Bürgermeister Heinzelmann konnte in diesem Jahr sieben Personen für ihr Engagement mit einer Blutspende Leben zu retten ehren, sie bringen es auf insgesamt 395 Spenden. Durch die derzeitigen Lieferengpässe konnte die Ehrung nicht wie gewohnt in der ersten Sitzung nach der Sommerpause durchgeführt werden, da die Ehrennadeln bis dahin nicht geliefert werden konnten. Bürgermeister Heinzelmann begrüßte alle Anwesenden recht herzlich.
In seiner Dankesrede ging Bürgermeister Heinzelmann auf die Geschichte der Blutspende ein. Erst Anfang des 19. Jahrhunderts fand die erste erfolgreiche Bluttransfusion von Mensch zu Mensch statt. Viel Zeit ist vergangen, seit Pioniere wie der Wiener Mediziner Karl Landsteiner sich intensiv und erfolgreich mit der Beschaffenheit des menschlichen Blutes befassten. Im ersten Jahrzehnt nach dem Zweiten Weltkrieg zeichnete sich die Notwendigkeit der Durchführung von Blutspendenterminen ab, um den landesweit steigenden Bedarf von Blutkonserven bedienen zu können.
Jeder der zu ehrenden Spender hat durch seine Blutspenden bereits mehrfach Leben gerettet, Schwerstkranken bei der Therapie geholfen und zur wesentlichen Linderung von Schmerz und Krankheit beigetragen. All diese Menschen tun dies freiwillig und unentgeltlich. Sie helfen allen die dringend Blut- und Blutbestandteilpräparate benötigen und das ist nicht wenig. Täglich werden bundesweit 15.000 Spenden benötigt, um den Bedarf an Blutkonserven decken zu können. Auch hier spielt der demografische Wandel eine Rolle, sodass vor allem immer mehr junge Menschen als Erstspender gewonnen werden müssen. Es ist daher auch wichtig, neben der eigenen Spende Werbung für das Blutspenden zu machen.
Bürgermeister Heinzelmann sprach allen Spendern seinen besonderen Dank und unser aller Anerkennung aus. Er verlas die Urkunden einzeln und bat die Spender zu sich. Die Urkunden und Präsente wurden gemeinsam mit Alexandra Storz von Seiten des Roten Kreuzes übergeben. Möge die kleine Anerkennung Motivation für weitere Spenden sein. Dem Team vom Roten Kreuz Ortsverein Schiltach Schenkenzell sei für ihre erfolgreich durchgeführten Spendenaktionen recht herzlich gedankt.
Geehrt wurden für
a) Errichtung einer Garage mit Terrasse, Äckerhofweg 19, Flst. 633
Der Antragsteller möchte im Äckerhofweg 19 eine Garage mit Terrasse am bestehenden Wohnhaus errichten. Die geplante Garage an der Südseite des Wohnhauses hat die Abmessungen von 5,00 x 9,00 m und eine Höhe von 3,15 m. Sie wird mit einer Stahlbetonwand hangseitig bzw. in einer Holzständerbauweise mit einem Flachdach errichtet. Zur geplanten Terrasse mit 3,00 x 9,00 m auf der Garage erfolgt der Zugang über eine Treppe an der Westseite des Hauses. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Äckerhofweg-Allmend“ und beurteilt sich nach § 30 BauGB. Bei einem Flachdach sind Trauf- und Firsthöhe identisch. In § 11 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Äckerhofweg-Allmend ist festgelegt, dass die Traufhöhe der Nebengebäude max. 3 m betragen darf. Hierbei handelt es sich um eine Gestaltungsvorschrift der LBO. Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag einstimmig zu und erteilt die notwendige Befreiung.
b) Nutzungsänderung eines Wohn- und Geschäftshauses (Wohnungen im OG und DG zu Ferienwohnungen), Reinerzaustraße 9, Flst. 95
Für das Objekt Reinerzaustraße 9 ist ein Antrag auf Nutzungsänderung eines Wohn- und Geschäftshauses eingegangen. Hier sollen im Ober- und Dachgeschoss Ferienwohnungen entstehen. Das Erdgeschoss bleibt unverändert. Das Obergeschoss, welches aus einem Wohnzimmer, WC, Diele, Essen Flur, Küche und Bad besteht, soll nun durch ein Zimmer (vorher Ankleide) und zwei Schlafzimmer (vorher Kinder.- bzw. Elternschlafzimmer) umgenutzt werden. Im Dachgeschoss befindet sich ein Wohnzimmer, Bad, Ankleide, Flur, Küche / Esssen, WC und Diele. Das vorhandene Kinderzimmer und Elternschlafzimmer sollen jeweils zum Schlafzimmer umgenutzt werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des im Zusammenhang bebauten Ortsbereichs von Schenkenzell und beurteilt sich nach § 34 BauGB. Bürgermeister Heinzelmann erläutert, dass die Wohnungen nach der Nutzungsänderung ausschließlich als Ferienwohnungen genutzt werden können. Eine Rück-Umnutzung ist aber jederzeit möglich. Hier werden Bedenken von Seiten des Gemeinderates geäußert, da bei dem ohnehin schon knappen Wohnungsmarkt in Schenkenzell, damit noch einmal zwei bestehende Wohnungen wegfallen würden. Zudem befinden sich die Wohnungen auch in zentraler Lage.
Der Gemeinderat beschließt bei fünf Zustimmungen und fünf Ablehnungen, das gemeindliche Einvernehmen nach § 54 LBO nicht zu erteilen. Bürgermeister Heinzelmann erläutert daraufhin, dass bei einem rechtlichen Anspruch das Versagen der Gemeinde dazu führen kann, dass das Landratsamt schließlich das Benehmen herstellen muss. Die Bedenken wegen fehlendem Wohnraum werden weitergegeben.
Für das sanierte Gebäude in der Schulstraße 4 sind Flucht- und Rettungspläne sowie Feuerwehrpläne gemäß DIN 14095, DIN 23601 und ASR A2.3 notwendig. Zur Erstellung der notwendigen Pläne wurden drei Angebote eingeholt. Das günstigste Angebot mit 1.500 € pauschal kommt von der Fa. Medienbüro Rabenau. Dieses Angebot gilt unter der Bedingung der Mithilfe seitens der Gemeinde. Das teuerste Angebot liegt bei 5.197,72 €. Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag an die Fa. Medienbüro Rabenau für 1.500 € zu erteilen.
Die Björn Steiger Stiftung, bekannt durch ihr Notrufsäulensystem entlang der Autobahnen und Straße in ganz Deutschland, mittlerweile aber auch durch die Ausstattung mit Defibrillatoren und vielem anderen, ist auf die Gemeinde zugekommen und hat angefragt, ob Interesse an solarbetriebenen Notrufsäulen besteht. Diese Säulen könnten im Außenbereich an viel begangenen Wanderwegen oder auch an gefährlichen Straßenstellen, an denen keine Stromversorgung herrscht, aufgestellt werden. Betrieben werden sie mit Mobilfunk. Das bedeutet, dass es an Stellen ohne Empfang auch für die Säulen schwierig wird, diesen zu generieren. Die Ausnutzung von Restempfang soll zwar erheblich besser sein als beim Handy, allerdings kann dies natürlich nicht garantiert werden. Das müsste ggfs. untersucht werden. Grundsätzlich kommen dafür Orte wie der Roßberg oder der Teisenkopf, die gut frequentiert sind, aber nur eingeschränkten Empfang haben, in Betracht. Unfälle finden zumeist jedoch in sehr unwegsamen Gelände statt. Es ist schwierig, hier genau die richtige Stelle auszuwählen, um eine solche Säule aufzustellen. Zumeist ist dann auch eine Abdeckung mit irgendeinem Handynetz gegeben, so dass ein Notruf in den meisten Fällen abgesetzt werden kann. Aktuell kostet eine Säule 6.550 € netto. Hinzu kommen je nach Stückzahl zwischen 400 € und 700 € einmalige Installationskosten. Folgekosten für Service und Wartung, Firmware Updates, Mobilfunk (Notruf und Daten) sowie die Nutzung der Serverinfrastruktur entstehen in Höhe von 450 € pro Jahr und Säule. Etwaige Umprogrammierungen, Fernzugriffe außerhalb der „Reihe“ o.ä. sind inkludiert. Aufgrund des örtlich nur sehr begrenzte Nutzens und auch im Hinblick auf die gegenüber stehenden Kosten, beschließt der Gemeinderat, keine Notrufsäule aufzustellen und das Angebot nicht anzunehmen.
KEINE