Bericht aus dem Gemeinderat der 3. öffentlichen Sitzung am Mittwoch, 04.03.2026
Bürgermeister Bernd Heinzelmann eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des Gemeinderates, einen Vertreter der Presse und mehrere Bürger.
Nach Eröffnung der Verhandlung stellte der Vorsitzende fest, dass
1. zu der Verhandlung durch Ladung vom 26.02.2026 ordnungsgemäß eingeladen wurde;
2. die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am 26.02.2026 ortsüblich bekannt gemacht wurde;
3. das Gremium beschlussfähig ist, weil mindestens sechs Mitglieder anwesend sind.
1. 3. Bauabschnitt mit Folgemaßnahme: Digitalisierung der Wasserversorgung – Anbindung der Ultrafiltration an das Leitsystem (Grubersgrund)
Im Rahmen des dritten Bauabschnitts zur Digitalisierung der Wasserversorgung ist die Anbindung der Ultrafiltrationsanlage an das bestehende Leitsystem vorgesehen. Ziel ist es, die technische Überwachung, Steuerung und Betriebssicherheit der Wasserversorgung weiter zu verbessern.
Für diese Maßnahme wurden im Haushalt Mittel in Höhe von 7.000 € eingestellt. Die Haushaltsansätze basierten auf dem zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung bekannten Leistungsumfang sowie den damals vorliegenden Angeboten. Es wird jedoch zu Mehrkosten kommen. Zum Finanzplanungszeitpunkt waren weder der konkrete Umfang der erforderlichen SPS-Softwareanpassungen bekannt, noch abschließend geklärt, ob die bestehende Software der Ultrafiltration technisch an das Leitsystem angebunden und weiterverwendet werden kann.
Im weiteren Projektverlauf konnte durch die Bauverwaltung die erforderliche SPS-Software (SPS = speicherprogrammierbare Steuerung) beschafft werden. Anschließend wurde in Zusammenwirken mit der Firma Voltec geprüft, ob diese Software anpassbar bzw. bearbeitbar ist. Diese Prüfung fiel positiv aus. Damit ist es möglich, die bestehende Software in das Leitsystem durch die Firma Voltec einzubinden und weiter zu nutzen.
Durch diese nachträgliche technische Klärung erweitert sich der Leistungsumfang gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung. Die Firma Voltec Steuerungstechnik GmbH, Wolfach, kann sowohl die erforderlichen Hardware-Komponenten als auch die Anpassung der SPS-Software und die Anbindung an das Leitsystem übernehmen.
Das vorliegende Angebot vom 19.01.2026 umfasst insbesondere:
• Lieferung und Einbindung einer S7-1200-Station mit Kommunikationsprozessor
• Vorbereitung der Kommunikationsschnittstelle zur bestehenden S7-300-Station (Profinet)
• Anpassung der SPS-Software der Ultrafiltration
• Vorbereitung der Visualisierung auf dem Leitrechner.
Nicht Bestandteil des Angebots sind Installation und Inbetriebnahme. Diese Leistungen können erst im Zuge der Umsetzung konkretisiert werden und werden – wie in der Steuerungs- und Automatisierungstechnik üblich – nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
Die Firma Voltec war beim Umbau des Hochbehälters Bruderbach günstigste Anbieterin und ist in der Raumschaft als sehr zuverlässig bekannt. Die weiteren Automatisierungsschritte werden klar als Folgeaufträge angesehen.
Wassermeister Haag hat die bisherige Zusammenarbeit mit der Firma Voltec ausdrücklich positiv bewertet. Aus fachlicher Sicht wird es als Vorteil angesehen, dass künftig sowohl die Steuerungstechnik als auch die zugehörige Software aus einer Hand betreut werden. Dies vereinfacht die Betreuung, reduziert Schnittstellenprobleme und erleichtert die Störungsbeseitigung im laufenden Betrieb.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Maßnahme wurden im Haushalt Mittel in Höhe von 7.000 € eingestellt. Diese Ansätze beruhten auf dem zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung bekannten Leistungsumfang und den damals vorliegenden Informationen. Im weiteren Projektverlauf hat sich der Leistungsumfang konkretisiert und erweitert, insbesondere durch die nun mögliche und technisch sinnvolle Anpassung sowie Einbindung der bestehenden SPS-Software der Ultrafiltration in das Leitsystem aus einer Hand.
Das Ursprungsangebot der Firma Voltec Steuerungstechnik GmbH vom 19.01.2026 beläuft sich auf 7.417,36 € netto zuzüglich 1.409,30 € Mehrwertsteuer, sodass sich eine Angebotssumme von 8.826,66 € brutto ergibt. Diese Abweichung gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsansatz von 7.000,00 € erklärt sich aus dem erweiterten und konkretisierten Leistungsumfang. Installation und Inbetriebnahme sind nicht Bestandteil des Angebots und werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
Um für den Gemeinderat die zu erwartenden Aufwendungen transparenter darzustellen, wurde in Zusammenarbeit mit der Firma Voltec eine Kostenschätzung für den Arbeitsaufwand durchgeführt. Demnach ist mit 35 Stunden Techniker-Arbeitszeit und 12 Stunden Facharbeiter-Arbeitszeit für Installation und Inbetriebnahme zu rechnen. Auf Basis der im Angebot genannten Stundensätze ergibt sich für diese Leistungen eine Kostenprognose von 3.992,50 € netto zuzüglich 758,58 € Mehrwertsteuer, entsprechend 4.751,08 € brutto.
Unter Berücksichtigung des ursprünglichen Angebots in Höhe von 8.826,66 € sowie der geschätzten Kosten für Installation und Inbetriebnahme in Höhe von 4.751,08 € ergeben sich voraussichtliche Gesamtkosten in Höhe von 13.577,74 € brutto. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Digitalisierung der Wasserversorgung; die sich aus dem erweiterten Leistungsumfang ergebenden Mehrkosten sind überplanmäßig bereitzustellen.
Beratung:
Bürgermeister Heinzelmann stellt die notwendigen Maßnahmen für den 3. Bauabschnitt zur Digitalisierung der Wasserversorgung mit den entstehenden Kosten vor. Er unterstreicht die Bedeutung des Projekts, das Schritt für Schritt umgesetzt werden soll. Im weiteren Verlauf sollen auch die Hochbehälter in Kaltbrunn und Wittichen mit Fernwirktechnik ausgestattet werden. Insbesondere für die in der Wasserversorgung tätigen Mitarbeiter des Bauhofs soll es zu einer deutlichen Erleichterung führen, wenn Meldungen von zuhause oder unterwegs quittiert oder erforderliche Umstellungen erledigt werden können, ohne dass der betroffene Hochbehälter jedes Mal angefahren werden muss. Fragen oder Anmerkungen aus dem Gemeinderat gibt es nicht.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag zur Anbindung der Ultrafiltration an das Leitsystem im Rahmen des dritten Bauabschnitts „Digitalisierung der Wasserversorgung“ an die Firma Voltec Steuerungstechnik GmbH, Wolfach gemäß Angebot vom 19.01.2026 zu vergeben. Die Verwaltung wird ermächtigt, die für Installation und Inbetriebnahme erforderlichen Leistungen nach tatsächlichem Aufwand zu beauftragen. Die sich aus dem erweiterten und nun konkretisierten Leistungsumfang ergebenden Mehrkosten werden überplanmäßig bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
2. Feuerwehrhaus Kaltbrunn – Erneuerung der Tore und eines Teilbereichs des Bodens
Im Feuerwehrhaus Kaltbrunn sind derzeit drei Falttore verbaut, davon zwei zur Schließung der Fahrzeugboxen sowie ein weiteres Tor für den Lagerraum. Die bestehenden Tore sind stark in die Jahre gekommen und weisen erhebliche Mängel auf. Es sind deutliche Rostbildungen festzustellen. Zudem bestehen Spalten und Undichtigkeiten, durch die Zugluft in das Gebäudeinnere eindringt. Dies führt insbesondere in den Wintermonaten zu erheblichen Wärmeverlusten und beeinträchtigt die Energieeffizienz des Gebäudes. Darüber hinaus könnte eindringende Feuchtigkeit langfristig Schäden an Fahrzeugen, technischen Geräten und Einsatzkleidung verursachen.
Die Verwaltung hat bei vier Anbietern Angebote für neue Tore eingeholt. Ein Anbieter empfahl ausschließlich den erneuten Einbau von Falttoren und bot keine Alternativen an. Ein örtlicher Anbieter lehnte die Angebotsabgabe unter Hinweis auf feuerwehrspezifische Anforderungen ab. Von zwei weiteren Anbietern gingen wertbare Angebote ein. Ein Anbieter bot ausschließlich Sektionaltore an, während der andere Anbieter (Firma IMEXAL Türen-Fenster-Industriebedarf Vertriebsgesellschaft mbH aus Herrenberg) Sektionaltore, Rolltore sowie Schiebefalttore anbot.
Zusätzlich wurde festgestellt, dass der Boden im Ein- und Ausfahrtsbereich der Fahrzeugboxen Risse aufweist, welche einer Sanierung bedürfen. Nach übereinstimmender fachlicher Einschätzung der Anbieter ist bei sanierungsbedürftigem Boden zunächst die Bodensanierung durchzuführen, bevor neue Tore eingebaut werden, um spätere Schäden oder zusätzliche Anpassungsarbeiten zu vermeiden. Der Verwaltung liegen hierzu zwei verwertbare Angebote vor. In Abstimmung mit dem kostengünstigsten örtlichen Anbieter Siegbert Armbruster ist vorgesehen, dass Eigenleistungen (Betonabbrucharbeiten) durch die Feuerwehrangehörigen erbracht werden können. Außerdem kann auf Lager befindliche Pflastersteine des Bauhofes zurückgegriffen werden, was ebenfalls zu einer weiteren Kostenreduktion führen würde. Auch die erforderliche Anpassung und Verlegung der Elektroleitungen im Rahmen Neueinbau der Tore soll durch die Feuerwehrangehörigen in Eigenleistung erfolgen.
Die Verwaltung empfiehlt, die Bodensanierung im Ein- und Ausfahrtsbereich der Fahrzeugboxen sowie die Erneuerung der drei Tore im Feuerwehrhaus Kaltbrunn aus technischen und wirtschaftlichen Gründen gemeinsam und ohne zeitliche Trennung, wie ursprünglich vorgesehen, im Haushaltsjahr 2026 durchzuführen. Eine Verschiebung der Torerneuerung in das Haushaltsjahr 2027 würde eine zeitliche Trennung der Maßnahmen bedeuten und damit zusätzlichen organisatorischen Aufwand, sowie ein nicht kalkulierbares Risiko von Preissteigerungen mit sich bringen. Die gemeinsame Umsetzung stellt daher die wirtschaftlichere und nachhaltigere Vorgehensweise dar.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushaltsplan 2026 sind für die Erneuerung des Bodens Mittel in Höhe von 17.000,00 € eingeplant. Für das Haushaltsjahr 2027 waren weitere 27.000,00 € vorgesehen. Die zeitliche Staffelung der Mittel beruht auf der fachlichen Empfehlung, zunächst die Bodensanierung und anschließend die Torerneuerung vorzunehmen.
Für die Bodensanierung liegt das wirtschaftlichste Angebot des örtlichen Unternehmers Siegbert Armbruster in Höhe von 5.187,47 € brutto vor. Durch die Verwendung vorhandener Pflastersteine sowie durch Eigenleistungen bei den Betonabbrucharbeiten ergibt sich ein geschätztes Einsparpotenzial von insgesamt rund 700,00 € brutto.
Für die Lieferung und Montage der Tore liegt das wirtschaftlichste Angebot der Firma IMEXAL Türen-Fenster-Industriebedarf Vertriebsgesellschaft mbH aus Herrenberg bei 19.882,52 € brutto. Ein weiteres Angebot beläuft sich auf 21.136,78 € brutto.
Das voraussichtliche Gesamtinvestitionsvolumen beträgt somit 24.369,99 € bis 25.069,99 € brutto nach Berücksichtigung der möglichen Einsparungen. Die Finanzierung müsste überplanmäßig der eingestellten Haushaltsmittel erfolgen.
Beratung:
Bürgermeister Heinzelmann erläutert den Sachverhalt. Ortsvorsteher Maier ergänzt, dass der Ortschaftsrat keine Einwendungen gegen den gleichzeitigen Einbau der Tore und der Erneuerung des Bodens vorgebracht hat. Für ihn ist das wichtigste Thema, die Sicherheit und Einsatzbereitschaft. Aktuell verkeilen sich die Tore auch immer wieder, sodass im Einsatzfall wertvolle Minuten verloren gehen, weil die Tore nicht sofort geöffnet werden können. Er betont, dass die Eigenarbeit der Feuerwehrangehörigen keine Selbstverständlichkeit ist.
Auf Nachfrage eines Gemeinderats wird bestätigt, dass die Kosten, insbesondere durch die geplanten Eigenleistungen, insgesamt geringer ausfallen. Wenn sowohl die Tore als auch der Boden bereits in 2026 umgesetzt werden soll, fällt in diesem Jahr im Haushalt eine überplanmäßige Ausgabe an, da die Kosten auf zwei Jahre aufgeteilt wurden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Bodensanierung sowie die Erneuerung der drei Tore im Feuerwehrhaus Kaltbrunn im Jahr 2026 umzusetzen und die Verwaltung zu beauftragen, die Aufträge auf Grundlage der jeweils wirtschaftlichsten vorliegenden Angebote zu vergeben. Die vorgesehenen Eigenleistungen der Feuerwehrangehörigen sowie die Verwendung vorhandener Materialien zur Kostenreduzierung werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Beratung:
Ergänzend trägt Bürgermeister Heinzelmann vor, dass in diesem Zusammenhang auch eine Anschlussmöglichkeit für ein Notstromaggregat eingerichtet werden könnte. Im Feuerwehrhaus in Schenkenzell ist eine solche Anschlussmöglichkeit bereits vorhanden. Es wurden dafür drei Angebot von Elektrofachbetrieben eingeholt, wobei das Angebot der Firma Harter Elektrotechnik mit einer Angebotssumme von 1.771,68 € brutto am günstigsten ist. Da man bei Angebotseinholung noch von einer Kabellänge von 18 m ausgegangen war, können durch eine nun vorgesehene deutlich kürzere Leitungsführung (ca. 3 m) geringere Materialkosten und ein reduzierter Zeitaufwand ausgegangen werden. Die Kosten werden bei ca. 917,82 € bis 1.070,38 € brutto liegen. Der Gemeinderat signalisiert, dass dies mitumgesetzt werden soll, um hier für entsprechende Notfälle gerüstet zu sein.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag zur Installation einer Notstromeinspeisung im Feuerwehrgerätehaus im Vortal an die Firma Harter Elektrotechnik im reduzierten Leistungsumfang zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
3. Starkregenrisikomanagement – Projektstartermächtigung und Kostenprognose
Starkregenereignisse sind durch kurzzeitig auftretende, sehr hohe Niederschlagsmengen gekennzeichnet und können unabhängig von Gewässern zu erheblichen Überflutungen führen. Aufgrund der topografischen Gegebenheiten, der Siedlungsstruktur sowie der zunehmenden Häufigkeit und Intensität solcher Ereignisse infolge des Klimawandels stellen Starkregenereignisse auch für die Gemeinde Schenkenzell ein relevantes Risiko dar.
Zur systematischen Auseinandersetzung mit diesen Gefahren hat das Land Baden-Württemberg den Leitfaden „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“ entwickelt. Dieser beschreibt ein landesweit einheitliches, fachlich anerkanntes Vorgehen mit dem Kommunen Starkregengefahren analysieren, Risiken bewerten und darauf aufbauend Vorsorgemaßnahmen entwickeln können. Die Umsetzung eines Starkregenrisikomanagements erfolgt dabei in drei aufeinander aufbauenden Stufen:
Phase 1: Gefährdungsanalyse
In der Gefährdungsanalyse werden mithilfe hydrodynamischer, zweidimensionaler Simulationsmodelle Starkregengefahrenkarten erstellt und plausibilisiert. Diese zeigen für verschiedene Starkregenszenarien (selten, außergewöhnlich, extrem), wo Oberflächenabfluss entsteht, wie sich das Wasser ausbreitet und welche Bereiche potenziell von Überflutungen betroffen sind.
Phase 2: Risikoanalyse
Auf Grundlage der Starkregengefahrenkarten werden in Abstimmung mit der Verwaltung potenziell gefährdete Objekte, Infrastrukturen und Bereiche identifiziert und bewertet. Dabei werden gefährdete öffentliche Objekte bestimmt und die Gefährdung eines Objektes anhand von Schadenspotenzial und Eintrittswahrscheinlichkeit eines Starkregenereignisses beurteilt. Je höher das Schadenspotenzial und die Eintrittswahrscheinlichkeit sind, desto höher wird ein Objekt beispielsweise bei der Priorisierung von Maßnahmen oder im Rahmen einer Evakuierung eingestuft. Für die besonders gefährdeten Objekte werden sogenannte Risikosteckbriefe erstellt. Diese Steckbriefe enthalten wesentliche Informationen zur Örtlichkeit und zur spezifischen Gefährdungslage und unterstützen insbesondere die Einsatzkräfte dabei, die Örtlichkeit im Ereignisfall zielgerichtet und sicher abzuarbeiten. Alle im Rahmen der Risikoanalyse gewonnenen Informationen werden abschließend in Starkregenrisikokarten zusammengeführt. Diese Karten liefern einen Überblick über die bestehenden Risiken im Gemeindegebiet und bilden eine zentrale Grundlage für die Ableitung und Priorisierung von Maßnahmen im Handlungskonzept.
Phase 3: Handlungskonzept
Auf Grundlage der Risikoanalyse wird ein kommunales Handlungskonzept erarbeitet. Dieses umfasst Maßnahmen der Informationsvorsorge, der planerischen Vorsorge, des kommunalen Krisenmanagements sowie konzeptionelle Ansätze für mögliche bauliche oder organisatorische Maßnahmen. Ziel ist es, Risiken zu reduzieren und die Handlungsfähigkeit der Gemeinde im Ereignisfall zu verbessern. Die Starkregengefahrenkarten und die darauf basierende Risikoanalyse liefern die fachliche Grundlage für das Handlungskonzept. Die darin enthaltenen Maßnahmen decken unterschiedliche Bereiche ab, ähnlich wie im Hochwasserrisikomanagement.
Dazu gehören unter anderem:
• Flächen- und Bauvorsorge
• Natürlicher Wasserrückhalt
• Technische Schutzeinrichtungen
• Krisenmanagement
• Eigenvorsorge
• Informationsvorsorge
• Risikovorsorge
Im Rahmen des Handlungskonzepts beabsichtigt die Gemeinde Schenkenzell außerdem, eine Messnetzkonzeption erstellen zu lassen. Ziel ist es, geeignete Messstellen (z. B. Pegel, Regenmessung, Abflussmessung) und deren Vernetzung festzulegen, um Starkregenereignisse und deren Auswirkungen besser zu erfassen und zu bewerten. Darüber hinaus ist mittelfristig vorgesehen, die gewonnenen Messdaten sowie relevante Informationen aus den Feuerwehr-Einsatzplänen in einer zentralen Software des Landes Baden-Württemberg, dem Flutinformations- und Warnsystem (FLIWAS), zu bündeln. Durch diese Zentralisierung sollen im Einsatzfall Informationen strukturiert zusammengeführt, Entscheidungsträger unterstützt und Maßnahmen gezielt abgebildet werden. So kann beispielsweise automatisch angezeigt werden, welche Maßnahme bei welchem Wasserstand zu welchem Zeitpunkt zu treffen ist (z. B. Sperrung von Parkplätzen am Restaurant Waldblick). Dies dient einer schnelleren und koordinierteren Reaktion im Ereignisfall und unterstützt die operative Einsatzführung.
Zusammenfassend kann man sagen, dass ein Starkregenrisikomanagement für unterschiedlichste Akteure einen konkreten Mehrwert bietet. Für die Bevölkerung wird Transparenz über potenzielle Gefahrenlagen geschaffen und eine Grundlage für private Vorsorgemaßnahmen bereitgestellt. Für die Feuerwehr und weitere Einsatzkräfte dienen die Ergebnisse als wichtige Grundlage für Einsatzplanung und Priorisierung im Ereignisfall. Für die Gemeinde selbst stellt das Starkregenrisikomanagement eine belastbare Entscheidungsgrundlage für Bauleitplanung, Infrastrukturentwicklung und Krisenvorsorge dar und stärkt die langfristige Resilienz gegenüber klimabedingten Extremereignissen.
Darüber hinaus gewinnt ein abgeschlossenes Starkregenrisikomanagement zunehmend an Bedeutung im Hinblick auf zukünftige Fördermöglichkeiten. Bei der Beantragung von Fördermitteln für konkrete Schutz- oder Anpassungsmaßnahmen – etwa zur Ableitung, Zwischenspeicherung und Schutz von Bebauung – wird ein vorhandenes, landeskonformes Handlungskonzept regelmäßig als fachliche Grundlage vorausgesetzt oder zumindest positiv berücksichtigt. Ein umgesetztes Starkregenrisikomanagement allein begründet jedoch keinen unmittelbaren Förderanspruch für Bürgerinnen und Bürger. Auch die Bewilligung weiterer kommunaler Fördermittel für Schutz- und Anpassungsmaßnahmen ist vielmehr an zusätzliche Voraussetzungen geknüpft, insbesondere an die Durchführung einer Kosten-Schadens-Analyse, welche in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Freiburg erfolgt.
Bereits im Jahr 2025 wurden durch die Verwaltung zwei Angebote zur groben Kosteneinschätzung eingeholt, die sich auf rund 61.000 € brutto beliefen. Auf dieser Basis wurden Haushaltsmittel, verteilt auf die Haushaltsjahre 2026 und 2027, eingestellt. Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Erstellung eines Starkregenrisikomanagements mit einem Fördersatz von 70 % der zuwendungsfähigen Kosten. Der Eigenanteil der Gemeinde liegt bei 30 % der Kosten.
Im weiteren Projektverlauf hat die Verwaltung auf Grundlage des landesweit anerkannten Musterpreisblatts ein detailliertes Leistungsverzeichnis erarbeitet. Auch im Austausch mit den Ingenieurbüros zeigte sich, dass ein Starkregenrisikomanagement aufgrund seines stufenweisen und teils ergebnisoffenen Vorgehens nicht in allen Teilen als klassisches Festpreisprojekt ausgestaltet werden kann. Der konkrete Umfang einzelner Leistungen – insbesondere innerhalb der Risikoanalyse und des Handlungskonzepts – hängt maßgeblich von den Ergebnissen der zuvor durchgeführten Gefährdungsanalyse ab und lässt sich vor Projektbeginn nur eingeschränkt verlässlich bestimmen. Eine vollständige und abschließende Bezifferung sämtlicher Leistungsbestandteile ist daher vorab fachlich nicht möglich.
Fachbüros arbeiten in diesem Themenfeld üblicherweise mit klar definierten Grundleistungen sowie ergänzenden, bedarfsabhängigen Leistungspositionen. Nach Rückmeldung der beteiligten Ingenieurbüros sowie dem Umweltschutzamt können fachlich begründete, projektbedingt entstehende Mehrleistungen – bei entsprechender Abstimmung – grundsätzlich auch im Nachgang als zuwendungsfähig anerkannt werden.
Um dennoch eine möglichst belastbare Kosteneinschätzung zu erhalten, hat die Verwaltung den Detailgrad der Leistungen weiter geschärft. Unter anderem wurden kritische Infrastrukturen im Gemeindegebiet erfasst und potenziell betroffene Bereiche abgeschätzt. Auf dieser Grundlage konnten realistische Kostenprognosen für unterschiedliche Aufwandsszenarien ermittelt werden. Vorrangig soll die Umsetzung im Mindestkostenansatz erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Durchführung des Starkregenrisikomanagements liegen zwei Kostenschätzungen vor, die die Verwaltung als realistisch bewertet und die sich aus dem erstellten Leistungsverzeichnis sowie den bereits eingeholten Angeboten ableiten:
LV-Umfang
Mindestens
Prognosekosten (brutto)
66.410,93 €
Förderbetrag (70 %)
46.487,65 €
Eigenanteil (30 %)
19.923,28 €
LV-Umfang
Mittel
Prognosekosten (brutto)
72.096,15 €
Förderbetrag (70 %)
50.467,31 €
Eigenanteil (30 %)
21.628,85 €
1. Mindestaufwand
Die Kostenprognose nach dem Mindest-LV-Umfang beruht auf den bisher vorliegenden Angeboten der beiden Ingenieurbüros. Im Vergleich zum ursprünglichen Angebot ist hier ein leicht erhöhter Aufwand berücksichtigt, beispielsweise durch zusätzliche Risiko-Steckbriefe (insgesamt 15 Steckbriefe statt 5) sowie durch geringfügige Ergänzungen in der Flächenanpassung. Insgesamt handelt es sich um die wirtschaftlichste Variante, die die geforderten Inhalte dennoch vollständig abbildet.
2. Mittlerer Aufwand
Die Kostenprognose „Mittlerer-LV-Umfang“ bildet eine Projektdurchführung mit einem höheren Detail- und Leistungsumfang ab. Insbesondere sind hier folgende Mehraufwendungen berücksichtigt:
• umfangreichere Risikoanalyse (mehr Detailanalysen / Steckbriefe – insgesamt 25 Steckbriefe)
• detailliertere Plausibilisierung und Dokumentation
• erhöhter Aufwand bei der Erstellung der Starkregengefahrenkarten
• zusätzliche Besprechungs- und Abstimmungstermine
• weitere fachliche Vertiefungen im Rahmen der Maßnahmenkonzeption
3. Unterschied und Haushaltsauswirkung
Der mittlere Aufwand liegt ca. 5.685 € brutto über dem Mindestaufwand. Der Eigenanteil erhöht sich dadurch um 1.705,57 €. Die Gemeinde hat im Haushalt bereits insgesamt rund 61.000 € über die Jahre 2026 und 2027 eingestellt. Der Mindestaufwand überschreitet diesen Ansatz nur leicht (+1.923,28 €), während der mittlere Aufwand (+3.628,85 €) eine höhere Belastung darstellt.
4. Hinweis zu möglichen Mehrkosten
Da es sich nicht um ein Festpreisprojekt handelt und einzelne Leistungspositionen – insbesondere in der Risikoanalyse – erst im Projektverlauf konkretisiert werden können, kann es zu Kosten auch oberhalb der vorliegenden Kostenprognosen kommen. Fachlich begründete Mehrleistungen sind grundsätzlich förderfähig, sofern sie mit der Förderstelle abgestimmt werden. Die Verwaltung wird den Projektverlauf daher eng steuern und sich bei Bedarf frühzeitig mit der Förderstelle abstimmen sowie mögliche Kostensteigerungen transparent darstellen.
5. Ziel der Verwaltung
Die Verwaltung strebt an, unter 72.000 € zu bleiben und möglichst den Mindestaufwand umzusetzen.
Beratung:
Bauamtsleiterin Sina Mayer stellt das kommunale Starkregenrisikomanagement mit den wichtigsten Grundlagen und den Projektablauf mit den verschiedenen Phasen anhand einer Präsentation vor.
Der Gemeinderat ist grundsätzlich der Ansicht, dass man sich hier auf den Weg machen und das Projekt anstoßen sollte, da aufgrund der Tallagen und vielen kleinen Bäche viele Risikofaktoren bestehen.
Ein Gemeinderat fragt nach, ob im Bereich des Heubachtals die Stadt Wolfach mit ins Boot geholt werden müsste. Dazu wird informiert, dass die Analyse grundsätzlich nur für das Gemarkungsgebiet der Gemeinde Schenkenzell durchgeführt wird. Da sich daraus jedoch Ergebnisse auch für das Gebiet der Stadt Wolfach ergeben werden, wird man sich dazu abstimmen.
Zudem erkundigt sich ein Gemeinderat, warum der Zeitraum mit sechs Monaten bis zur Förderbewilligung so lange ist. Bürgermeister Heinzelmann teilt hierzu mit, dass das der worst case ist und es evtl. auch schneller geht, konkrete Hintergründe sind ihm nicht bekannt. Es wurde bereits mit dem Regierungspräsidium Kontakt aufgenommen, sodass dort der Förderantrag bereits vorgemerkt ist. Auf Rückfrage aus dem Gemeinderat kann er zudem bestätigen, dass die Auszahlung der Förderung sicher ist, wenn diese auch bewilligt wurde.
Es wird zu Bedenken gegeben, dass auch nach Durchführung des Starkregenrisikomanagements nicht jedes Haus und jeder Hof geschützt werden könne. Bauamtsleiterin Sina Mayer erläutert dazu, dass das auch nicht das Ziel sei. Es könnten für Jeden jedoch Handlungsempfehlungen daraus abgeleitet werden, mit welchen Maßnahmen man sich selbst schützen kann.
Aus der Mitte wird nachgefragt, ob das Ergebnis im Kartendienst der LUBW dargestellt wird. Aktuell könne dort zwar das Thema Starkregen ausgewählt werden, aber für Schenkenzell werden dort keine Daten angezeigt. Dies wird von der Verwaltung bestätigt.
Beschluss:
Der Gemeinderat Schenkenzell beschließt die Durchführung eines kommunalen Starkregenrisikomanagements auf Grundlage des erstellten Leistungsverzeichnisses.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
4. LEADER-Regionalbudget – Vorstellung möglicher Projektumsetzungen
Im Rahmen des LEADER-Regionalbudgets besteht für die Gemeinde Schenkenzell die Möglichkeit, investive Kleinprojekte mit Fördermitteln umzusetzen. In der Sitzung am 21.01.2026 waren dafür verschiedene Projekte diskutiert worden. Dazu ist zu sagen, dass die Umgestaltung des Kinzigufers im Bereich Heilig Garten in eine Wassertretanlage in der Version wie vorgeschlagen zu höheren als den förderfähigen Kosten geführt hätte. Zudem stellt sich das Umweltschutzamt gegen eine Bebauung, da im Gewässerrandstreifen nicht gebaut werden soll. Hinzukommt, dass sich der angedachte Platz im Bereich des verlängerten Sanierungsgebiets befindet, wobei sich hier die Förderungen ausschließen. Daher haben wir uns nach Überprüfung der genannten Informationen umentschieden und folgende weiter Möglichkeiten betrachtet:
a) Outdoor-Fitnessanlage auf Flurstück 175 (Rothaldestraße)
Aus der Aktionsgruppe der jüngeren Bürgerinnen und Bürger sowie der breiten Bevölkerungsmitte wurde der Wunsch nach einer Outdoor-Fitnessanlage an die Verwaltung herangetragen. Ziel ist die Schaffung eines niederschwelligen, generationenübergreifenden Bewegungsangebotes im öffentlichen Raum. Diese Anlage kann künftig auch in einen Fitnessweg eingebunden werden.
Es wurden mehrere Grundstücke auf Eignung und Größe sowie Nutzbarkeit überprüft. Als geeigneter Standort wurde das gemeindeeigene Flurstück 175 in der Rothaldestraße geprüft. Nach Abzug einer noch herzustellenden Straße mit 6,00 m Breite verbleibt eine nutzbare Fläche von rund 200 m². Es handelt sich um eine derzeit nicht genutzte Wiesenfläche in Ortsrandlage auf der Sonnenseite von Schenkenzell, umgeben von Wohnbebauung und einer Schreinerei. Weitere geprüfte Standorte, wie Flurstück 187/31 neben der evangelischen Kirche, Flurstück 179/5 an der Kleinen Kinzig sowie Flurstück 41/2 bei der Wiedmenstraße 5 wurden aufgrund von Hanglage, Gewässerschutzstreifen oder unzureichender Fläche als ungeeignet bewertet.
Für die Fitnessanlage ist ein Gerätekonzept für unterschiedliche Zielgruppen vorgesehen, darunter Jugendliche, Erwachsene, Senioren sowie Reha- und Inklusionssportler. Geplant sind insgesamt acht Geräte: Boxsack, Seilschwingen, Schlingen-Trainer, Multirack Station, Rudergerät, Schulterpresse, Schulterrad sowie ein inklusives Schulterrad für Rollstuhlfahrer. Die Gesamtbewegungsfläche beträgt 174,69 m².
Die Verwaltung empfiehlt ausdrücklich ein zentrales Anlagenkonzept und rät davon ab, einzelne Fitnessgeräte entlang längerer Strecken als „Sportstationen“ zu verteilen. Begründet wird dies mit besserer sozialer Kontrolle, geringerem Pflege- und Wartungsaufwand, wirtschaftlicherer Herstellung der Fundamente und höherer Nutzungseffizienz. Ergänzend könnte zudem eine bereits vorhandene Tischtennisplatte in das Konzept integriert werden. Zudem stehen noch Zaunmaterial und HanseGrand-Bodenbelag auf Lager, die für die Gestaltung und Herrichtung der Anlage verwendet werden könnten. In einem weiteren Ausbauschritt im kommenden Haushaltsjahr wäre die Installation eines Outdoorspinds denkbar, wodurch stationärer Kraftsport mit Ausdauertraining kombiniert werden könnte. Laufstrecken könnten auf bereits vorhandenen Informationstafeln ausgewiesen werden.
b) Wassertretanlage auf Flurstück 70/37
Als alternatives Projekt wird die Errichtung einer Wassertretanlage mit zusätzlichem Armbecken auf dem gemeindeeigenen Flurstück 70/37 vorgeschlagen. Der Standort befindet sich im Bereich der Bundesstraße B294 an der Abbiegung in die Aue. Ein Betrieb der Anlage an diesem Standort ist ausschließlich mit Frischwasserzufuhr möglich, da eine Nutzung von Bachwasser aufgrund der Regelungen zum Gemeingebrauch sowie wasserrechtlicher Vorgaben unzulässig ist. Die Anlage kann als Fertigbauteil errichtet werden. Ein entsprechendes Angebot liegt vor. Zur Gewährleistung eines Sichtschutzes gegenüber der Bundesstraße ist die Pflanzung einer Hecke (z. B. Thuja oder vergleichbar) vorgesehen. Aushub- und kleinere Pflasterarbeiten könnten teilweise in Eigenleistung durch den Bauhof erfolgen. Förderfähig wären hierbei ausschließlich Material- und Betonlieferkosten. Durch die Nutzung bereits vorhandener Materialien (z. B. Zaun, HanseGrand-Belag) kann der gemeindliche Eigenanteil zusätzlich reduziert werden. Die Anlage ist für eine saisonale Nutzung von Mai bis Oktober vorgesehen.
c) Verzicht auf LEADER-Förderung
Der Gemeinderat kann sich dafür entscheiden, im Förderzeitraum auf eine Antragstellung im Rahmen des LEADER-Regionalbudgets zu verzichten, den Eigenanteil einzusparen, zumal einige angesetzte Themen bereits teurer wurden.
Finanzielle Auswirkungen:
a) Outdoor-Fitnessanlage auf Flurstück 175 (Rothaldenstraße)
Die reinen Anschaffungskosten für die Fitnessgeräte belaufen sich auf insgesamt 16.354,70 € brutto. Die wirtschaftlichsten Angebote wurden von den Firmen Kübler Sport, Outdoor Gym, Resorti und Inter Play vorgelegt. Sämtliche angebotenen Geräte verfügen über die erforderlichen Zertifizierungen. Für die Herstellung der Fundamente liegt ein Angebot des Fachunternehmens Ruoß Bauunternehmen aus Loßburg in Höhe von 2.451,40 € brutto vor. Dieses umfasst die Baustelleneinrichtung, die notwendigen Erdarbeiten sowie Beton- und Stahlbetonarbeiten für acht Geräte. Damit ergeben sich voraussichtliche Gesamtprojektkosten von rund 18.806,10 € brutto. Bis zur förderfähigen Höchstgrenze stünden folglich noch 4.693,90 € brutto an Restmitteln zur Verfügung.
Alternativ besteht die Möglichkeit, die Fundamentarbeiten in Eigenleistung durch den Bauhof ausführen zu lassen. In diesem Fall würden lediglich Material- und Lieferkosten für Beton (circa 1.400 €) sowie für Mineralgemisch (177,67 € brutto) anfallen. Hierdurch würde sich voraussichtliche Gesamtprojektkosten in Höhe von 17.932,37 € brutto ergeben.
Grundsätzlich wurde bereits beachtet, dass durch die Verwendung vorhandener Materialien (z. B. Zaunanlage, HanseGrand-Belag, Tischtennisplatte) die Kosten bereits reduziert und zugleich ein nachhaltiger Ressourceneinsatz sichergestellt werden könnte.
b) Wassertretanlage auf Flurstück 70/37
Für die geplante Wassertretanlage mit Armbecken auf Flurstück 70/37 liegt ein Angebot in Höhe von 16.338,70 € brutto vor. Dieses umfasst sowohl die Wassertretanlage als auch das Wasserarmbecken inklusive Infotafel sowie die Anlieferung per Spedition. Hinzu kommen Betonlieferungen in Höhe von ca. 720–1.100 € brutto sowie Kosten für die Heckenpflanzung in Höhe von 2.280 € brutto.
Die Gesamtkosten für die Herstellung der Anlage werden somit derzeit auf etwa 19.338,70 € bis 19.718,70 € brutto geschätzt. Nicht enthalten sind hierbei die Kosten für die Herstellung und den Anschluss an die Frischwasserversorgung (Erd- und Leitungsarbeiten) nebst Lieferung einer Pumpe. Auch die Herstellung einer Pflasterfläche und einer zusätzlichen Parkbank als Sitzgelegenheit wurden noch nicht beachtet. Zur Entfernung von Wurzelresten im Boden kämen zudem noch Kosten für Stockfräsarbeiten hinzu.
Für einen hygienisch ordnungsgemäßen Betrieb ist neben der regelmäßigen Reinigung ein kontinuierlicher Frischwasserzulauf erforderlich, um eine ausreichende Kühlung und Wasserqualität sicherzustellen. Der notwendige Durchfluss liegt zwischen 1 und 4 Litern pro Minute. Bei einer saisonalen Nutzung von sechs Monaten (Mai bis Oktober, ca. 183 Tage) und einem Wasserpreis von 2,89 € brutto je m³ ergeben sich allein für den Dauerzulauf jährliche Wasserkosten zwischen rund 760 € brutto (bei 1 Liter pro Minute) und rund 3.050 € brutto (bei 4 Litern pro Minute).
Zusätzlich ist im Rahmen der empfohlenen Reinigung – dreimal wöchentlich über sechs Monate, entsprechend ca. 78 Reinigungen – jeweils eine vollständige Neubefüllung der Becken erforderlich. Das Fassungsvermögen des Wassertretbeckens beträgt auf Grundlage der Innenmaße (3,30 m × 1,00 m × 0,50 m) rund 1,65 m³, das des Wasserarmbeckens (1,80 m × 0,50 m × 0,35 m) rund 0,32 m³. Für beide Becken ergibt sich somit ein Gesamtvolumen von ca. 1,97 m³ je Neubefüllung. Bei 78 Neubefüllungen entsteht ein saisonaler Wasserbedarf von rund 154 m³, was zusätzlichen Wasserkosten in Höhe von etwa 445 € brutto pro Saison entspricht.
Die gesamten saisonalen Wasserkosten belaufen sich damit – abhängig von der gewählten Durchflussmenge – auf insgesamt rund 1.200 € bis 3.495 € brutto pro Jahr. Nicht berücksichtigt sind hierbei weitere laufende Aufwendungen, insbesondere für Reinigungsmittel, Personal- und Wartungskosten, eventuelle Reparaturen sowie sonstige Betriebskosten. Diese würden zusätzlich anfallen.
Beratung:
Bürgermeister Heinzelmann geht auf die einzelnen Projektvorschläge ein. Aus seiner Sicht sind alles jedoch Kompromisslösungen, eine optimale Variante gibt es aus seiner Sicht nicht. Es müsse daher realistisch überlegt werden, ob es nicht sinnvoller sei, auf die Antragstellung zu verzichten, bevor man etwas halbherzig umsetze. Dieser Haltung stimmen die Gemeinderäte zu.
Für die Wassertretanlage kommt aus Sicht des Gemeinderats nur der Standort im Heilig-Garten in Frage. Wenn es hier keine Möglichkeit gibt, muss das Projekt beendet werden. Es wird bedauert, dass der Vorschlag vom Umweltschutzamt abgelehnt wurde. Die Wassertretanlage sei ein schönes Projekt für Jung und Alt. Angesprochen wird, dass keine Wassertretanlage geschaffen, sondern der Uferbereich neugestaltet und erlebbar werden soll. Da es in Wolfach bereits etwas ähnliches gibt, ist fraglich, ob dafür eine Genehmigung möglich wäre. Es soll daher in diese Richtung weiter geplant werden, damit man ggfs. bei einem zweiten Projektaufruf in diesem Jahr oder sonst im nächsten Jahr einen Förderantrag stellen könnte. Ein Gemeinderat ergänzt, dass durch eine erhöhte Eigenleistung die Kosten reduziert werden könnten, sodass der Kostenrahmen des Regionalbudgets eingehalten wäre.
Für mehrere Gemeinderäte kommt die Errichtung einer Fitnessanlage nicht in Betracht. Es wird befürchtet, dass die Anlage nicht auf Dauer genutzt wird, sodass es kein nachhaltiges Projekt wäre – insbesondere weil es mit dem Fitnessstudio und dem Kraftraum des TV bereits Angebote gibt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt im aktuellen Projektaufruf des LEADER-Regionalbudgets keinen Förderantrag zu stellen. Für die Zukunft sollen die Projekte jedoch weitergeplant werden, sodass ggfs. in einer späteren Förderrunde ein Antrag gestellt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
5. Bekanntgaben
• Nächste Sitzung: Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet am Mittwoch, 25.03.2026 um 19 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Schenkenzell statt.
• Entwicklungsprogramm ländlicher Raum: Bürgermeister Heinzelmann freut sich bekannt geben zu können, dass auch im Programmjahr 2026 wieder für ein privates Projekt im Gemeindegebiet eine Förderung in Höhe von 85.000 € bewilligt wurde. Er dankt allen Entscheidungsträgern.
• Bürgerinformationsveranstaltung zur kommunalen Wärmeplanung: Am Dienstag, 10.03.2026 um 19 Uhr findet in der Arthur-Bantle-Halle in Hardt eine Bürgerinformationsveranstaltung zu kommunalen Wärmeplanung des Konvois „Rottweil-Schwarzwald“ statt. Alle Bürgerinnen und Bürger sind dazu herzlich eingeladen.
• Brückensanierung Wittichen: Bürgermeister Heinzelmann berichtet, dass auch die Sanierung der zweiten Brücke in Wittichen abgeschlossen werden konnte. Die Kosten fielen am Ende sogar geringer aus als nach Ausschreibung der Arbeiten.
6. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
Aus dem Gemeinderat gab es keine Wortmeldungen.
