keine Anfragen
a) Bauvoranfrage Errichtung eines Wohnhauses mit Carport, Rotlehof 43/1, Flst. Nr. 819 Der Antragsteller möchte auf dem Flurstück Nr. 819, Rotlehof 43/1, ein Wohnhaus mit Carport errichten und in einer Bauvoranfrage die mögliche Genehmigung prüfen. Das Wohnhaus hat einen Grundriss von 13,50 x 11,50 m und ein Satteldach von 30° Neigung. In der Sitzung vom 30.09.2020 war bereits eine Bauvoranfrage des Bauherrn zur Errichtung eines Leibgedinghauses zugestimmt worden. Der Antrag wurde mittlerweile wieder zurückgenommen und der geplante Standort abgeändert. Mit dem Landratsamt Rottweil, Bau-, Naturschutz- und Gewerbeaufsichtsamt fand am 03.02.2021 ein Ortstermin statt, um den neuen Standort des Wohnhauses festzulegen. Wie im Lageplan dargestellt, liegt dieser jetzt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan (§34 BauGB).Das planungsrechtliche Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB ist erforderlich. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses mit Carport zuzustimmen und das planungsrechtliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen.
b) Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Rothaldestraße 42, Flst. Nr. 79/7 Die Antragsteller möchten an der Rothaldestraße ein Einfamilienhaus mit Carport errichten. Das Einfamilienhaus hat einen Grundriss von 10,13 x 8,33 m, und ein Satteldach mit 41 ° Neigung. Der Carport mit Fahrradabstellplatz und Abfallbehälter ist auf der Nordwestseite an das Wohnhaus angebaut und hat einen Grundriss von 8,00 x 4,00 m, mit einer Höhe von 2,90 m. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Oberdorf-West – 3. Erweiterung“, es werden nicht alle Festsetzungen eingehalten. In Ziffer 5 der planungsrechtlichen Festsetzungen im Bebauungsplan sind die überbaubaren Grundstücksflächen durch Baugrenzen festgesetzt. Als Ausnahme können die festgesetzten Baugrenzen mit untergeordneten Bauteilen, Eingangs- und Terrassenüberdachungen sowie Vorbauten überschritten werden. Im Antrag werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt: Überschreitung: der Dachvorsprung überschreitet die westliche Baugrenze um ca. 0,60 m. Das planungsrechtliche Einvernehmen der Gemeinde ist nach § 36 BauGB daher erforderlich.Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Bauantrag zuzustimmen und die notwendige Befreiung zu erteilen.
c) Neubau eines Carports für Wohnmobil, Pfarrberg 11, Flst. Nr. 72/6 Der Antragsteller möchte am Pfarrberg 11 ein Carport für sein Wohnmobil errichten. Der Carport hat einen Grundriss von 7,00 x 8,00 m, und ein Flachdach mit 5 ° Neigung. Die Zufahrt erfolgt über die Eisweierstraße und der fertiggestellten Stichstraße im Neubaugebiet Oberdorf-West 3. Erweiterung. Der Hang im Zufahrtsbereich an den Carport wird mit Blocksteinen gesichert. Die Oberkante des Betonpflasters im Carport ist ca. 40 cm höher als der Endausbau der Stichstraße. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Herrenberg-Stockmühle“, es werden nicht alle Festsetzungen eingehalten. Das Baugrundstück ist im Bebauungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen. Die private Nutzung bedarf der Befreiung. Hier bestehen gegen die geplante Bauausführung keine Bedenken, die auf dem Baugrundstück ausgewiesene Fläche für den Gemeinbedarf kann für die private Nutzung befreit werden. Der Gemeinderat stimmt dem eingereichten Bauantrag einstimmig zu und erteilt die notwendige Befreiunng.
d) Gestaltung Spielplatz Oberdorf West 3. Erweiterung Die Herstellung des neuen Spielplatzes im Frühjahr 2021 im Neubaugebiet Oberdorf-West 3. Erweiterung im Bereich Wiesenweg/Rothaldestraße, (Restfläche bis zum offenen Gewässer) wurde bereits in der Sitzung vom 09.09.2020 beschlossen, mit der Umsetzung wird der Gemeindebauhof nach Ostern beginnen. Für die neu zu beschaffenden Spielgeräte wurden zwei Angebote angefordert. Bei einer Firma besteht die angebotene Spielkombination, Federwippe und Kleinkind-Schaukelsitz aus Recycling-Kunststoff. Der Angebotspreis beträgt brutto insgesamt 9.035,67 €. Die Westfalia Spielgeräte GmbH gewährt auf die Spielgeräte aus Recyclingkunststoff 15 Jahre Garantie. Der zweite Anbieter, die Firma S.H. Spessart Holzgeräte GmbH, 97892 Kreuzwertheim hat ebenfalls eine Spielkombination, eine Federwippe sowie ein Kleinkinder-Schaukelsitz zum Gesamtpreis von 9.155,86 € angeboten. Die Spielgeräte sind in diesem Fall aus Douglasienholz gefertigt. Der Gemeinderat hat nun die Materialauswahl zu treffen, hier ist zwischen Hölzern aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern oder 100 % Recyclingkunststoff (minimale Wartung und minimale Pflege, vandalismussicher, splitterfrei, langlebig und haltbar, umweltneutral und recycelbar, witterungsbeständig und wasserfest, reißfest und farbecht, leicht zu reinigen, Licht und UV beständig) zu entscheiden. Mit Spielgeräten aus Recyclingkunststoff wurden beim „Kaltbrunner-Spielplatz“ gute Erfahrung gemacht. Der Spielturm wurde 2013 beschafft und hatte bisher keine Mängel und keinen Wartungsaufwand.1Mit dem Aufbau des Spielplatzes wird der Bauhof unter Leitung von David Weisser in der nächsten Zeit beginnen. Im Gemeinderat gibt es unterschiedliche Standpunkte hinsichtlich der Nachhaltigkeit der einzelnen Materialien. Der Gemeinderat beschließt letztlich mehrheitlich bei drei Gegenstimmen, die Spielgeräte der Westfalia Spielgeräte GmbH aus Recyclingkunststoff zum Bruttopreis von 9.035,67 € zu erwerben.
Herr Ortsvorsteher Maier stellt die Überlegungen hinsichtlich der Konzeption Herdenschutzmaßnahmen in der Sitzung vor. Begonnen hat die Maßnahme zum Herdenschutz bzw. zur Hütesicherheit der gehaltenen Weidetiere auf den zu bewirtschaftenden Flächen in Hinter-Wittichen im vergangenen Jahr mit dem ersten Vor-Ort-Termin gemeinsam mit einer Mitarbeiterin der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) aus Freiburg. Die Gemeinde Schenkenzell liegt im Gebiet der Förderkulisse Wolfsprävention Baden-Württemberg. Es wurden der aktuelle Stand der Einzäunung und auch Lösungsvorschläge für die Verbesserung diskutiert und angesprochen. Begangen wurde damals die ganze Fläche Hinter-Wittichen einschließlich Wüstenbach. Im aktuellen Schutzmaßnahmenbereich sind jedoch „nur“ die Flächen auf der Seite Jägerhaus (Südseite) und Nordseite in der Betrachtung. Das damalige Resümee war, das der aktuelle Stand nicht so schlecht war wie teilweise angenommen und dass ein kleinerer Teil mit wenigen Ergänzungen auf den erforderlichen Stand gebracht werden kann. In anderen Bereichen, vor allem auf der Nordseite, gibt es jedoch erheblichen Aufbaubedarf. Um diesen Termin als Startschuss für die Herdenschutzmaßnahmen zu nutzen, blieb Ortsvorsteher Maier mit Frau Ebinger vom LEV in engem Kontakt. Es fanden mehrere Vor-Ort-Termine mit Frau Ebinger sowie den betroffenen Grundstückseigentümern, den Bewirtschaftern vor Ort, der Naturschutzbehörde und mittlerweile auch schon mit zwei Zaunbaufirmen statt. Außerdem fand bereits ein Arbeitseinsatz zum Aufsägen einer Zauntrasse statt. Außerdem galt es, Einwände der Eigentümer, welche hinsichtlich der Variante des Festzaunes Bedenken hatten, konstruktiv vor Ort zu lösen, die Problemstellungen aufzugreifen und zu besprechen. Folgende größere Punkte waren immer wieder Teil von Überlegungen bei Vor-Ort-Terminen und beim Begang mit den Zaunbaufirmen:
– Sicherung des Baches einschließlich der Brücken (Kettenlösung – unter Strom gesetzt) – Zäunung entlang der Wege (Böschung unterhalb oder oberhalb) – Wilddurchlässigkeit – Reparaturfähigkeit nach Anfall von Sturm/Schneebruch/Käferholz – Tiefe des Zaunes in den Wald – Ablauf bei geplanten Holzhieben – Winterdienst (Zufahrt Hinter-Wittichen/Jägerhaus und Wüstenbach) – Stromversorgung – Einbindung von Anwohnern – Freisägen von Trassen/Randbereichen – Herrichten bestehender Wege
Es konnten für nahezu alle angesprochenen Bereiche in Gesprächen und Vor-Ort-Terminen Lösungsansätze gefunden. Hier zahlte sich eine sehr gute Vorarbeit des Bewirtschafters aus. Er konnte in Bezug auf das Setzen seiner Holzpfosten für den Zaun eine Art Festzaun vorweisen und somit kommen höhere Fördersätze in Betracht. Außerdem ist eine Förderung nur möglich, wenn der Bewirtschafter in Vorleistung geht. Es gibt zwar schnelle Zahlungszusagen seitens der Behörden, aber nichts destotrotz muss das auch erst einmal passieren. Ebenfalls besprochen wurde die Übernahme des Zaunes durch einen nachfolgenden Bewirtschafter. Es gibt eine 5-jährige Bindung nach Aufstellung des Zaunes, eine Übertragung an einen Nachfolger/anderen Bewirtschafter wäre möglich. Bei gutem Verlauf könnte im Herbst diesen Jahres mit der Aufstellung des Zaunes angefangen werden. Um die Arbeit des Zaunbauers aber auch des Bewirtschafters zu unterstützen ist hier sicherlich die ein oder andere ehrenamtliche Stunde notwendig, dies ist aber durchaus machbar ist. Aktuell werden mit dem E-Werk Gespräche geführt, ob eine Stromversorgung aus der Trafostation möglich ist. Ansonsten müsste bei Anwohnern anfragen werden, ob es möglich ist, einen Stromanschluss zu bekommen. Das würde die Hütesicherheit enorm steigern. Da sich alle hier Beteiligten mit viel Zeit, Arbeit und Gedanken eingebracht haben, gilt hier der Dank Frau Ebinger vom LEV in Schiltach, die sich in diesem Projekt in sehr hohem Maß engagiert, unserem Bewirtschafter, der sich nicht zuletzt als Antragssteller und offensichtlich als guter Vorarbeiter mit einbringt, dem Forstbetrieb Fürst zu Fürstenberg, vertreten durch den Revierleiter, der sich immer wieder konstruktiv auf das weitere Vorgehen eingelassen und dieses unterstützt hat, der Naturschutzbehörde des Landkreises Rottweil und der FVA in Freiburg, den beiden Zaunbauunternehmen die zum Vor-Ort Termin da waren und auch Sven Haberer aus Hinter-Wittichen, der sich bereiterklärte in einer Samstagsnachmittagsaktion beim Aufsägen der neuen Trasse zu helfen.
Zum weiteren Vorgehen ist geplant, dass das zweite Angebot abgewartet wird, die Angebote werden dann entsprechend verglichen und geprüft. Den gesamten Bereich abzudecken ist aus finanzieller Sicht schon recht optimistisch, aber sollte versucht werden. Sollte die Förderung zustande kommen, muss auch klar sein, dass in den kommenden Jahren durch weitergehende Maßnahmen die Einzäunung vorangetrieben werden muss. Herr Bürgermeister Heinzelmann dankt Herr Ortsvorsteher Maier für seine Ausführungen und für die Arbeit in diesem Projekt.