abs. 2 S. 1 GemO rückt dann die als nächste Ersatzperson festgestellte Person nach. Da es auf dem Wahlvorschlag CDU, für den Frau Braun kandidiert hatte, keine Ersatzbewerber gab, blieb der Sitz im Gemeinderat seither unbesetzt.

Nach § 26 Abs. 5 Kommunalwahlgesetz (KomWG) werden Gewählte, die wegen eines Hinderungsgrundes ausscheiden müssen, in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmzahlen als Ersatzpersonen ihres Wahlvorschlages festgestellt.
Nach ihrer Kündigung bei der Gemeinde Schenkenzell zum 01.04.2023 ist der Hinderungsgrund als Arbeitnehmer der Gemeinde bei Frau Braun weggefallen. Damit wäre sie nun automatisch die nächste Ersatzperson ihres Wahlvorschlages. Aus persönlichen Gründen möchte Frau Braun nicht mehr in den Gemeinderat nachrücken. Nach § 16 Abs. 1 GemO kann ein Bürger eine ehrenamtliche Tätigkeit aus wichtigen Gründen ablehnen oder sein Ausscheiden verlangen. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, entscheidet bei Gemeinderäten der Gemeinderat (§ 16 Abs. 2 GemO).
Der Gemeinderat stellt Andrea Braun als Ersatzperson für den Wahlvorschlag der CDU fest. Außerdem stimmt der Gemeinderat zu, dass bei Andrea Braun ein wichtiger Grund gem. § 16 GemO vorliegt und damit die Voraussetzung für ihr Ausscheiden aus dem Gemeinderat gegeben ist.

5. Anschaffung von Feuerwehrkleidung für die neuen Feuerwehrangehörigen

Durch die erfolgreiche Werbeaktion der Feuerwehr Kaltbrunn kamen auf einen Schlag sieben neue Feuerwehrangehörige in den aktiven Dienst. Dies zieht natürlich einige Dinge nach sich, so auch die Anschaffung neuer Kleidung für die neuen Mitglieder.
Zusammen mit den Ersatzbeschaffungen ergibt sich eine nicht geplante Situation im Feuerwehrhaushalt. Bereits jetzt ist die Kleiderkammer durch die neuen Mitglieder geplündert und es besteht ein Bedarf an Ersatzkleidung.
Um schnell handlungsfähig zu bleiben, ist es sinnvoll, dass die Kleiderkammer immer, wie in der Vergangenheit auch, einen Satz Hosen und Jacken in den verschiedenen Größen vorhält.
Derzeit fehlen 13 Hosen und 5 Jacken sowie diverse weitere Kleidung und Schutzausrüstung. Die Jacken und Hosen kosten alleine rund 6.000 €. Neue Stiefel liegen bei rund 1.200 €, wobei hier für spezielle Stiefel noch ein Eigenanteil aufläuft.
Im Haushalt ist ein Ansatz von 8.000 € für Ersatzbeschaffungen an Dienst- und Schutzkleidung vorgesehen. Da noch das 1. Halbjahr läuft, wird der Ansatz dieses Jahr wohl nicht reichen.
Der Gemeinderat beschließt, ausreichend Schutzkleidung zu beschaffen, um auch künftig bei defekter oder zu kleingewordener Kleidung Ersatz vorzuhalten.

Bürgermeister Heinzelmann bedankt sich bei allen, die sich bei der Mitgliederwerbung so erfolgreich eingebracht haben. Der Gemeinderat schließt sich dem Dank an. Die erhöhten Kosten für Schutzkleidung sind die logische Konsequenz aus der erfolgreichen Personalsuche, die der Feuerwehrbedarfsplan gefordert hat.

6. Antrag der Sozialgemeinschaft Schiltach / Schenkenzell auf weitere Förderung der Nachbarschaftshilfe

Seit dem Jahr 2016 erhält die Sozialgemeinschaft Schiltach / Schenkenzell eine Förderung für die Nachbarschaftshilfe. In den ersten drei Jahren waren dies jährlich 2.000 €, seit 2019 beträgt die Förderung noch 1.000 € pro Jahr. Zuletzt hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 14.09.2022 über die Fortführung der Förderung für das Jahr 2023 entschieden.
Die Sozialgemeinschaft hat nun um eine Fortführung der Förderung gebeten. Es wurde mitgeteilt, dass hiervon auch die Förderung aus Landesmitteln abhängig ist. Grundlage für die Landesförderung ist die kommunale Basisförderung. Die gemeinsame Verantwortung von Land und Kommunen trägt dazu bei, den Bedürfnissen der Menschen gerecht zu werden, in allen Landesteilen gleichermaßen Zugang zu Unterstützungsmaßnahmen zu haben und ein Gleichgewicht bei der Strukturentwicklung zu erreichen.
Bürgermeister Heinzelmann berichtet, dass die Nachbarschaftshilfe sowohl hinsichtlich des Bedarfs als auch an der Anzahl der Personen, die sich einbringen, wächst.
Der Gemeinderat sieht die Nachbarschaftshilfe als eine Erfolgsgeschichte. Die 1.000 € sind dafür ein guter Beitrag, der sehr sinnvoll angelegt ist, um diese aufrechtzuerhalten.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, auch für das Jahr 2023 die Nachbarschaftshilfe mit 1.000 € zu fördern.

7. Bekanntgaben

  • Nächste Sitzung:
    Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, 28.06.2023 um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
  • Aus nichtöffentlicher Sitzung:
    Bürgermeister Heinzelmann gibt bekannt, dass in der letzten Sitzung beschlossen wurde, einen Sanierungsvertrag mit der neuen Fördersumme von 30.000 € abzuschließen.
  • Geförderter Glasfaseranschluss:
    Der Landkreis sowie die Telekom haben Schreiben zum geförderten Glasfaseranschluss versendet. Damit sollen noch weitere weiße Flecken versorgt werden. Im Gemeindegebiet Schenkenzell wurden nun 122 Adressen angeschrieben. Die Leitungen sollen teilweise unterirdisch, wo dies nicht möglich ist, auch oberirdisch geführt werden. Da nicht alle Adressen ohne Glasfaseranschluss angeschrieben wurden, wird derzeit noch abgestimmt, ob und zu welchem Preis diese noch miteingeschlossen werden können.

8. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

  • Einwohnerversammlung:
    Ein Gemeinderat fragt nach dem aktuellen Stand der Bürgerversammlung. Bürgermeister Heinzelmann berichtet, dass sich auf den Aufruf im Mitteilungsblatt zur Teilnahme an den Arbeitskreisen niemand mehr gemeldet hat. Die Abreitsgruppenleiter werden sich mit den Freiwilligen in Verbindung setzen.

 

 

 

 

 

 

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