Sitzung des Gemeinderates am 07.02.2024

Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates am 07.02.2024

Zur zweiten Gemeinderatssitzung des Jahres konnte Bürgermeister Heinzelmann alle Gemeinderäte sowie einen Vertreter der Presse begrüßen.

1. Bausachen
a) Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport Flurstück 55/13, Schulwiese 15, Gemarkung Kaltbrunn

Das Bauvorhaben liegt im qualifizierten Bebauungsplan „Roßbergerhof II“.
Der Bauherr beantragt eine Befreiung von der vorgeschriebenen Firstrichtung. Diese ist um 90° gedreht. Im Bebauungsplan ist lediglich bei begründeten Einzelfällen eine Abweichung von max. 15° vorgesehen. Der Bauherr möchte das Gebäude aufgrund der Aussicht der Wohnräume zum Kaltbrunnbach drehen.
Der Bauherr plant die Garage mit einem Flachdach entgegen der örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplans. Zudem ist eine Befreiung aufgrund des Standorts außerhalb des Baufenster notwendig.
Hinweis der Verwaltung:
Im Baugebiet wurden bereits Garagen/Anbauten von der Auflage Satteldach befreit. So wurde auf dem Nachbargrundstück 55/11 im Jahr 2023 ein Pultdach mit 7° Dachneigung genehmigt.
Des Weiteren wurde bereits beim Grundstückverkauf sowie jetzt auch im Antragsverfahren darauf hingewiesen, dass der Carport/Garage keine befestigte Bodenplatte erhalten kann, da in diesem Bereich sowohl Wasser als auch Abwasserleitungen verlegt sind. Mit einer gepflasterten Fläche ist dies aber möglich.
Es sind Befreiungen nach § 31 BauGB notwendig. Das Einvernehmen ist erforderlich, § 36 BauGB.
Bürgermeister Heinzelmann erläutert, dass die Festsetzungen zum Flurstück im Bebauungsplan noch von dem geplanten Wendekreisel geprägt sind. Inzwischen wurde entschieden, dass dieser nicht gebaut werden soll, daher sind die Festsetzungen hinsichtlich der Firstrichtung oder des eingeschränkten Baufensters nicht mehr zeitgemäß.
Der Ortschaftsrat hat im Voraus sein Einvernehmen erteilt.

Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Bauvorhaben zu und erteilt die notwendigen Befreiungen.

2. Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 – Wahl der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses

Die Leitung der Gemeinde- und Ortschaftsratswahlen am 09.06.2024 und die Feststellung des Wahlergebnisses ist dem Gemeindewahlausschuss übertragen. Ihm obliegen hier zudem die Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge. Der Gemeindewahlausschuss wird für jede Wahl neu gebildet. Bei der Wahl des Kreistags und der Europawahl leitet er die Durchführung der Wahl und wirkt bei der Feststellung des Wahlergebnisses mit.
Der Gemeindewahlausschuss besteht aus einem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und mindestens 2 Beisitzern und deren Stellvertretern. Der Gemeindewahlausschuss wird aus den Reihen der Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten gewählt. Die Gemeindebediensteten sind wählbar, auch wenn sie nicht in der Gemeinde wohnen. Sämtliche Gemeinderäte, welche sich wieder zur Wahl stellen, sind nicht in den Wahlausschuss wählbar. Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses fungieren gleichzeitig auch als Wahlvorstand für den Wahlbezirk Schenkenzell.
Vorsitzender ist grundsätzlich kraft Gesetzes der Bürgermeister, es sei denn, er ist selbst Wahlbewerber. Bürgermeister Heinzelmann wird für den Kreistag kandidieren, daher muss der Gemeinderat den Vorsitzenden sowie auch die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten wählen.

Folgende Besetzung wird vorgeschlagen:

Europawahl
Vositzende:
Susanne Augsburger
Stellv. Vorsitzende/Beisitzerin: Sonja Haas
Beisitzer: Thomas Schenk
Beisitzer: Joachim Waidele
Beisitzerin: Renate Harter
Beisitzerin: Heike Schenk
Beisitzerin / Schriftführerin: Sabrina Brand
Beisitzerin / Stv. Schriftführerin: Ulrike Redlich

Kommunalwahl
Vositzende: Susanne Augsburger
Stellv. Vorsitzende/Beisitzerin: Sonja Haas
Beisitzer: Thomas Schenk
Beisitzer: Joachim Waidele
Beisitzerin: Renate Harter
Beisitzerin: Heike Schenk
Beisitzerin / Schriftführerin: Sabrina Brand
Beisitzerin / Stv. Schriftführerin: Ulrike Redlich

Alle aufgeführten Personen sind wählbar und bereit, bei der Kommunal- und Europawahl am 09. Juni 2024, dieses Amt anzunehmen. Die weiteren erforderlichen Hilfskräfte (für die Briefwahl, Auszählung etc.) werden durch den Bürgermeister bestellt. An dieser Stelle schon einmal herzlichen Dank für die Bereitschaft aller Personen.

Der Gemeinderat wählt die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses wie vorgeschlagen.

3. Angebot des Deutschen Wetterdienstes für die periodische Überprüfung der Luftqualität

Die Gemeinde Schenkenzell ist als Luftkurort nach § 1 Abs. 5 Nr. 12 KurorteG prädikatisiert. Die Begriffsbestimmungen des Deutschen Heilbäderverbandes e. V. und des Deutschen Tourismusverbandes e. V. sehen für die Bestätigung der Prädikatisierung alle zehn Jahre eine Überprüfung der bioklimatischen und lufthygienischen Verhältnisse basierend auf einer einjährigen Messreihe vor.
Das letzte Gutachten aus 2020, welches allerdings bereits 2019 hätte durchgeführt werden müssen, ergab, dass die bioklimatischen Voraussetzungen für die Bestätigung des Prädikats Luftkurort erfüllt sind. Die nächsten einjährigen Luftqualitätsmessungen müssen also 2029 durchgeführt werden. Nach der Hälfte der Zeit muss eine Vorbeurteilung gemacht werden, um zu prüfen, ob sich die örtliche Situation verschlechtert hat und vorzeitig eine einjährige Messung erfolgen muss. Ergeben sich keine Hinweise auf eine Verschlechterung, bleibt es bei dem Zehn-Jahres-Rhythmus.
Für die Vorbeurteilung wurde ein Angebot des Deutschen Wetterdienstes eingeholt. Die Kosten belaufen sich auf 1.430 € netto (1.701,70 € brutto). Hinzukommen ca. 50 € Reisekosten. Die Beurteilung der lufthygienischen Verhältnisse erfolgt anhand einer Kontrollbegutachtung der Lufthygiene nach einem standardisierten Verfahren für das die Gemeinde im Voraus ein Erhebungsblatt mit Angaben zu den örtlichen Verhältnissen ausfüllen muss. Anschließend findet noch eine Ortsbesichtigung statt.

Der Gemeinderat nimmt das Angebot des Deutschen Wetterdienstes zur periodischen Überprüfung der Luftqualität über 1.430 € netto an.

4. Einverständnis und Vertrag mit der Stadt Alpirsbach zur Führung eines Wanderwegs „Sagenhaftes Alpirsbach“ in Richtung Staufenkopf

Die Stadt Alpirsbach richtet einen Prädikatswanderweg ein, der zum Teil auch über die Gemarkung Schenkenzell führen soll. Der Gemeinderat hat hiervon bereits Kenntnis, grundlegend gab es keine Einwände. Die privaten Waldeigentümer sind ebenfalls schon länger über das Vorhaben informiert und haben nun, wie die Gemeinde Schenkenzell auch einen Nutzungsvertrag erhalten, der die Gemeinde bzw. die privaten Eigentümer von Regressforderungen bezüglich Verkehrssicherungspflicht an solchen Wegen freistellt. Es entstehen der Gemeinde keine Kosten für Beschilderung und Unterhalt der Wegeeinrichtungen. Die Gemeinde ist hiervon im Bereich des Flurstücks 803/1, Staufenkopfhütte und Zuwegung von der Sattellege her betroffen.

Der Gemeinderat stimmt dem Vertrag mit der Stadt Alpirsbach zu.

5. Freiwillige Feuerwehr – Bestätigung der Wahlen der Abteilungskommandanten der Abteilung Schenkenzell sowie der Abteilung Kaltbrunn

Nach § 10 Abs. 13 in Verbindung mit § 10 Abs. 5 der Feuerwehrsatzung werden die ehrenamtlich tätigen Abteilungskommandanten und ihre Stellvertreter in den Abteilungsversammlungen ihrer jeweiligen Einsatzabteilungen gewählt und nach Zustimmung des Gemeinderats vom Bürgermeister bestellt.
Abteilung Schenkenzell
Nach dem Tod des Abteilungskommandanten musste nun dessen Nachfolger vorzeitig gewählt werden. Die Wahlperiode beträgt daher nun zwei Jahre bis zur nächsten ordentlichen Wahl.
In der Abteilungsversammlung am 20.01.2024 wurde Felix Harter mit 23 Stimmen bei 25 abgegebenen Stimmen zum Abteilungskommandanten der Abteilung Schenkenzell gewählt. Sein Amt als Kassier der Abteilung übernimmt Jochen Sum.
Abteilung Kaltbrunn
Alfred Gruber hat aus persönlichen Gründen um sein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Amt des Abteilungskommandanten gebeten. Bereits bei der letzten ordentlichen Wahl 2021 hatte er bekannt gegeben, keine volle Amtszeit zu übernehmen. Daher waren damals bereits zwei Stellvertreter gewählt wurden, die nun nachrücken.
In der Abteilungsversammlung am 12.01.2024 wurden nun die Ämter übergeben. Abteilungskommandant ist nun Ralph Mäntele, Julian Schmid stellvertretender Abteilungskommandant.

Der Gemeinderat stimmt den Wahlen des Abteilungskommandanten der Abteilung Schenkenzell sowie des Abteilungskommandanten und dessen Stellvertreters der Abteilung Kaltbrunn zu.

Bürgermeister Heinzelmann dankt allen gewählten Personen für ihre Bereitschaft, das jeweilige Amt zu übernehmen.

6. Bekanntgaben

  • Nächste Sitzung: Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet am Mittwoch, 28.02.2024 um 19 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
  • Holzbeige am Friedhof: Bürgermeister Heinzelmann berichtet, dass nach dem Hinweis in der letzten Sitzung mit den Eigentümer Kontakt aufgenommen wurde. Die Holzbeige direkt am Friedhof wurde inzwischen entfernt.
  • Haushaltserlass: Das Landratsamt Rottweil als Rechtsaufsichtsbehörde hat die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2024 bestätigt und die vorgesehene Kreditaufnahme genehmigt.
  • Sanierungsgebiet „Heilig Garten“ Der Bewilligungszeitraum des Landessanierungsprogramms für das Sanierungsgebiet „Heilig Garten“ wurde wie beantragt bis zum 30.04.2026 verlängert.

7. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

  • Hangsicherung Kaltbrunn: Aufgrund mehrerer Nachfragen von Bürgern, erkundigt sich ein Gemeinderat nach dem Sachstand zur Hangsicherung entlang der Straße Richtung Kaltbrunn. Bürgermeister Heinzelmann teilt mit, dass es hier noch nichts Neues gibt, auch bedingt durch den Stellenwechsel des bisherigen Ansprechpartners. Er wird dazu Kontakt mit dem Straßenbauamt aufnehmen.

 

 

 

 

 

 

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