Zur siebten Sitzung des Gemeinderats konnte Bürgermeister Heinzelmann alle Gemeinderäte, einen Vertreter der Presse sowie einen Bürger begrüßen.
Ein Bürger hatte im Nachgang zur Vorstellung des Abwägungsprotokolls zur 5. Änderung des Bebauungsplans Heilig Garten-Aue in der letzten Gemeinderatssitzung mehrere Fragen:
Er möchte wissen, ob es im Rahmen der mehrfach angesprochenen Innenentwicklung eine Aufforderung des Regierungspräsidiums, etc. gab, in der die Bebauung dieses konkreten Grundstücks mit öffentlicher Fläche gefordert wird. Bürgermeister Heinzelmann berichtet dazu, dass es zwar keine Aufforderung für die Fläche des ehemaligen Minigolfplatzes gibt, aber es liegt ein Schreiben des Innenministeriums vor, dass vor Ausweisung eines neuen Baugebiets Maßnahmen der Innenentwicklung vorangetrieben und freie Flächen im Innenbereich bebaut werden müssen. Auf die Rückfrage, ob das dann auch für die Freifläche des Heilig-Gartens gelten könnte, teilt er mit, dass darüber ggfs. ein künftiges Gremium bei entsprechender Entwicklung entscheiden muss. In seiner zweiten Frage erkundigt sich der Bürger, ob es ein Tauschangebot der Gemeinde eines freien Bauplatzes (z. B. in der Waldstraße) gegen die Fläche, die nun bebaut werden soll, gab. Dazu teilt Bürgermeister Heinzelmann mit, dass die Eigentümer auf die freien Bauplätze hingewiesen wurden. Aus seiner Sicht sind die Beweggründe der Hoteleigentümer für die geplante Fläche hinsichtlich der unmittelbaren Nähe zum Hotel nachvollziehbar. Zudem befindet sich das Grundstück im Privateigentum und stünde nicht zum Verkauf oder Tausch. Weiter stellt der Bürger in Frage, ob von einer Benachteiligung des damaligen Käufers gesprochen werden könne, da dieser das Grundstück im Bewusstsein gekauft hat, dass es nicht bebaubar sei und daher auch keinen Bauplatz-Preis gezahlt habe. Aus seiner Sicht sei der Käufer benachteiligt gewesen, meint Bürgermeister Heinzelmann. Er habe zwar keinen Bauplatz-Preis dafür gezahlt, aber auch keinen Preis für Wald- oder Wiesenflächen. Zudem sei der Eigentümer in der Nutzung des Grundstücks zur damaligen Zeit durchaus eingeschränkt gewesen. Als letztes fragt er nach, ob tatsächlich zwei Drittel des Grundstücks als öffentliche Fläche erhalten bleiben. Bürgermeister Heinzelmann antwortet darauf, dass die Bezeichnung Parkfläche passender wäre. Von der aktuellen Grünfläche mit ca. 1.500 m² werden ca. 500 m² für den Bauplatz abgeteilt. Auf der restlichen Fläche wird der öffentliche Weg zum Kindergarten verlaufen und im Übrigen eine Fläche mit Sitzmöglichkeiten, Grünflächen und evtl. mit dem Bouleplatz, also mit Parkcharakter, gestaltet.
Der Duschraum im Erdgeschoss des Roßbergerhofes ist schon seit geraumer Zeit ungenutzt. Daraus ergeben sich die üblichen Probleme: Siphons trocknen immer wieder aus, bis dies durch die Geruchbelästigung im ganzen Haus auffällt. Die Wasseranschlüsse sind immer noch in Betrieb, so dass es sich um Verbrauchsanschlüsse ohne Wasserabnahme handelt, welche immer die Gefahr der Verkeimung mit sich bringen. Das Bauamt schlägt somit vor, installationsseitig die Duschräume zurückzubauen. Im Zuge des Rückbaus könnten die Räume als Lagerräume oder je nach zukünftiger Nutzung gerichtet werden. Eventuell müssten hierfür Mittel in den kommenden Haushalt aufgenommen werden.
Der Ortschaftsrat hat in seiner Sitzung am 27.05.2024 den Empfehlungsbeschluss gefasst, die Duschräume zurückzubauen. Es wird geprüft, ob die innenliegenden Wände abgebrochen werden können, um die Fläche zu vergrößern. Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat wird überschlagen, dass die Fläche geschätzt ca. 60 – 70 m² umfassen würde. Sollte ein Durchbruch der nebenan liegenden Garage möglich sein, wird vorgeschlagen, den Raum als Lagerfläche zu nutzen. Zum einen könnten die Vereine ihre Sachen, die bislang auf der Bühne lagern, dort unterbringen, zum anderen könnten die Weihnachtsmarktstände der Gemeinde, die gebaut werden sollen, gelagert werden. Dann müsste der Raum allerdings mit einem Stapler befahren werden können, um die Stände gut aufnehmen zu können.
Bürgermeister Heinzelmann ruft dazu auf, sich zu melden, wenn es weitere Ideen zur Nutzung gibt. Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Rückbau der Duschräume durch den Bauhof.
Seit 2016 erhält die Sozialgemeinschaft Schiltach / Schenkenzell eine jährliche Förderung der Nachbarschaftshilfe von der Gemeinde. In den ersten drei Jahren waren dies 2.000 €, seit 2019 beträgt die Förderung 1.000 €. Der Gemeinderat hat zuletzt in seiner Sitzung am 07.06.2023 über die Fortführung der Förderung entschieden. Mit ihrem Schreiben vom 08.04.2024 hat die Sozialgemeinschaft um eine weitere Unterstützung gebeten. Aufgrund der kommunalen Förderungen durch die Stadt Schiltach und die Gemeinde Schenkenzell kann die Sozialgemeinschaft den Zuschuss über den Antrag beim Land Baden-Württemberg aus dem Fördertopf der L-Bank verdoppeln lassen. Die Nachbarschaftshilfe hat sich zu einem wichtigen Standbein der Sozialgemeinschaft entwickelt und wächst stetig. Die Leistungen werden in beiden Gemeinden sehr gut angenommen. Das Angebot kann ständig erweitert werden, so dass die Anzahl der Kunden und Mitarbeitenden weiterwächst. Dabei wurden von Januar bis Mai 2024 93 Kunden betreut, davon 26 Kunden in Schenkenzell. Für die Inanspruchnahme der Nachbarschaftshilfe werden 7,50 € pro Viertelstunde und 0,80 € pro Kilometer berechnet. Ein Nachbarschaftshelfer erhält 12,41 € pro Stunde und 0,30 € pro gefahrenem Kilometer mit dem Privat-Pkw. Die Nachbarschaftshilfe stellt zwei Fahrzeuge zur Verfügung. Bürgermeister Heinzelmann spricht sich, auch wenn die Gewinn- und Verlustrechnung einen leichten Gewinn ausweist, für eine Fortführung der Förderung aus, da diese ein Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung der Nachbarschaftshilfe ist. Insgesamt genießt die Sozialgemeinschaft einen guten Ruf, sodass man auch über eine vergleichsweise gute Personalsituation verfügt. Der Gemeinderat betont die Wichtigkeit der Nachbarschaftshilfe. Die Helfer würden einen wichtigen Teil dazu beitragen, dass ältere Personen länger zuhause leben können. Ohne die Betreuung wäre dies vielen nicht mehr möglich, sodass sie dann in ein Alten- oder Pflegeheim umziehen müssten. Dagegen sei die Förderung von 1.000 € eine sinnvolle und wertvolle Unterstützung. Selbst wenn aktuell ein leichter Gewinn ausgewiesen werden könne, könne sich dies auch schnell wieder verändern.
Der Gemeinderat beschließt, die Nachbarschaftshilfe in 2024 weiterhin mit einem Betrag in Höhe von 1.000 € zu fördern.
Für die Benutzung der ehemaligen Minigolf-Anlage wurde im November 2001 eine Gebührenordnung erlassen. Nach dem Wegfall der Anlage kann die Gebührenordnung aufgehoben werden.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Satzung zur Aufhebung der Gebührenordnung für die Benutzung der Minigolf-Anlage.
Im September 2022 wurden unter dem Druck der Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine das Gebäude Vortal 102 mit zwei Wohnungen angemietet. Während die Wohnung im 2. OG noch renoviert werden musste, wurden in der unteren Wohnung ab Oktober zwei Personen untergebracht. Zum Jahreswechsel stand dann auch die zweite Wohnung zur Verfügung. Im Laufe des Jahres 2023 füllten sich die Wohnungen nach und nach, sodass im September 2023 erstmals alle Zimmer vermietet waren. Seit 01.01.2024 steht die Wohnung im 2. OG leer. Trotz mehrfacher Rückmeldung an das Landratsamt, wurde bislang niemand mehr zugewiesen. Aktuell wurde daher die Familie aus der EG-Wohnung im Heilig-Garten 4 für die Dauer der Bad-Sanierung untergebracht. Die Kosten für die Miete an den Eigentümer und die abgerechneten Nebenkosten 2022 liegen bei insgesamt 28.079,38 €. Für 2023 liegt die Nebenkostenabrechnung noch nicht vor. Dem gegenüber stehen Miet- und Nebenkosteneinnahmen von 30.022,76 €. Hier wurden seit 2023 bereits 120 € pro Person an Nebenkosten-Vorauszahlungen eingenommen. Die Situation ist nach wie vor flexibel. Während Baden-Württemberg zu Beginn des Jahres seine Quote zur Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine erfüllt hatte und Personen daher in andere Bundesländer weiterleiten durfte, schwankt dies nun von Tag zu Tag. Baden-Württemberg muss dann ggfs. wieder Geflüchtete aufnehmen und in der Folge bekommen auch die Landkreise und Gemeinden wieder Personen zugewiesen. Zudem gibt es viele Rückkehrer, die bis zu einem halben Jahr nach der Ausreise von der Gemeinde, wo sie zuletzt unterbracht waren, wiederaufgenommen werden müssen. Hier gibt es in Schenkenzell aktuell keine Personen, die in Frage kommen. Sollten das Gebäude zurückgegeben werden, müssten eine Lösung zur Unterbringung der sieben Personen aus der Wohnung im 1. OG gefunden werden, die auch in der Statistik für die Zuweisungen angerechnet werden. Können die Personen nicht in einer adäquaten Wohnung untergebracht werden, die ebenfalls in der Statistik angerechnet wird, würde die Gemeinde bei den Geflüchteten aus der Ukraine erheblich ins Minus rutschen und bei einer neuen Welle unter Umständen erneut vor der Entscheidung stehen, wohin mit den zugewiesenen Personen. Aktuell zeigt sich die Lage entspannt, dies kann sich aber durchaus schnell wieder ändern.
Der Ortschaftsrat hat aufgrund der extrem unsicheren Situation empfohlen, den Mietvertrag für ein Jahr bis 30.09.2025 zu verlängern. Es soll versucht werden die 2. Wohnung nach der Nutzung durch die Personen aus dem Heilig Garten schnellstmöglich wieder zu vermieten. Der Gemeinderat spricht sich ebenfalls für eine Verlängerung des Mietvertrages aus. Die weltpolitische Situation sei im Moment sehr unruhig, sodass jederzeit eine neue Flüchtlingswelle denkbar sei. Daher sei eine weitere Anmietung sinnvoll, es soll aber von Seiten der Verwaltung auch beim Landratsamt Nachdruck für eine Zuweisung verliehen werden. Vorgeschlagen wird, mit dem Eigentümer abzustimmen, ob eine Verlängerung erst einmal nur bis 04. März 2025, bis dahin gelten die Aufenthaltserlaubnisse für Geflüchtete des Ukraine-Krieges durch eine Bundesverordnung automatisch fort, möglich ist. Eine weitere Verlängerung des Mietvertrags kann dann im Gleichlauf an die gesetzliche Regelung vereinbart werden. Ein Gemeinderat stellt die Notwendigkeit der weiteren Anmietung in Frage, da auch der Landkreis viele Räumlichkeiten zur Unterbringung von Geflüchteten angemietet habe. Bürgermeister Heinzelmann informiert, dass hier unterschieden werden müsse. Die Unterbringung von Geflüchteten verläuft in einem mehrstufigen Verfahren. Der Landkreis muss dabei im Rahmen der vorläufigen Unterbringung Unterkünfte für Geflüchtete bereitstellen. Sobald die Personen einen Aufenthaltsstatus erhalten, werden diese in die Anschlussunterbringung umverteilt. Dafür sind dann die Gemeinden zuständig. Laut Bürgermeister Heinzelmann funktioniert hier die Abstimmung der Kommunen im Landkreis Rottweil untereinander sehr gut, sodass es bislang keine größeren Schwierigkeiten bei der Unterbringung gab. Manche Gemeinden hätten Gebäude für die Unterbringung erworben, ob im Rahmen ihrer Verpflichtung ausreichend Unterbringungsmöglichkeiten bereitstellen zu können. Andere hätten wie Schenkenzell Wohnungen und Gebäude angemietet.
Der Gemeinderat beschließt bei neun Zustimmungen und einer Gegenstimme die Verlängerung des Mietvertrages, wenn möglich bis 04.03.2025.
Die Kaltbrunn Runde wird seit einige Jahren als kleine Wanderrunde im Teilort Kaltbrunn beworben und auch in den Wandervorschlägen der STK aufgeführt, welche stark nachgefragt sind. Die Runde rund um Kaltbrunn hat eine Länge von knapp 6 km und schlängelt sich rund um die Hänge des Kaltbrunner Tals. Mit dem Gasthof Martinshof verfügt die Runde über eine Einkehrmöglichkeit. Die Wanderung ist als leichte Tour eingetragen und eignet sich auch für Familien mit Kindern. Allerdings ist die Runde, so wie sie beschrieben ist, nicht kinderwagentauglich. Dies kann einfach geändert werden, indem man einen Teil der ebenfalls hier durchgehenden Nordic Walking-Strecke hinzunimmt und den Grenzwegabschnitt über die Emle auslässt. Somit kann ein breites Publikum den Weg nutzen. Wie Ihnen bekannt ist, gibt es auch Erweiterungspläne für eine „erwachsene Runde“ mit ca. 10 km Länge. Somit könnte an einem Ort entsprechend mehrere Wandermöglichkeiten mit Einkehr angeboten werden. Der Einstieg zur Tour wurde leider in der Vergangenheit bei der Abzweigung zur Kleinkläranlage Kaltbrunn verortet, dort befinden sich aber keine Parkplätze. Diese müssten noch zusätzlich, am besten an der Zufahrt zum Kaltbrunner Friedhof, gestaltet werden. Hier soll der Start erfolgen und die Plätze könnten bei Bedarf auch an Beerdigungen oder sonstigen größeren Veranstaltungen im Ort mitgenutzt werden. Der Eigentümer hat signalisiert die bislang als Holzlagerplatz ausgewiesene Fläche zur Verfügung zu stellen. Um das Angebot für Familien und Kinder noch attraktiver zu machen, plant die Gemeinde nun im eigenen Wald Richtung Martinshof einige Stationen, die die Runde ergänzen sollen. Geplant sind eine Waldmurmelbahn, welche in einem Dobel unterhalb der Emle aufgestellt werden könnte, ein „Waldflipper“, eine Tannenzapfenzielwurfanlage sowie eine Stammlehre, die etwas über den heimischen Wald aussagt. Als Ergänzung zur Sonnenliege am Hühnernest soll ein Trachtenaufsteller, welcher die Schenkenzeller Tracht als Fotomotiv zeigt, aufgestellt werden. Ebenso soll ein Hinweisschild über die heimischen Kräuter installiert werden. Auf der Emle gibt es Bienenvölker und eine große Streuobstwiese. Hierzu sollen ebenfalls Infotafeln aufgestellt werden. Die Sitzgruppe der „Creszens“ vom Tälchen der Heimat, soll erneuert werden. Verlässt der Wanderer nun die Emlefläche, kann er unten die besagten Stationen auch noch mitnehmen und am Ende der Runde im Martinshof einkehren.
Die Kosten sind mit 18.840,54 € brutto berechnet, die Angebote liegen der Gemeinde entsprechend vor. Die mit 80% förderfähige Nettosumme beträgt 15.976 €, die Fördersumme 12.780 €. Ehrenamtliche Eigenleistungen in Höhe von 900 € sind für die Erstellung des Parkplatzes eingerechnet, die Eigenmittel betragen 5.880,54 €. Die Mittel sind im Haushalt bereitgestellt. Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat teilt Bürgermeister Heinzelmann mit, dass ein Teil der Arbeiten auch durch den Bauhof abgedeckt werden soll. Die Kosten dafür sind noch nicht miteingerechnet. Für die Infotafeln und die Stationen wie die Waldmurmelbahn und der Flipper wurden jeweils zwei Angebote eingeholt. Diese Kosten sind bereits enthalten. Der Ortschaftsrat empfiehlt die Antragstellung und bei Erfolg die Umsetzung. Auch der Gemeinderat stimmt einstimmig der Ertüchtigung der Kaltbrunn-Runde, die Förderung aus dem LEADER-Regionalbudget vorausgesetzt, zu.