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Nach der Kündigung des bestehenden Vertrages durch die Firma Alba musste die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben ab 01.01.2023 neu ausgeschrieben werden. Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb wurden fünf Unternehmen angeschrieben. Bei Submissionsende lag lagen zwei Angebote vor:
1. Bieter 1. Entsorgungskosten 1.1 Fäkalien aus Kleinkläranlagen 29,50 €/cbm 1.2 Absaugung Kleinkläranlagen (Gruben) 19,50 €/cbm 2. Transport und sonstige Kosten 2.1 Anfahrtspauschale pro Anfallstelle 95,00 €/Stk.
Fa. Peter Weiß Kanal- & Rohrreinigungsservice Entgelt für Abfuhrmengen Kleinkläranlagen 15,00 €/cbm Entgelt für Abfuhrmengen geschlossene Gruben 12,00 €/cbm Anfahrtspauschale pro Grundstück 120,00 €
Bei der Berechnung der Grubenanfahrten mit der Abrechnung der abzufahrenden Menge hat das Unternehmen Peter Weiß insgesamt die wenigsten Kosten. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Auftrag für die Entsorgung der geschlossenen Gruben und Kleinkläranlagen für fünf Jahre an die Fa. Peter Weiß Kanal- & Rohrreinigungsservice in Simonswald zu vergeben. Die Fa. Weiß ist bekannt, da sie an der Kläranlage schon Pumparbeiten erledigt hat und auch in anderen Kommunen die dezentrale Abwasserentsorgung durchführt.
Die Gemeinde Schenkenzell hat mit der bnNETZE GmbH (Tochterunternehmen der badenova AG & Co. KG) einen Konzessionsvertrag zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Gasversorgung im Gemeindegebiet zum 22.12.2013 mit Laufzeit bis 21.12.2033 geschlossen. Spätestens ab dem 01.01.2023 müssen juristische Personen des öffentlichen Rechts den neuen § 2b UStG mit den Regelungen zur umsatzsteuerlichen Behandlung der öffentlichen Hand zwingend anwenden. Das Bundesministerium für Finanzen kommt in seinem Schreiben vom 05.08.2020 zum Ergebnis, dass die Einräumung eines Wegerechtes durch die Gemeinden gegen Zahlung einer Konzessionsabgabe im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrages erfolgt und damit immer umsatzsteuerpflichtig ist. VKU und Gemeindetag empfehlen daher, die bestehenden Konzessionsverträge anzupassen und eine Umsatzsteuerklausel aufzunehmen.
In den Konzessionsvertrag soll nun folgende Änderung aufgenommen werden:
„Bei der Konzessionsabgabe handelt es sich um einen Nettobetrag. Der Konzessionsnehmer schuldet der Konzessionsgeberin ab dem 01.01.2023 die Konzessionsabgabe zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Parteien sind sich einig, dass die Abrechnung der Konzessionsabgabe im Wege der umsatzsteuerlichen Gutschrift gem. § 14 Abs. 2 S. 2 UstG durch den Konzessionsnehmer erfolgt. Die Konzessionsgeberin muss dem Konzessionsnehmer sämtliche Informationen zur Verfügung stellen, die zur Erstellung einer Gutschrift i. S. d. § 14 Abs. 2 S. und Abs. 4 UstG erforderlich sind.“ Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss der Anpassungsvereinbarung mit der bnNETZE GmbH zu. Vom Überlandwerk Mittelbaden, mit dem die Gemeinde ebenfalls einen Konzessionsvertrag hat, ist inzwischen ebenfalls ein Schreiben hinsichtlich des § 2b UstG eingegangen. Darin wird klargestellt, dass die bisherige Konzessionsabgabe in § 3 des Vertrages einen Nettobetrag darstellt. Eine Änderungsvereinbarung zum Vertrag soll keine geschlossen werden. Diese Vorgehensweise ist so mit dem Prüfungsamt abgestimmt. Der Gemeinderat erkennt das Schreiben des Überlandwerks Mittelbaden an. Falls doch eine Vertragsanpassung erforderlich wird, erhält die Verwaltung den Auftrag diese Änderungsvereinbarung abzuschließen.
Bürgermeister Heinzelmann stellt die Kindergartenbedarfsplanung für das Jahr 2022/2023 vor. Aufgrund der Bedarfsplanungen wurde bereits für das laufende Jahr reagiert und die Betriebserlaubnis geändert, um der steigenden Nachfrage nach Krippenplätzen gerecht zu werden. Der aktuelle Stand der vorhandenen Plätze im Kindergarten ist folgender:
Nach den aktuellen Geburtenzahlen sieht es im Ü3 Bereich ab dem Jahrgang 2021/2022 wie folgt aus:
In den Daten sind alle Flüchtlingskinder aus der Sonne zum Stichtag 01.03.2022 mit 28 Kinder U3 und Ü3 enthalten. Diese Kinder haben einen Anspruch auf einen Platz, es ist aber nicht gesagt, dass die Kinder auch bleiben. Ein Teil der Kinder, die in dieser Zahl erfasst sind, ist bereits wieder an einem anderen Ort untergebracht, andere Kinder folgten. Durch die hohe Fluktuation in der Erstaufnahme ist es schwer zu sagen, wohin sich alles entwickelt. Zum Stichtag letztes Jahr waren es 19 Kinder im fraglichen Alter.
Im U3 Bereich sieht es folgendermaßen aus:
Sowohl im U3 als auch im Ü3-Bereich muss sich durch den neuen Kindergarten eine Verbesserung ergeben. Die Zahlen ändern sich wie folgt, wenn eine weitere Ü3 Gruppe und eine U3 Gruppe geschaffen ist:
Durch die Flüchtlingsunterkünfte im Vortal/Wittichen werden sicher weitere Kinder hinzukommen, so dass der ermittelte Bedarf und der Zuwachs an Plätzen weiterhin aktuell ist.
Der Gemeinderat beschließt die Kindergartenbedarfsplanung für das Jahr 2022/2023.