Sitzung des Gemeinderates am 03.06.2026

Bericht aus dem Gemeinderat der 8. öffentlichen Sitzung am Mittwoch, 03.06.2026

Bürgermeister Bernd Heinzelmann eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des Gemeinderates, einen Vertreter der Presse und einen Bürger.
Nach Eröffnung der Verhandlung stellte der Vorsitzende fest, dass
1. zu der Verhandlung durch Ladung vom 28.05.2026 ordnungsgemäß eingeladen wurde;
2. die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am 28.05.2026 ortsüblich bekannt gemacht wurde;
3. das Gremium beschlussfähig ist, weil mindestens sechs Mitglieder anwesend sind.

1. Bausachen

1.a) Aufstellung eines mobilen Kindergartenwagens, Auf der Staig 12, Flst. 727

Der Verwaltung liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines mobilen Bauernhofkindergartenwagens auf dem Flurstück 727 vor. Das Vorhaben ist als Erweiterung der bestehenden Bauernhofkindertagesstätte Schiltach e.V. vorgesehen. Geplant ist die Aufstellung eines mobilen Kindergartenwagens auf Rädern gemäß den in der Anlage befindlichen Planunterlagen. Die Betriebszeiten des Bauernhofkindergartens sind von 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr vorgesehen. Der Wagen wird mit elektrischen Heizkörpern beheizt. Eine Lagerung von Brennstoffen ist nicht vorgesehen. Die Löschwasserversorgung ist gesichert.
Eine ursprünglich zwischen dem geplanten Bauernhofkindergartenwagen und dem bestehenden Schuppen vorgesehene Überdachung zur Unterbringung von Spielgeräten kann aus brandschutzrechtlichen Gründen nicht umgesetzt werden. Für das Vorhaben sind insgesamt fünf KFZ-Stellplätze vorgesehen. Diese befinden sich vor dem bestehenden Schuppen bzw. Wohnhaus.
Die bisher genutzte Kindergartenfläche im Wohnhaus wird in ihrer Nutzung geändert. Die freiwerdenden Räume werden künftig der bestehenden Wohnung als Wohnfläche zugeordnet.

Die Bauweise des Vorhabens stellt sich wie folgt dar:
• Tragekonstruktion: Stahlrahmen
• Außenwände: Holzkonstruktion
• Dach: Holzkonstruktion mit Blechdach
• Notwendige Treppen: Stahlbauteile

Das Grundstück befindet sich im Außenbereich. Das bedeutet, dass sich das Vorhaben außerhalb der geschlossenen Ortsbebauung befindet und deshalb baurechtlich gesondert geprüft werden muss.
Die Untere Baurechtsbehörde hat die Gemeinde um Stellungnahme zum Bauvorhaben gebeten. Außerdem ist für das Vorhaben das sogenannte gemeindliche Einvernehmen erforderlich. Das bedeutet, dass die Gemeinde dem Vorhaben zustimmen muss, damit eine Baugenehmigung erteilt werden kann.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein positiver Beschluss des Gemeinderates nicht automatisch bedeutet, dass das Vorhaben unmittelbar umgesetzt werden darf. Im weiteren Verfahren sind noch verschiedene Fachbehörden anzuhören beziehungsweise deren Stellungnahmen stehen noch aus. So ist z.B. unter anderem aufgrund des unterschrittenen Waldabstandes von 30 m eine Stellungnahme der Forstbehörde erforderlich.
Seitens der Unteren Baurechtsbehörde bestehen nach aktuellem Stand aber keine grundsätzlichen baurechtlichen Bedenken. Dort wird die grundsätzliche Zulässigkeit des Vorhabens gesehen.
Aus Sicht der Verwaltung dient das Vorhaben der Erweiterung der bestehenden Kinderbetreuungseinrichtung und unterstützt das vorhandene Betreuungsangebot im Gemeindegebiet. Öffentliche Belange, die dem Vorhaben entgegenstehen, sind nach derzeitiger Einschätzung nicht ersichtlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens entstehen der Gemeinde keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.
Beratung:
Zum Zeitpunkt der Beratung lag die Rückmeldung der Forstbehörde vor, welche dringend davon abrät, den Waldabstand von 30 m zu unterschreiten.
Das Gremium gab dazu die Anregung, dass eine einvernehmliche Lösung zwischen der Baurechtsbehörde, der Forstbehörde und dem Bauherrn angestrebt werden soll.
Beschluss:
• Der Gemeinderat erteilt zum Bauantrag zur Errichtung eines mobilen Bauernhofkindergartenwagens auf dem Flurstück 727 das gemeindliche Einvernehmen.
• Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass es sich hierbei um die Stellungnahme der Gemeinde im laufenden Baugenehmigungsverfahren handelt und weitere Fachbehörden am Verfahren beteiligt werden. Die endgültige Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens obliegt der Unteren Baurechtsbehörde.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

1.b) Errichtung eines Tiny Houses, Reinerzaustraße 20, Flst. 136

Der Bauherr beantragt die Errichtung eines Tiny Houses auf dem Flurstück 136 innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Ein Bebauungsplan besteht für das Gebiet nicht. Das Grundstück befindet sich zudem innerhalb eines förmlich festgelegten Sanierungsgebiets, was bedeutet, dass das geplante Vorhaben förderlich bzw. nicht störend für die Entwicklungsziele des Sanierungsgebietes sein darf.
Konkret geplant ist die Errichtung eines freistehenden, ortsfesten Tiny Houses im rückwärtigen Grundstücksbereich hinter einem bestehenden Schuppen-/Garagengebäude des Anwesens Haus Nr. 20 im Bereich zum Gebäude Reinerzaustraße 18 (Flst. 135 und 79/1). Die Erschließung erfolgt über die privaten Grundstücke Reinerzaustraße 20 sowie 24 und ist dauerhaft gesichert (identische Eigentumsverhältnisse). Die Versorgung mit Trinkwasser, die Abwasserbeseitigung sowie die Löschwasserversorgung sind gewährleistet.
Die nähere Umgebung ist durch eine zweigeteilte städtebauliche Struktur geprägt. Im straßennahen Bereich besteht eine eher verdichtete, ortstypische (dörfliche) Bebauung überwiegend in Form freistehender Wohngebäude. Die rückwärtigen Grundstücksbereiche der Gebäude in der Reinerzaustraße in Richtung Mühlkanal sind demgegenüber deutlich stärker durch Gartenflächen, Freiraumstrukturen sowie untergeordnete Nebenanlagen geprägt und stellen sich als aufgelockerter, freiraumgeprägter Siedlungsbereich dar. Eine durchgehend homogene oder stark verdichtete Siedlungsstruktur liegt dort nicht vor.
Das geplante Gebäude wird als Gebäudeklasse 1 eingestuft und als eingeschossiges, freistehendes Tiny House mit einem Gebäudevolumen von 96 m³ errichtet. Die Abmessungen betragen 8,50 m x 2,95 m bei einer maximalen Höhe von 3,98 m. Die Konstruktion erfolgt in Stahltragwerk mit Holzständerbauweise und Mineralwolledämmung. Das Dach wird als geneigtes Pultdach ausgeführt (nicht ortstypisch). Die Beheizung erfolgt elektrisch, eine Kühltechnik ist nicht vorgesehen. Die Nutzung erfolgt als Personalwohnraum für eine Person im Zusammenhang mit einem benachbarten Gewerbebetrieb. Stellplätze für Pkw und Fahrräder sind ausreichend vorhanden.
Der Gemeinderat hat zu beurteilen, ob sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise sowie der überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Nach Auffassung der Verwaltung ist die Art der baulichen Nutzung mit der vorhandenen gemischten Struktur aus Wohnnutzung sowie umgenutzten ehemals gewerblichen Gebäuden mit wohnähnlicher oder ergänzender Nutzung (z. B. Seminar- oder Beherbergungsnutzung) vereinbar.
Das Maß der baulichen Nutzung ist aufgrund der sehr geringen Kubatur und Höhenentwicklung als deutlich untergeordnet einzustufen. Nachteilige Auswirkungen auf die Wohnverhältnisse der Umgebung sind nicht zu erwarten. Eine erdrückende oder ortsbildprägende Wirkung ist ausgeschlossen.
Besonders zu berücksichtigen ist die Lage im rückwärtigen Grundstücksbereich innerhalb eines bereits baulich vorgeprägten Grundstücksgefüges. Das Vorhaben entfaltet keine straßenraumprägende Wirkung und bildet keine neue Bauzeile. Der rückwärtige Bereich ist bereits durch Nebenanlagen sowie Gartenstrukturen vorgeprägt, sodass keine städtebaulich untypische Situation entsteht. Die Erschließung ist gesichert und erfordert keine zusätzliche öffentliche Infrastruktur.
Im Hinblick auf die nachbarlichen Belange wird ergänzend darauf hingewiesen, dass das Vorhaben unmittelbar an private Grundstücksstrukturen im rückwärtigen Bereich angrenzt, die überwiegend als Gartenflächen genutzt werden und somit nicht dem dauerhaften Aufenthalt dienen. Zur sachgerechten Beurteilung der tatsächlichen Auswirkungen auf die Nachbarschaft (insbesondere Flst. 79/1 und 135/0) wird empfohlen, dass die Untere Baurechtsbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die betroffenen Grundstücksnachbarn beteiligt und deren Stellungnahmen in die Entscheidung einbezieht.
Das Vorhaben ist im Straßenraum praktisch nicht wahrnehmbar, sodass keine negative Beeinträchtigung des Ortsbildes zu erwarten ist.
Auch im Zusammenhang mit dem Sanierungsgebiet ist das Vorhaben städtebaulich verträglich, da es weder Entwicklungsziele beeinträchtigt noch eine geordnete Innenentwicklung entgegensteht. Es handelt sich um eine kleinteilige, untergeordnete Nachverdichtung im Bestand.
In der Gesamtabwägung fügt sich das Vorhaben nach Einschätzung der Verwaltung trotz seiner rückwärtigen Lage aufgrund der sehr geringen baulichen Intensität, der zweigeteilten Umgebungsstruktur (verdichteter Straßenbereich und freiraumgeprägter Rückbereich) sowie der fehlenden städtebaulichen Dominanz in die Eigenart der näheren Umgebung im Sinne des § 34 BauGB ein. Eine städtebaulich relevante negative Vorbildwirkung wird nicht angenommen (da kein Wohnwagencharakter, feste bauliche Anlage, passende Fassade, Erschließung gesichert).
§ 18 GemO: Thomas Finkbeiner
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen entstehen der Gemeinde keine unmittelbaren Kosten. Es handelt sich um ein baurechtliches Einzelvorhaben im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB.
Etwaige Auswirkungen auf die kommunale Infrastruktur sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten, da die verkehrliche Erschließung sowie die Ver- und Entsorgung über private bzw. bereits bestehende Strukturen sichergestellt sind. Zusätzliche öffentliche Erschließungsmaßnahmen werden durch das Vorhaben nicht ausgelöst.
Beratung:
Aus dem Gremium kam eine Rückfrage dahingehend, dass das Gebäude zweistöckig sei und ob der zweite Stock niedriger ist. Bürgermeister Bernd Heinzelmann erläutert, dass der zweite Stock niedriger ist, da dort die Schlafräume geplant sind.
Aus dem Gremium kommt die Anregung, dass bei solchen Vorhaben immer der Einzelfall geprüft werden müsse. Hinsichtlich dieses konkreten Vorhabens gebe es jedoch keine Bedenken.
Beschluss:
• Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Errichtung eines Tiny Houses auf dem Flst. 136, vorbehaltlich der Entscheidung der Unteren Baurechtsbehörde sowie ggf. weiterer noch anzuhörender Fachbehörden.
• Der Gemeinderat stimmt zu, dass sich das Vorhaben nach Auffassung der Verwaltung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und städtebaulich als verträglich einzustufen ist.
• Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des weiteren Verfahrens darauf hinzuweisen, dass die Untere Baurechtsbehörde die betroffenen Nachbarn im Genehmigungsverfahren beteiligt und deren Stellungnahmen in die Entscheidung einbezieht.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

2. Sanierung des Wohngebäudes Heilig-Garten 4

2.a) Vergabe der elektrotechnischen Sanierungsarbeiten

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.04.2026 beschlossen, im Jahr 2026 ausschließlich die zwingend erforderliche elektrotechnische Sanierung des gemeindeeigenen Wohngebäudes Heilig-Garten 4 durchzuführen. Die Dachsanierung einschließlich Photovoltaikanlage wird aufgrund der Haushaltslage erst Ende 2026 ausgeschrieben und die Ausführung somit in das Haushaltsjahr 2027 geschoben.
Zwischenzeitlich wurde die Ausschreibung der elektrotechnischen Arbeiten durchgeführt. Die Maßnahme umfasst insbesondere:
• die Erneuerung der Zähleranlage,
• die Installation der Erdungsanlage,
• den Rückbau der bestehenden Nachtspeichertechnik,
• die Rohinstallation in allen drei Wohnungen,
• die Erneuerung der Elektroinstallationen in den Wohnungen,
• die Anpassung der allgemeinen Stromversorgung,
• die Erneuerung der Telefon- und Sprechanlage,
• Arbeiten im Bereich der Mieterkeller,
• die Durchführung der erforderlichen VDE-Messungen sowie
• die erforderlichen Sicherheits- und Anschlussarbeiten.
Die elektrotechnische Sanierung ist zwingend erforderlich, da die bestehende Elektroinstallation für den dauerhaften Betrieb der bereits erneuerten Heizungsanlage nicht ausreichend dimensioniert ist. Derzeit erfolgt der Betrieb lediglich über eine provisorische Übergangslösung mittels eines speziellen Sicherungsautomaten. Nach Mitteilung des beratenden Fachunternehmers kann diese Lösung nicht dauerhaft aufrechterhalten werden.
Im Rahmen der Ausschreibung mit beschränktem Teilnahmewettbewerb wurden insgesamt sieben Elektrofachbetriebe zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zwei Firmen haben fristgerecht Angebote eingereicht, wobei ein Bieter zusätzlich ein Alternativangebot abgegeben hat. Die übrigen angefragten Unternehmen haben überwiegend aus Kapazitätsgründen abgesagt. Ein weiterer Anbieter hat trotz erfolgter Ortsbesichtigung kein Angebot eingereicht.
Nach Prüfung und Wertung der eingegangenen Angebote ergibt sich folgendes Ergebnis:

Bieter

Bieter 1
Angebotssumme netto
57.939,21 €
Angebotssumme brutto
68.947,66 €

Bieter

Bieter 1 – Alternativangebot
Angebotssumme netto
54.379,71 €
Angebotssumme brutto
64.711,85 €

Bieter

Harter Elektrotechnik
Angebotssumme netto
52.853,76 €
Angebotssumme brutto
62.895,97 €

Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der örtlichen Firma Harter Elektrotechnik mit einer Angebotssumme in Höhe von 52.853,76 € netto bzw. 62.895,97 € brutto abgegeben. Die Angebotssumme liegt über der bisherigen Kostenberechnung. In der Gesamtsumme der Ausschreibungen liegen wir jedoch günstiger als berechnet. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Auftrag an die Firma Harter Elektrotechnik zu vergeben.
Die Arbeiten sollen nach der Vergabe zeitnah ausgeführt werden. Für die Dauer der Arbeiten müssen die jeweiligen Wohnungen abschnittsweise geräumt und stromlos geschaltet werden. Die beabsichtigte vorübergehende Unterbringung der Bewohner im Gebäude Roßbergerhof 51 wurde bereits den Bewohnern angekündigt. Wir sind derzeit tatsächlich noch auf der Suche nach einer Wohnung in Schenkenzell welche für den Zeitraum genutzt werden kann, da die Obdachlosenunterkunft für die Leute ohne eigenes Fahrzeug und mit Arbeitsstelle doch etwas schwierig in der Handhabung ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die reinen elektrotechnischen Arbeiten wurde im Vorfeld mit Kosten in Höhe von ca. 55.000,00 € brutto kalkuliert. Das wirtschaftlichste Angebot der Firma Harter Elektrotechnik beläuft sich auf 52.853,76 € netto bzw. 62.896,97 € brutto und liegt damit über der ursprünglichen Kostenberechnung. In diesem Zusammenhang wird aber auf die Kosteneinsparung bei den Malerarbeiten hingewiesen.
Für die Maßnahme kann eine Förderung im Rahmen des Landessanierungsprogramms in Höhe von ca. 36 % in Anspruch genommen werden. Dies entspricht einem Förderbetrag in Höhe von ca. 22.642,91 € brutto. Der verbleibende Eigenanteil der Gemeinde beträgt somit voraussichtlich 40.254,06 € brutto.
Beratung:
Ein Gremiumsmitglied fragt nach, ob in der Kalkulation in Höhe von 55.000,00 € die Förderung bereits abgezogen wurde. Bürgermeister Bernd Heinzelmann teilt mit, dass die Förderung hierbei noch nicht enthalten ist und nachträglich noch abgezogen wird.
Beschluss:
1. Der Auftrag für die elektrotechnischen Arbeiten wird an die Firma Harter Elektrotechnik zum Angebotspreis von 52.853,76 € netto (62.896,97 € brutto) vergeben.
2. Die Finanzierung erfolgt unter Berücksichtigung einer Förderung in Höhe von 36 % (22.642,91 € brutto); der verbleibende Eigenanteil der Gemeinde beträgt voraussichtlich 40.254,06 € brutto.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

2.b) Vergabe Malerarbeiten im Rahmen der Sanierung von Elektroinstallationen

Im Zuge der Sanierung des gemeindeeigenen Wohngebäudes Heilig-Garten 4 wurden die erforderlichen Malerarbeiten ausgeschrieben. Die Ausschreibung umfasste insbesondere das Schließen von Installationsschlitzen, Spachtelarbeiten, Anpassungsarbeiten an Bestandsoberflächen, Teilflächenanstriche sowie begleitende Schutz- und Reinigungsmaßnahmen.
Insgesamt wurden sieben Fachunternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Drei Unternehmen haben ein Angebot abgegeben. Zwei Unternehmen haben ihre Teilnahme aufgrund fehlender Kapazitäten abgesagt. Von zwei weiteren Unternehmen ging keine Rückmeldung ein.
Die eingegangenen Angebote wurden rechnerisch und fachlich geprüft. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der örtlichen Firma PL Malen und Mehr (Peter Lachenmaier) mit einer Angebotssumme in Höhe von 6.400,00 € netto bzw. 7.616,00 € brutto abgegeben.
Die weiteren Angebote lagen bei:
• Bieter 1: 8.235,00 € netto bzw. 9.799,65 € brutto
• Bieter 3: 9.965,00 € netto bzw. 11.858,35 € brutto
Die Verwaltung empfiehlt, den Auftrag an die Firma PL Malen und Mehr als wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Rahmen der Kostenprognose zur Elektrosanierung des Gebäudes Heilig-Garten 4, welche in der Gemeinderatssitzung am 15.04.2026 vorgestellt wurde, wurden die Kosten für die Malerarbeiten ursprünglich mit 16.065,00 € brutto kalkuliert.
Im Zuge der Ausschreibung konnte mit dem wirtschaftlichsten Angebot der Firma PL Maler und Mehr nun ein Angebot in Höhe von 7.616,00 € brutto erzielt werden. Damit liegen die ausgeschriebenen Malerarbeiten deutlich unter der ursprünglichen Kostenprognose.
Beratung:
Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine Wortmeldungen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Malerarbeiten im Zuge der Sanierung des Wohngebäudes Heilig-Garten 4 an die Firma PL Malen und Mehr auf Grundlage des wirtschaftlichsten Angebots in Höhe von 7.616,00 € brutto. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Beauftragung einzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

2.c) Vergabe der Küchen für die Wohnungen im EG und DG

Im Zuge der elektrotechnischen Sanierung des Wohngebäudes Heilig-Garten 4 sind ergänzende Küchenarbeiten in den Wohnungen im Erdgeschoss sowie im Dachgeschoss zwingend erforderlich. Die Arbeiten stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der laufenden Sanierungsmaßnahme und dienen der Wiederherstellung der vollständigen Nutzbarkeit der Wohnungen nach Abschluss der elektrotechnischen Arbeiten.
Für die Küchenarbeiten wurden drei Angebote (auch von einem örtlichen Anbieter) angefordert. Bis zur Sitzung des Gemeinderates am 03.06.2026 sollen sämtliche Angebote vollständig vorliegen, sodass eine Vergabe unmittelbar erfolgen kann.
Um eine zügige Umsetzung der Maßnahme sowie einen reibungslosen weiteren Bauablauf sicherzustellen, soll die Verwaltung ermächtigt werden, nach Prüfung der eingegangenen Angebote den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Grundlage für die Vergabe der Küchenarbeiten ist die Kostenprognose vom 08.04.2026. Für die Küchenarbeiten wurde in der damaligen Kostenprognose ein Betrag in Höhe von brutto 15.000,00 € vorgesehen. Der genannte Betrag gilt als Kostenobergrenze.
Beratung:
Bürgermeister Bernd Heinzelmann erläutert, dass der wirtschaftlichste Bieter hier nicht der günstigste sei. Der Unterschied beträgt jedoch lediglich 30 €. Die Eigenschaft als wirtschaftlichster Bieter in Form der Schreinerei Gebele komme aus Sicht der Verwaltung deshalb in Betracht, da man mit diesem Bieter bereits gute Erfahrungen gemacht hat und dieser sich auch mit dem Gebäude auskennt. Über diese Erfahrung verfügen die weiteren Bieter nicht, zudem haben diese einen längeren Anfahrtsweg.
Ein Gremiumsmitglied fragte an, ob die Küchen bezuschusst werden bzw. ob diese förderfähig sind. Bürgermeister Bernd Heinzelmann sagt zu, dass die Verwaltung dies prüfen wird.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt der Verwaltung die Vollmacht, die notwendigen Küchenarbeiten für die Wohnungen im Erdgeschoss und Dachgeschoss des Wohngebäudes Heilig-Garten 4 im Zusammenhang mit der elektrotechnischen Sanierung an den wirtschaftlichsten Bieter, die Schreinerei Gebele, mit Gesamtkosten in Höhe von 7.763,00 € zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

3. Vergabe der Beladung für das neue Feuerwehrfahrzeug GW-L2

Im Januar wurde der Auftrag für die Lieferung eines Gerätewagen Logistik 2 (GW-L2) an die Firma Hensel Fahrzeugbau GmbH & Co. KG vergeben. Nach den ersten Gesprächen mit der Firma Hensel hat sich herausgestellt, dass die im Angebot angegebene Lieferzeit von 18 Monaten evtl. verkürzt werden kann und eine Lieferung sogar noch in diesem Jahr erfolgt.
Für das Fahrzeug müssen verschiedene Ausrüstungsgegenstände beschafft werden. Dies sind zum einen gesetzlich geforderte Gegenstände, ohne die der TÜV das Fahrzeug nicht abnimmt. Hinzu kommen Ausrüstungsgegenstände, die für einen sinnvollen Einsatz des Fahrzeugs erforderlich sind bzw. auf dem bisherigen Fahrzeug zwar bereits vorhanden waren, jedoch nicht mehr tauglich sind und daher ersetzt werden müssen.
Von den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr wurden mehrere Angebote zur Beschaffung der Gegenstände eingeholt. Um ggfs. bessere Konditionen zu erhalten, sollen alle Gegenstände sofern möglich bei einem Anbieter beschafft werden.
Für die Lieferung von Klappvisieren einschließlich Scheibe für Feuerwehrhelme, die von mehreren angefragten Firmen nicht angeboten werden konnten, wurden zwei weitere Angebote eingeholt.
Ebenso wurde ein separates Angebot für Handsprechfunkgeräte von der Firma Rauber eingeholt.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Ausrüstungsgegenstände wurde das günstigste Angebot von der Firma Albert Ziegler GmbH, Giengen/Brenz, mit Bruttokosten von 19.058,54 € abgegeben.
Das Angebot der Firma Rauber, Wolfach, für fünf Handsprechfunkgeräte beläuft sich auf 4.313,75 € brutto.
Für die Klappvisiere liegt als günstigstes Angebot das der Firma Brandschutzservice A. Wolfmaier, Aalen, mit Kosten in Höhe von 214,20 € brutto vor.
Es ergibt sich folgendes Gesamtergebnis:

Angebot
Ziegler
19.058,54 €
Handsprechfunkgeräte, Fa. Rauber
4.313,75 €
Klappvisiere, Firma A. Wolfmaier
214,20 €
Endbetrag
23.586,49 €


 

Angebot
Anbieter 2
21.240,94 €
Handsprechfunkgeräte, Fa. Rauber
4.313,75 €
Klappvisiere, Firma A. Wolfmaier

Endbetrag
25.554,69 €

 

Angebot
Anbieter 3
21.903,37 €
Handsprechfunkgeräte, Fa. Rauber
4.313,75 €
Klappvisiere, Firma A. Wolfmaier
214,20 €
Endbetrag
26.431,32 €

 

Angebot
Anbieter 4
22.850,44 €
Handsprechfunkgeräte, Fa. Rauber
4.313,75 €
Klappvisiere, Firma A. Wolfmaier

Endbetrag
27.164,19 €

Die Kosten kommen zu den bisherigen Fahrzeugkosten in Höhe von 438.517,43 € hinzu, sodass die Gesamtkosten für das Fahrzeug mit Ausrüstung bei 462.103,92 € liegen. Im Haushaltsplan wurden Kosten in Höhe von 430.000 € veranschlagt. Demgegenüber stehen Fördermittel von insgesamt 280.000 € und geplante Einnahmen aus dem Verkauf des Tanklöschfahrzeugs von 20.000 €. Der Eigenanteil der Gemeinde läge dann bei 162.103,82 €.
Beratung:
Zu dem Tagesordnungspunkt gibt es keine Wortmeldungen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, für die Lieferung von Klappvisieren das Angebot der Firma A. Wolfmaier über 214,20 €, das Angebot der Firma Rauber für Handsprechfunkgeräte mit 4.313,75 € und für die übrigen Ausrüstungsgegenstände das Angebot der Firma Ziegler mit 19.058,54 € anzunehmen und die Aufträge entsprechend zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

4. Sanierung eines Abwasserpumpenschachts, Kaibach 11, 77773 Schenkenzell

Am Standort Kaibach 11, 77773 Schenkenzell wird ein Abwasserpumpenschacht zur Förderung des anfallenden Abwassers betrieben. Im Rahmen einer technischen Überprüfung wurden Rissbildungen im Korpus des bestehenden Pumpenschachtes festgestellt. Diese Schäden führen zu einem Risiko von Undichtigkeiten und damit verbundenen Abwasserverlusten. Aufgrund des Schadensbildes ist daher ein kurzfristiger Austausch des Pumpenschachtes zwingend erforderlich, um einen ordnungsgemäßen und störungsfreien Betrieb der Abwasserentsorgung weiterhin sicherzustellen und Umweltrisiken auszuschließen bzw. entgegen zu treten.
Die Bauverwaltung hat bereits einen geeigneten Ersatz-Pumpenschacht beschafft. Die Beschaffungskosten beliefen sich auf 2.867,65 € brutto. Bereits im vergangenen Haushaltsjahr wurden für die Maßnahme in Summe Mittel in Höhe von 3.500,00 € bereitgestellt, die in das laufende Jahr übernommen wurden. Im Zuge der weiteren technischen Planung hat sich jedoch herausgestellt, dass die Maßnahme aufgrund der unmittelbar angrenzenden Stützmauer deutlich komplexer ist als ursprünglich angenommen. Dadurch ist eine verstärkte Einbindung von Fachunternehmen erforderlich, während Eigenleistungen des Bauhofes nur in unterstützender Form möglich sind.
Für die bauliche Umsetzung wurde ein Angebot des örtlichen Anbieters Firma Siegbert Armbruster eingeholt. Dieses beläuft sich auf 3.677,10 € brutto. Zusätzlich sind Leistungen der Firma Xylem erforderlich. Das Unternehmen übernimmt die technische Begleitung der Pumpentechnik sowie die Inbetriebnahme und Funktionsprüfung des Systems. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Im Rahmen der Bauphase werden zudem bestehende / freie Zeitkapazitäten durch die Firma Xylem genutzt, um weitere anstehende und fällige Wartungsarbeiten an anderen gemeindlichen Abwasserpumpwerken effizient mit abzuwickeln.
Für die Bauzeit von voraussichtlich vier Tagen ist zudem die Bereitstellung einer mobilen Sanitäranlage (Dixi-Toilette) erforderlich. Die Kosten hierfür betragen 177,40 € brutto. Die Bauarbeiten sind bereits verbindlich für Kalenderwoche 26/2026 eingeplant.
Aufgrund des Schadensbildes besteht klarer Handlungsbedarf. Ein weiterer Aufschub der Maßnahme sollte zwingend vermieden werden, da ein fortschreitender Substanzverlust des Pumpenschachtes sowie ein mögliches Versagen der Anlage Auswirkungen auf die Abwasserentsorgung und die Umwelt in diesem örtlichen Bereich haben könnte.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen brutto Auswirkungen für die Gemeinde stellen sich wie folgt dar:
• Beschaffung Pumpenschacht: 2.867,65 €
• Bauleistung Firma Siegbert Armbruster: 3.677,10 €
• Leistungen Xylem: nach Aufwand
• Mobile Sanitäranlage: 177,40 € brutto
Die im Haushalt für dieses Projekt vorgesehenen Mittel in Höhe von 3.500,00 € werden durch die Maßnahme überschritten. Die endgültige Kostenentwicklung ist insbesondere von den tatsächlichen Aufwendungen der Firma Xylem abhängig.
Im Gesamtzusammenhang ist zu berücksichtigen, dass im Haushalt für den Bereich Abwasserunterhaltung / Kläranlagen insgesamt 12.000,00 € an Haushaltsmitteln zur Verfügung stehen. Hiervon sind bereits rund 7.000,00 € für regelmäßige Wartungsarbeiten an den Kläranlagen gebunden.
Die hier dargestellte Maßnahme ist als zwingend notwendig einzustufen und sollte nicht verschoben werden, sodass die Durchführung im Rahmen der verbleibenden Haushaltsmittel bzw. über eine überplanmäßige Ausgabe zu erfolgen hat.
Beratung:
Aus dem Gremium wir nachgefragt, ob die Sanierung des Schachtes das öffentliche oder das private Kanalnetz betrifft. Bürgermeister Bernd Heinzelmann entgegnet, dass die Abwasserpumpschächte grundsätzlich im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde liegen und damit der öffentlichen Abwasserbeseitigung zuzuordnen sind.
Ein Gremiumsmitglied fragt nach den Auswirkungen dieser Maßnahme auf die Abwasserpreise. Bürgermeister Bernd Heinzelmann teilt hierauf mit, dass die Kosten umlagefähig sind und in der Gebührenkalkulation mitberücksichtigt werden. Man könne jedoch ad hoc keine Aussage über die Höhe treffen. Zudem können die Kosten mit der Abwasserabgabe verrechnet werden. Wenn hier Sanierungskosten verrechnet werden können, muss weniger Abwasserabgabe bezahlt werden.
Langfristiges Ziel soll die Digitalisierung des Kanalnetzes sein. Insgesamt ist das Kanalnetz in einem guten Zustand, was auch das Landratsamt Rottweil bestätigt. In den letzten Jahren und Jahrzehnten hat man in diesem Bereich gut gewirtschaftet.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die kurzfristige Erneuerung des Abwasserpumpenschachtes am Standort Kaibach 11, 77773 Schenkenzell. Der Gemeinderat stimmt der Beauftragung der Firma Siegbert Armbruster mit den erforderlichen Bauleistungen sowie der Einbindung der Firma Xylem für die technische Betreuung und Inbetriebnahme zu.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen zusätzlichen Leistungen im Rahmen der Bauausführung zu beauftragen und die Maßnahme im Rahmen der technischen Erfordernisse umzusetzen. Der überplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

5. Annahme von Spenden

Bei der Gemeinde Schenkenzell sind im Zeitraum vom 09.03.2026 bis zum 27.05.2026 Spenden in Höhe von insgesamt 3.923,20 € eingegangen, über deren Höhe der Gemeinderat gemäß § 78 Abs. 4 S. 3 GemO entscheiden muss.
Unter den eingegangenen Spenden sind 1.623,20 € die der Sanierung von Kleindenkmalen mit der Sanierung von den zwei Grabmalen der Pfarrer Morherr und Seger auf dem Friedhof in Schenkenzell zugutekommen sollen, 300 € sind als Spende für die Jugendfeuerwehr eingegangen sowie 2.000 € als Spende für die Dorffest-Tombola.
Die Verwaltung dankt den zahlreichen Spenderinnen und Spendern.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Beratung:
Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine Wortmeldungen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die eingegangenen Spenden an.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

6. Sitzungsfahrplan für das 2. Halbjahr 2026

Die Verwaltung schlägt folgende Termine für die Gemeinderatssitzungen im 2. Halbjahr vor:
• 22.07.2026
• 09.09.2026
• 30.09.2026
• 21.10.2026
• 11.11.2026
• 09.12.2026
Für die Klausurtagung wird Samstag, 10.10.2026 vorgeschlagen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Beratung:
Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine Wortmeldungen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Sitzungstermine für das 2. Halbjahr 2026.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

7. Bekanntgaben

Förderung zur Konzepterstellung Starkregenrisikomanagement:
Bürgermeister Bernd Heinzelmann erläutert zum Ausschreibungsverfahren des Starkregenrisikomanagements, dass ein Angebot in Höhe von 53.000 € vorliegt. Man erhalte einen Zuschuss in Höhe von 70 %, was 37.300 € ausmacht, womit man innerhalb des erwarteten Korridors liegt. Die Firma VEGA Grieshaber stellt der Gemeinde im Rahmen eines Pilotprojekts drei Pegelmessgeräte zur Verfügung. Innerhalb eines halben Jahres soll ein Probelauf stattfinden. Im Falle eines Anstiegs des Pegels wird eine Mitteilung per SMS versendet, damit frühzeitig Klarheit herrscht und entsprechend gewarnt werden kann. Bei einer Übernahme der Pegelmessgeräte betragen die laufenden Kosten 430 € pro Jahr. Alternativen wären 3-4-fach so teuer.
Nächste Sitzung:
Bürgermeister Bernd Heinzelmann teilt mit, dass am 24. Juni die nächste Gemeinderatssitzung mit der Ergebnisbesprechung aus der Jugendbeteiligung stattfindet. Der Sitzungsbeginn ist bereits um 18:00 Uhr.
Quelle Kaltbrunn:
Bürgermeister Bernd Heinzelmann gibt bekannt, dass am Martinshof eine Fläche für die Fassung einer Quelle oberhalb des bestehenden Hochbehälters freigelegt wurde. Die Quelle hat eine Schüttung von 0,34 l/s. Die bisherigen Quellen werden aufgrund der Topographie nicht tangiert. Der Quellschacht dort muss in Zukunft saniert werden, das hat das Gesundheitsamt bereits mitgeteilt. Die Maßnahme dient der besseren Absicherung für das Wassernetz gerade in trockenen Sommermonaten.

8. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

Bewuchs an der kleinen und großen Kinzig:
Ein Gremiumsmitglied äußert sich zum Thema Starkregenrisikomanagement und merkt an, dass am Zusammenfluss der kleinen und großen Kinzig der Bach mehr und mehr zuwachse. Das Bachbett ist höher als früher und diese Situation sei keine Dauerlösung.
Bürgermeister Bernd Heinzelmann pflichtet dem bei. Man habe dies bereits gegenüber der Gewässerdirektion angesprochen. Bei nächster Gelegenheit, voraussichtlich im Rahmen des am kommenden Montag stattfindenden Termins mit dem Regierungspräsidium, soll dies nochmals angesprochen werden. Die Fachauskunft sei, dass diese Aufschüttung beim nächsten Hochwasser weggespült wird, dies ist jedoch erkennbar nicht der Fall.
Ein Gremiumsmitglied merkte an, dass man dies in der Gewässerschau ansprechen könnte. Bürgermeister Heinzelmann entgegnet, dass diese dieses Jahr noch stattfindet. Die Anregung wird mit aufgenommen.

 

 

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