Bericht von Herrn Bürgermeister Heinzelmann zur aktuellen Pandemielage:
„Seit der letzten Gemeinderatssitzung ist ein weiterer positiver Covid -19 Erkrankter in der Statistik für Schenkenzell hinzugekommen. Im Kreis sind derzeit 636 Personen positiv getestete worden, 323 Personen gelten als genesen und leider gibt es 22 Todesfälle zu beklagen. Bereits in der vergangenen Sitzung haben wir über die Sorge hinsichtlich der Flüchtlingsunterkunft im ehemaligen Gasthaus „Sonne“ berichtet. Das Landratsamt hat dieser Auffassung zugestimmt. Die örtlichen Arztpraxis und das Gesundheitsamt Rottweil haben vereinbart, dass Testungen vor Ort durch die Arztpraxis durchgeführt werden können. Vor rund zwei Wochen zeigten mehrere Bewohner mögliche Symptome und wurden in der Praxis vorstellig. Das Gesundheitsamt Rottweil hat in Absprache mit dem Sozialamt daraufhin eine sofortige Testung aller Bewohner im ehemaligen Gasthaus „Sonne“ veranlasst. Die Zusammenarbeit zwischen den Ämtern und der Gemeinde hat hervorragend funktioniert. Hierfür gilt mein Dank dem Landratsamt sowie den Mitarbeitern von Sozial- und Gesundheitsamt. Das Ergebnis des Tests war dann auch für alle Beteiligten sehr beruhigend. Alle 77 Personen wurden negativ getestet. Bei einem nach dem 1. Test erkranktem Kind konnte heute ebenfalls Entwarnung gegeben werden. Ein im Vorfeld, auch aufgrund unseres Drängens erarbeiteten Planung für den Ernstfall hat das Vorgehen erleichtert.
Aufgrund der neuesten Lockerungen wird das Rathaus Schenkenzell ab Montag, 11.05.2020 wieder zu den amtlichen Öffnungszeiten geöffnet. Analog zu den geltenden Hygienevorschriften für den Einzelhandel wird auch für das Rathaus eine Maskenpflicht eingeführt. Wer ins Rathaus kommt, sollte also einen geeigneten Nasen- Mundschutz dabei haben. Diese Maßnahme wurde zum Schutz aller Beteiligten getroffen. Es wird gebeten, dass alle Anliegen die telefonisch oder per E-Mail geregelt werden können, weiterhin auf diesem Wege erledigt werden. Im Rathaus ist auch weiterhin der Mindestabstand so gut es geht zu wahren.
Für die Kommunalpolitik sehr unglücklich, sind die Abläufe und der Veröffentlichungszeitpunkt für Änderungsverordnungen der Landesregierung. Fast methodisch werden diese an den Wochenenden kurz vor deren Umsetzung und dann auch noch zu später Stunde bekanntgegeben. Nachdem man in den ersten Wochen der Pandemie noch eine weitestgehende Einheit unter den Ländern erkennen konnte, hat diese Woche gezeigt, dass es innerhalb der Länder unterschiedliche Öffnungsschritte geben wird. Es gelten zwar weiterhin die Kontaktbeschränkungen, diese werden jedoch weiterhin gelockert.
Seit heute sind die Spielplätze in der Gemeinde wieder geöffnet, es gelten noch bestimmte Höchstzahlen von Kindern auf den einzelnen Spielplätzen. Diese richten sich nach der Größe des Spielplatzes. Beim Besuch sollte ein Erziehungsberechtigter anwesend sein.
Dies sind alles nur kleine Schritte hin zu einem normaleren Leben. Ich hoffe, dass es auch unserer Gastronomie und Hotellerie zeitnah wieder gestattet wird, unter gewissen Auflagen, zu öffnen. Wie viele Virologen und Wissenschaftler aber sagen, bewegen wir uns auf einem schmalen Grat. Das Ziel, das Gesundheitssystem nicht zu überlasten, ist bislang aufgegangen und dafür sind wir dankbar. Seit heute wissen wir, dass es bei einer Überschreitung von mehr als 50 positiven Fällen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche im Landkreis zu örtlichen Shutdowns kommen soll. Daher bitte ich heute alle, sich auch weiterhin an die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen und Kontaktverbote zu halten. Es liegt an jedem einzelnen wie sich die Situation weiterentwickelt.“
Aufgrund der aktuellen Pandemie ergab sich die Überarbeitung der bisherigen Bekanntmachungssatzung. Die Sicherstellung der Rechtswirksamkeit von öffentlichen Bekanntmachungen z.B. von Satzungen auch in Krisenzeiten ist das Ziel.
In der bisherigen Bekanntmachungssatzung von 1984 ist nur das Nachrichtenblatt als Veröffentlichungsmedium vorgesehen. Sollte das bislang festgelegte Veröffentlichungsorgan aus irgendwelchen Gründen wegfallen, muss die Gemeinde auch weiterhin handlungsfähig bleiben. Daraus ergibt sich die Überlegung, die Veröffentlichung zumindest im Notfall auch im Internet durchführen zu können. Generell besteht die Möglichkeit zur Veröffentlichung im Internet schon längere Zeit. Es müssen hierzu gewisse technische Standards eingehalten werden und die Veröffentlichung kann derzeit nur im Format einer sogenannten Pdf-A mit hinterlegter qualifizierter elektronischer Signatur erfolgen. Die elektronische Signaturkarte ist für den Bürgermeister und seinen Stellvertreter noch zu beschaffen.
Es ist damit keine Abkehr vom Amtlichen Nachrichtenblatt geplant, die neue Satzung soll die Gemeinde krisensicherer machen.
Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung wie im Entwurf vorgelegt einstimmig.
Um den Verpflichtungen der Eigenkontrollverordnung nachzukommen, hat die Gemeindeverwaltung ein Leistungsverzeichnis erstellt und die Kanalreinigungs- und Kanalbefahrungsarbeiten ausgeschrieben. An der Ausschreibung wurden 7 Fachfirmen beteiligt. Um weitere SW-Kanäle im Jahr 2020 / 2021 sanieren zu können, wurden im Ortskern 3.010 lfm Leitung für Kanalreinigung und TV Befahrung ausgeschrieben.
Zur Submission am 21.04.2020 haben 5 Firmen ein Angebot abgegeben, eine Firma hat aus Termingründen ein leeres LVZ abgegeben, die restlichen 4 konnten gewertet werden. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Fa. RS Kanal- und Umweltservice GmbH aus Balingen mit einer Gesamtsumme (brutto) von 10.174,50 € eingereicht. Das teuerste Angebot lag bei 17.814,30 €. Für die Ausführung der Arbeiten wurde ein Zeitfenster von Mitte Mai bis Ende November 2020 vereinbart. Im Haushaltsplan 2020 sind für Unterhaltung Kanalnetz 10.000 € eingestellt.
Der Gemeinderat beauftragt die günstigsten Bieterin, die Fa. RS Kanal- und Umweltservice GmbH Balingen zum Angebotspreis von 10.174,50 € einstimmig mit der Durchführung der Arbeiten.
Die derzeit gültige Verwaltungsgebührensatzung trat am 29.11.2001 in Kraft. Die Satzungsregelungen sowie die Gebührensätze sind mittlerweile veraltet und überholt. Die Verwaltung hat sich daher mit der Neufassung der Satzung sowie mit der Neukalkulation der Verwaltungsgebühren beschäftigt.
Die bisherige Satzung sah in vielen Fällen Gebührenspannen (z.B. Gebühr von 2,50 € bis 2.500 €) vor. Um es für die tägliche Arbeit etwas zu leichter zu machen, wurden in der neuen Kalkulation überwiegend feste Gebühren je Amtshandlung vorgeschlagen. Die Grundlage für die Gebührenkalkulation sind die angefallenen Personalkosten und die anteiligen benötigten Arbeitszeiten für die Erledigung einer Verwaltungsaufgabe. Bei Dienstleistungen, bei welchen eine genaue Bearbeitungsdauer schwer zu pauschalieren ist, wurde die Gebühr je Zeiteinheit festgelegt. Die Zeiteinheit beträgt jeweils 15 Minuten. Die tatsächliche Gebühr ergibt sich dann jeweils aus der aufgrund der benötigten Arbeitszeit hochgerechneten Anzahl von Zeiteinheiten.
Die Verwaltung erläutert die Kalkulation der Verwaltungsgebühren, die Gegenüberstellung der bisherigen Gebühren mit den vorgeschlagenen Gebührenhöhen sowie den Entwurf der Satzung.
Aus dem Gemeinderat wird vorgeschlagen, die Nr. 18.1 (kurzfristige Gestattungen bis zu vier Tagen), Nr. 18.2 (Sperrzeitverkürzungen) und 19.1 (Ausnahmegenehmigung für das Abbrennen von Kleinfeuerwerk) für die Vereine weiterhin gebührenbefreit zu erteilen.
Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) mit Gebührenverzeichnis wie im Entwurf vorgesehen, sowie der vorgeschlagenen Gebührenfreiheit für örtliche Vereine bei den Nr. 18.1 bis 19.1 einstimmig.
keine