Sitzung des Gemeinderates am 03.02.2021

Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates am 03.02.2021

1. Bausachen

a) Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen, Wiesenweg 13, Flst. Nr. 79/11 im Kenntnisgabeverfahren

Die Bauherren haben im Rahmen des Kenntnisgabeverfahrens den Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen im Wiesenweg 13 auf dem Flst. 79/11, Neubaugebiet „Oberdorf-West 3. Erweiterung“, angezeigt. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Oberdorf-West – 3. Erweiterung“, die Festsetzungen werden eingehalten.

Der Gemeinderat nimmt die Anzeige der Baumaßnahme zur Kenntnis.

b) Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Eisweierstraße 5, Flst. Nr. 79/21

Die Antragsteller möchten an der Eisweierstraße ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichten. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Oberdorf-West – 3. Erweiterung“, es werden alle Festsetzungen eingehalten.

Der Gemeinderat stimmt dem eingereichten Bauantrag zu.

c) Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Rothaldestraße 44, Flst. Nr. 79/8

Die Antragsteller möchten an der Rothaldestraße ein Einfamilienhaus mit Carport errichten. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Oberdorf-West – 3. Erweiterung“, es werden nicht alle Festsetzungen eingehalten.

In Ziffer 5 der planungsrechtlichen Festsetzungen im Bebauungsplan sind die überbaubaren Grundstücksflächen durch Baugrenzen festgesetzt. Als Ausnahme können die festgesetzten Baugrenzen mit untergeordneten Bauteilen, Eingangs- und Terrassenüberdachungen sowie Vorbauten überschritten werden.

Im Antrag werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:

  • Überschreitung der Baugrenze im Nordosten
    – mit dem Dachvorsprung um ca. 0,40 m
  • Ausgewiesenes Leitungsrecht im Bebauungsplan auf der nordöstlichen Grundstücksseite

Wir bestätigen, dass die Wasserleitung, für die der Bebauungsplan ein Leitungsrecht ausweist, entsprechend der Angaben in den Antragsunterlagen außer Betrieb ist. Die Wasserversorgung für Flst. 615 liegt außerhalb des Carports, die weiterlaufende Bestandsleitung ist außer Betrieb, vom Netz getrennt.

In Ziffer 10 der planungsrechtlichen Festsetzungen ist innerhalb der mit Leitungsrecht bezeichneten Flächen eine Bebauung zulässig, wenn eine Zustimmung des betroffenen Versorgungsträgers vorliegt.

Das planungsrechtliche Einvernehmen der Gemeinde ist nach § 36 BauGB daher erforderlich.

Der Gemeinderat beschließt, dem Bauantrag zuzustimmen und die notwendige Befreiung zu erteilen, und bestätigen, dass der Carport in der mit Leitungsrecht bezeichneten Fläche zulässig ist.

d) Umbau und Sanierung des Hofgebäudes „Jägerhaus“, Hinter Wittichen 191,
Flst. Nr. 218

Die Bauherren beantragen den Umbau und die Sanierung des Hofgebäudes
„Jägerhaus“. Geplant ist die Erweiterung der bestehenden Terrasse und Zugang zum Hofgebäude, Änderung der vorhandenen Raumgeometrie und der Außenfassade.

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich (§35 BauGB) ohne Bebauungsplan. Das Gebäude ist in der Liste der Kulturdenkmale Lgb./Parz. Nr. K 218 eingetragen, Bei dem Jägerhaus handelt es sich um eine Sachgesamtheit bestehend aus einem Hofgebäude und einem Back- und Brennhaus. Die gesamte Baumaßnahme wurde mit dem Denkmalamt abgesprochen und soll entsprechend umgesetzt werden.

Der Ortschaftsrat wurde im Wege des Umlaufverfahrens über die Baumaßnahme in Kenntnis gesetzt. Einwendungen hierzu gingen nicht ein.

Aus Sicht des Gemeinderates bestehen gegen die geplante Bauausführung keine Bedenken, das planungsrechtliche Einvernehmen der Gemeinde über die Zulässigkeit des Vorhabens nach §§ 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) und §§ 36 BauGB (die Baugenehmigungsbehörde entscheidet im Einvernehmen mit der Gemeinde) wird erteilt.

e) Errichtung eines Carports mit Abstellraum, Reinerzaustraße 27, Flst. Nr. 121

Die Antragsteller möchten in der Reinerzaustraße 27 einen Carport mit Abstellraum errichten. Das Grundstück liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile, ohne Bebauungsplan. Das Bauvorhaben ist städtebaulich vertretbar und ist auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vertretbar.

Es bestehen gegen die geplante Bauausführung keine Bedenken, das planungsrechtliche Einvernehmen der Gemeinde über die Zulässigkeit von Vorhaben nach §§ 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile und §§ 36 BauGB (die Baugenehmigungsbehörde entscheidet im Einvernehmen mit der Gemeinde) wird vom Gemeinderat erteilt. Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu.

2. Vergabe Sanierung Schulgebäude 1911 (Bergzell)

Die Sanierungsarbeiten für das Schulgebäude 1911 (Bergzell) wurden im Dezember 2020 beschränkt ausgeschrieben. Die Arbeiten sind in acht Gewerke unterteilt, es wurden zwischen 3 und 5 Unternehmer zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Submissionstermine zu den einzelnen Gewerken fanden am 11.01.2021 statt und brachten folgende rechnerisch geprüften Ergebnisse:

1. Zimmererarbeiten: (Abbruch/Dämmarbeiten)
Es wurden 4 Firmen angeschrieben. Zum Submissionstermin lagen 4 Angebote vor. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma Bonath Holzbau, aus Oberwolfach mit einer Gesamtsumme (brutto) von 30.329,77 €. Das zweite Angebot liegt bei einem Gesamtpreis von(brutto)31.109,40€

2. Elektroinstallation mit Beleuchtung
Es wurden 5 Firmen angeschrieben. Zum Submissionstermin lag 1 Angebot vor. Das vorgelegte Angebot hat die Firma Harter Elektrotechnik, aus Schenkenzell mit einer Gesamtsumme (brutto) von 41.253,72 € abgegeben.

3. Sanitärinstallation und Einrichtung, Heizungsinstallation
Es wurden 5 Firmen angeschrieben. Zum Submissionstermin lag 1 Angebot vor. Das vorgelegte Angebot hat die Firma Vollmer, aus Schenkenzell mit einer Gesamtsumme (brutto) von 10.627,39 € abgegeben.

4. Putz und Trockenbauarbeiten
Es wurden 5 Firmen angeschrieben. Zum Submissionstermin lagen 3 Angebote vor. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma Reisch, aus Schiltach/Schenkenzell mit einer Gesamtsumme (brutto) von 15.037,49 €. Das zweite Angebot liegt bei einem Gesamtpreis von (brutto) 16.483,31 €.

5. Schreinerarbeiten
Es wurden 4 örtliche Firmen zur Abgabe aufgefordert. Zum Submissionstermin lag 1 Angebot vor. Das vorgelegte Angebot hat die Firma Gebele, aus Schenkenzell-Kaltbrunn mit einer Gesamtsumme (brutto) von 23.471,56 € abgegeben.

6. Malerarbeiten (innen und außen), Gerüstbauarbeiten
Es wurden 5 Firmen zur Abgabe aufgefordert. Zum Submissionstermin lagen 2 Angebote vor. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma Bokros-BS Bau GbR, aus Schenkenzell-Kaltbrunn mit einer Gesamtsumme (brutto) von 63.387,25 €. Das zweite Angebot liegt bei einem Gesamtpreis von (brutto) 67.204,18 €.

7. Kücheneinrichtung
Es waren 3 Firmen aus dem Ort angeschrieben worden. Zum Submissionstermin lag 1 Angebot vor. Das vorgelegte Angebot hat die Firma Gebele, aus Schenkenzell-Kaltbrunn mit einer Gesamtsumme (brutto) von 10.525,55 € abgegeben.

8. Treppenplattformlift TPL 600 Modell PLG 7
Lifftec GmbH, Raiffeisenstraße 12, 78166 Donaueschingen
Treppenplattformlift zur Überwindung der geraden Eingangstreppe, barrierefreier Zugang Nebeneingang auf der Nord-Westseite ins EG.-Gebäude.
Angebot Kundennummer A14331, v. 10.12.2020 mit einer Gesamtsumme (brutto) von 13.863,5 €.

Die Vergabe der 8 Gewerke ergibt Gesamtkosten von brutto 208.496,23 €, hinzu kommen Baunebenkosten für den Architekt sowie den Fachplaner Elektro und HLS von brutto
40.698,00 €, dies ergibt Gesamtkosten von brutto 249.194,23 €.

Für die Sanierungsarbeiten wurde vom Büro Zollmatt Architektur mit einer
Gewerkeschätzung von Gesamt brutto 233.387,56 € einschl. Baunebenkosten kalkuliert (ohne Kücheneinrichtung). Im Haushaltsplan 2021 ist ein Ansatz von 240.000,00 € eingeplant. Die vorliegenden Kosten liegen 9.194,23 € über dem Haushaltsansatz.

Der Gemeinderat erteilt dem jeweils günstigsten Bieter in separater Abstimmung je Gewerk den Auftrag zu den genannten Angebotspreisen.

3. Brückensanierungsfahrplan Brücke Hinter Kaltbrunn beim Gebäude 14

Im Haushaltsplan 2021 ist die Sanierung der Brücke in Hinter-Kaltbrunn bei Gebäude Hinter-Kaltbrunn 14 vorgesehen. Daher möchte man nun zügig an die Ausschreibung der durch das Land geförderten Brückensanierung gehen. Das beauftragte Ingenieurbüro hat der Gemeinde nun den Ausschreibungs- und Baufahrplan vorgelegt.

Folgende Fristen werden angestrebt:

  • Versand der Ausschreibungsunterlagen bis spätestens 15.02.21
  • Submission Ausschreibung am 25.02.21, 11:00 Uhr
  • Vergabebeschlussfassung in Sitzung GR am 17.03.21
  • Vergabe am 19.03.21
  • Ausführungs-/Tragwerksplanung bis 12.03.21
  • frühester Baubeginn in der Örtlichkeit 14.06.21
  • spätestes Bauende in der Örtlichkeit 01.10.21
  • Abrechnung bis zum 29.10.21

Das Baufenster hat sich aufgrund der Vorgaben in der erteilten Wasserrechtlichen Erlaubnis des Umweltschutzamtes etwas verengt, da hier wasser- und naturschutzrechtliche Belange zu beachten sind.

Der Ortschaftsrat wurde im Wege des Umlaufverfahrens über die Sanierungsmaßnahme und den Bauzeitenfahrplan in Kenntnis gesetzt. Einwendungen hierzu gingen nicht ein.

Der Gemeinderat stimmt dem Bauzeitenplan zu und beauftragt die Ausschreibung der Maßnahme wie aufgeführt.

4. Bekanntgaben

  • Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, 24.02.2021, statt.
  • Der Haushaltserlass der Rechtsaufsichtsbehörde zur Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2021 ist eingegangen und wird in vollem Wortlaut verlesen.
  • Die Gemeinde Schenkenzell bietet allen Impfwilligen über 80 Jahren, die keine Möglichkeit haben über Angehörige, Freunde, Nachbarn Termine zu vereinbaren, Hilfe hierbei an. Bis jetzt haben sich eine Handvoll Personen bei der zuständigen Mitarbeiterin der Gemeindeverwaltung, Frau Cornelia Kupsch, gemeldet. Leider stehen derzeit keine Termine für eine Buchung zur Verfügung, da die vorhandene Impfstoffmenge sehr gering ist. Herr Bürgermeister Heinzelmann bittet die Bevölkerung um Geduld und zeigt sich dankbar, dass so viele Mitbürgerinnen und Mitbürger Interesse an einer Impfung haben.
  • Aus den Mitteln des Entwicklungsprogrammes Ländlicher Raum (ELR) werden im laufenden Jahr zwei private Vorhaben in der Gemeinde mit einer Gesamtsumme von 137.500 € gefördert. Bei den geförderten Vorhaben handelt es sich um jeweils ein Vorhaben im Schwerpunkt Wohnen sowie im Schwerpunkt Grundversorgung. Herzlichen Dank hier an die zuständigen Stellen für die gewährten Förderungen.
  • Dem Antrag der Gemeinde Schenkenzell zur Aufstockung der Fördermittel im Rahmen des Landessanierungsprogrammes und des Sanierungsgebiets Heilig-Garten wurde leider nicht entsprochen. Hier gibt es jedoch die Möglichkeit, zum Ende des Jahres einen neuen Aufstockungsantrag zu stellen, diesem werden mit dem zu erwartenden Mittelabfluss in diesem Jahr dann höhere Chancen eingeräumt.

5. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

keine

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