a) Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport, Eisweierstraße 9, Flst.-Nr. 79/19
Die Antragsteller möchten in der Eisweierstraße 9 ein Einfamilienhaus mit Carport errichten. Das Einfamilienhaus hat einen Grundriss von 14,965 x 9,34 m und ein Gebäudevorsprung auf der Nordseite von 1,50 m Breite x 4,34 m Länge. Die Dachflächen sind allseitig abgewalmt mit 25 ° Neigung im Bungalowstil.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Oberdorf-West – 3. Erweiterung“, es werden nicht alle Festsetzungen eingehalten. Für die Überschreitung der nördlichen Baugrenze um 1,00 m, im Bereich des Vorbaus und der Eingangsüberdachung ist eine Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB erforderlich. In Ziffer 5 der planungsrechtlichen Festsetzungen im Bebauungsplan sind die überbaubaren Grundstücksflächen durch Baugrenzen festgesetzt. Als Ausnahme können die festgesetzten Baugrenzen mit untergeordneten Bauteilen, Eingangs- und Terrassenüberdachungen sowie Vorbauten überschritten werden.
Der Gemeinderat stimmt der geplanten Bauausführung zu, für die aufgeführten Überschreitungen werden Ausnahmen/Befreiungen nach § 31 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
b) Errichtung eines Balkons auf der nordöstlichen Hausseite, Äckerhofweg 30, Flst.-Nr. 182
Der Antragsteller möchte im Äckerhofweg 30 einen Balkon auf der nordöstlichen Hausseite errichten. Der bestehende Balkon auf der Nordwestseite mit 1,15 m Breite soll verlängert werden und um die Gebäudeecke auf die Nordostseite geführt werden, er hat eine Breite von 3,00 m und eine Länge von 6,15 m.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Heiliggarten-Aue“, es werden nicht alle Festsetzungen eingehalten. Für die Überschreitung des Baufensters durch den geplanten Balkon ist eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Das Baufenster im Bebauungsplan „Heiliggarten-Aue“ auf der Nordwest- und Nordostseite des Hofgebäudes ist mit Außenkante Außenwand festgelegt. Die Überschreitung des Baufensters durch den geplanten Balkon ist städtebaulich vertretbar, es wird ein Grenzabstand von 1,15 m an der engsten Stelle eingehalten. Die Einhaltung des Bebauungsplanes würde zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen.
Der Gemeinderat stimmt der geplanten Bauausführung zu, für die aufgeführten Überschreitungen werden Ausnahmen/Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB zu erteilen.
LEADER ist ein Maßnahmenprogramm der Europäischen Union. Lokale Aktionsgruppen erarbeiten vor Ort Entwicklungskonzepte, Ziel ist es, die ländlichen Regionen Europas auf dem Weg zu einer eigenständigen Entwicklung zu unterstützen. Die aktuelle Förderperiode der LEADER-Kulisse läuft seit 2014 und endet 2020. Schenkenzell ist Teil der LEADER Region Mittlerer Schwarzwald, die Geschäftsstelle ist in Schiltach.
Die Vorbereitungen für die neue Förderperiode 2021 bis 2027 laufen bereits. Im Oktober wurde der Aufruf des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) zur Interessensbekundung für die LEADER Aktionsgebiete veröffentlicht, Landkreise und Gemeinden sind eingeladen, ihr Interesse an einer Bewerbung zu bekunden.
In der LEADER Förderkulisse können öffentliche und private Maßnahmen gefördert werden. In der Vergangenheit wurden hier auch bereits einige Projekte in der Gemeinde wie die Umgestaltung zur barrierearmen Feriengruppenunterkunft auf dem Roßberg oder der jüngst hergestellte Festanschluss im Freigelände Heilig Garten gefördert. Für den Festanschluss wurden Mittel aus dem Regionalbudget verwendet, welches Kleinprojekte in Gemeinden fördert.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, auch für die Förderperiode 2021 – 2027 eine Mitgliedschaft in der LEADER Region Mittlerer Schwarzwald anzustreben und das Interesse an einer Mitgliedschaft zu bekunden.
b) Regionalbudget 2021 Kaltbrunn Roßbergsteig von Stefan Maier
Ausgangslage
Der ehemalige Weg auf den Roßberg stellt eine historische Verbindung zwischen Hinter-Kaltbrunn und dem auf einem Hochplateau gelegenen Roßberg dar. Mit der Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen soll es gelingen, den Weg wieder derart zu richten, dass er für alle die zu Fuß oder mit dem Fahrrad auf den Roßberg wollen, eine attraktive, kurzweilige und interessante Route ist.
Da sich die Wegstrecke im Vergleich zum jetzigen Fahrweg genau halbiert (Fahrweg: 4,0km // Roßbergsteig 2,0km) und frei von Kraftfahrzeugen ist, dürfte sie eine sehr gute Alternative sein. Das Ziel soll es sein, den Fahrzeugverkehr im Wald selbst zu reduzieren und somit der Natur samt ihrer Tierwelt entgegenzukommen.
Aufgrund der geografischen Lage von Hinter-Kaltbrunn wird die überwiegende Anreise mit dem Pkw oder Motorrad erfolgen. Um einen entsprechenden Start-/ und Anlaufpunkt anbieten zu können, stellt die Errichtung eines Wanderparkplatzes ein Teil des Konzeptes dar. Gesehen von der Zufahrt zum Grüß-Gott-Weiher aus, gibt es linker Hand eine Fläche, welche sich dafür eignen würde, ohne dem Eigentümer, Haus-Fürstenberg, zu viel Platz auf ihrem Lagerplatz rund um den F.F.-Schuppen wegzunehmen.
Durch den bereits erfolgten Arbeitseinsatz konnte zumindest grob das Profil des Weges wiederhergestellt werden. Ein Punkt wird die Entwässerung und die Wiederherstellung des Weges sein.
Um den Wanderern auch etwas mehr über den Ort mitzugeben, sollen Infotafeln am Wegesrand stehen. Ausserdem ist das Aufstellen von Sitzbänken sowie einer Himmelsliege am Wegesrand geplant.
Die Kosten für die Maßnahme werden auf ca. 11.800 € geschätzt. Für das Projekt wird aber sicher auch eine große bürgerschaftliche Beteiligung notwendig werden.
Im Rahmen des Regionalbudgets kann das Projekt mit einer Förderquote von 80 v.H. der Nettokosten gefördert werden, dies bedeutet eine mögliche Förderung von ca. 9.500 €. Das Projekt wurde bereits mit der LEADER-Geschäftsstelle besprochen. Ausserdem wurde bereits das Gespräch mit den zuständigen Naturschutzbehörden gesucht.
Der Gemeinderat begrüßt das Projekt und spricht sich einstimmig für die Stellung des Förderantrages bei LEADER aus.
Insgesamt geht die Verwaltung auch im kommenden Haushaltsjahr 2021 von einer sehr angespannten Haushaltslage aus. Die Corona-Pandemie überschattet auch hier die Entwicklung. Im laufenden Haushaltjahr sind die großen Einbrüche in der Gewerbesteuer zwar ausgeblieben und die Kompensationszahlungen des Landes haben hier ebenfalls Erleichterung gebracht. Jedoch herrscht weiterhin eine große Planungsunsicherheit, was die weitere Entwicklung in den kommenden Monaten betrifft. Daher erfolgte die Planung für das Haushaltsjahr 2021 sehr zurückhaltend, auf den Ansatz von nicht unbedingt notwendigen Ausgaben und Maßnahmen wurde verzichtet. Über den gesamten Haushalt werden Abschreibungen, Auflösung von erhaltenen Zuschüssen, sowie kalkulatorische Kosten eingerechnet.
Die Summe der ordentlichen Erträge beträgt 5.187.700 €, die ordentlichen Aufwendungen 5.270.100 €. Das ordentliche Ergebnis/Gesamtergebnis beträgt -82.400 €. Der gesetzlichen Haushaltsausgleichsregelung kann damit erstmals seit Anwendung der Doppik nicht Rechnung getragen werden, der Haushaltsausgleich wird nicht geschafft. Der Zahlungsmittelüberschuss aus Einzahlungen/Auszahlungen der aus dem Ergebnishaushalt im Finanzhaushalt zur Verfügung steht, beträgt 115.800 €.
Im Haushaltsplan wird für das kommende Haushaltsjahr mit Einnahmen bei der Gewerbesteuer in Höhe von 1,85 Mio. € gerechnet, hier wurde derselbe Haushaltsansatz wie im Vorjahr gewählt. Die Signale aus den ortsansässigen Betrieben deuten darauf hin, dass hier weiterhin nicht mit größeren Einbrüchen gerechnet werden muss. Die zu zahlenden Gewerbesteuerumlage bleibt mit 190.000 € auf dem Niveau des Vorjahres.
Die Planansätze bei der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) sowie der Gewerbesteuer entsprechen den Hebesätzen von 500 v.H. für die Grundsteuer A, sowie 340 v.H. für die Gewerbesteuer. Die Hebesätze bleiben damit im kommenden Jahr unverändert. Die Gebühren für die Wasserversorgung/Wasserzins sollen in diesem Jahr unverändert bleiben.
Im Bereich der Abwassergebühren wird jedoch Handlungsbedarf gesehen. Die Abwassergebühr wurde zuletzt zum 01.01.2018 um 0,80 €/m³ erhöht. Bei der Abwasserbeseitigung hat sich nun weiter eine Unterdeckung ergeben. In der kommenden Sitzung wird sich der Gemeinderat mit einer möglichen Anpassung der Abwassergebühren und der damit verbundene Änderung der Abwassersatzung beschäftigen.
Nach der Vorstellung der Planungen im Einzelnen stimmt der Gemeinderat dem Entwurf einstimmig zu.
Die Ausschreibungsunterlagen (LVZ) für die Gewerke Zimmerer (Abbruch/Dämmarbeiten), Elektroinstallation mit Beleuchtung, Sanitärinstallation und Heizung, Putz- und Trockenbau, Schreiner, Maler und Gerüstbauarbeiten, und Kücheneinrichtung sind soweit vorbereitet, dass die Angebote in beschränkter Ausschreibung eingeholt werden können.
Die Angebote werden zum 11. Dez. 2020 an die Firmen verschickt. Die Angebotseröffnung ist auf Montag, 11. Januar 2021, festgelegt. In diesem 4-wöchigem Zeitfenster kann die auszuführende Arbeit vor Ort angesehen und kalkuliert werden. Die Vergabe der Gewerke ist in der Sitzung am 03.02.2020 vorgesehen. Mit den Zimmerarbeiten (Abbruch/Dämmarbeiten) und Installationsarbeiten kann in der Winterzeit begonnen werden.
Für die einzelnen Gewerke wurde eine Firmenliste erstellt mit jeweils 3 bis 4 Handwerker. Die Fertigstellung der Arbeiten ist bis zu den Handwerkerferien (August 2021) geplant, so dass die Räumlichkeiten zum Start des neuen Schuljahres wieder für Kurse genutzt werden können.
Der Gemeinderat stimmt dem vorgesehenen Vergabefahrplan zu.