Sitzung des Gemeinderates am 29.09.2021

Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates am 29.09.2021

1. Bürgerfrageviertelstunde

keine Anfragen

2. Bausachen

a) Neubau von Unterstellplätzen für Wohnmobile auf Flst. 713/0, Schloßhof 95/2, 77773 Schenkenzell

Der Antragsteller möchte auf dem Flurstück 713/0, Schloßhof 95/2, drei Unterstellplätze in Stahlskelettbauweise für insgesamt 24 Wohnmobile errichten.
Die Unterstellplätze haben folgende Abmessungen:

  • Halle 1: 13x14m / Höhe Pultdach 6,45m mit Traufhöhe 4,39m
  • Halle 2: 21x15m / Höhe Pultdach 6,41m mit Traufhöhe 4,39m
  • Halle 3: 24,5x8m / Höhe Pultdach 5,23m mit Traufhöhe 4,39m

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des noch nicht rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet- Kaibach“, es werden nicht alle Festsetzungen eingehalten.

Ein Teil der Dachvorsprünge der drei Hallen liegen auf der Nord- Ost Seite geringfügig außerhalb des Baufensters. Die größte Überschreitung ist an Halle 3 mit einer Dreiecksfläche von 0,75×9,5m. Der Gewässerrandstreifen bleibt unberührt.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Bauantrag zuzustimmen und die notwendigen Befreiungen zu erteilen.

b) Teilabbruch und Wiederaufbau des bestehenden Einfamilienhauses, Heubach 63, Flst. 843/3

Der Antragsteller möchte das bestehende Einfamilienhaus abbrechen und wieder neu aufbauen. Der in nordöstliche Richtung vorhandene Gewölbekeller (Bergseite) wird erhalten. Das Einfamilienhaus hat einen Grundriss von 9,43m Breite x 10,79m Länge. Das Gebäude hat ein Kellergeschoss, Erdgeschoss und ein Dachgeschoss als Satteldach mit 52,2° Neigung. Das Dachgeschoss soll zu einem späteren Zeitpunkt zu einer zweiten Wohneinheit ausgebaut werden.

Das Grundstück liegt im Außenbereich (§35 BauGB), ohne Bebauungsplan. Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist, dies trifft im vorliegenden Fall zu.

Unter Erfüllung der Voraussetzungen nach § 35 Abs. 4 Nr. 2 b, c und d BauGB kann die Neuerrichtung eines gleichartigen Wohngebäudes an gleicher Stelle zugelassen werden:

  • wenn das vorhandene Gebäude Missstände oder Mängel aufweist. Diese Voraussetzung ist im vorliegenden Fall gegeben.
  • das vorhandene Gebäude wird seit längerer Zeit vom Eigentümer selbst genutzt und auch das neu errichtete Gebäude wird für den Eigenbedarf des bisherigen Eigentümers oder seiner Familie genutzt (Eigentümer seit 2 Jahren). Das Landratsamt prüft aktuell, ob die Zeit als Eigentümer ausreichend ist.

Gegen die geplante Bauausführung gibt es keine Bedenken, das planungsrechtliche Einvernehmen der Gemeinde über die Zulässigkeit von Vorhaben nach §§ 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) kann erteilt werden. Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen zum geplanten Bauantrag einstimmig.

3. Wahl der Nachfolger/in für Andrea Braun als Vertreter/in in den Gemeinsamen Ausschuss sowie als Vertreter/in in die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Oberes Kinzigtal

Frau Braun war bisher gewählte Vertreterin im Gemeinsamen Ausschuss, sowie der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes. Durch das Ausscheiden von Frau Andrea Braun aus dem Gemeinderat ist die Nachwahl einer/s Vertreters/in aus dem Gemeinderat für den gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft, sowie für die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Oberes Kinzigtal notwendig.

Der Gemeinderat wählt Herrn Michael Rempp zum Vertreter im Gemeinsamen Ausschuss sowie in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes. Zum Stellvertreter wird Herr Stefan Maier gewählt.

4. Jahresabschluss der Gemeindewasserversorgung 2020

Die Steuerberatungskanzlei Steukom, Baiersbronn, hat den Jahresabschluss 2020 für die Gemeindewasserversorgung fertiggestellt. Das Bilanzvolumen 2020 beläuft sich auf 675.912 € und hat sich gegenüber 2019 um 17.046 € verringert.

  • Auf der Aktivseite ergeben sich im Wesentlichen folgende Zahlen (Zahlen gerundet):

Sachanlagen
31.12.2020
361.938 €
2019
420.286 €

Beteiligungen an der Kl. Kinzig
31.12.2020
75.000 €
2019
77.378 €

Vorräte
31.12.2020
24.300 €
2019
10.700 €

Forderungen
31.12.2020
214.674 €
2019
184.594 €

  • Auf der Passivseite ergeben sich folgende Beträge:

(Stammkapital und) Rücklagen
31.12.2020
844.103 €
2019
844.103 €

Ertragszuschüsse
31.12.2020
282 €
2019
814 €

Rückstellungen
31.12.2020
800 €
2019
2.500 €

Verbindlichkeiten
31.12.2020
20.936 €
2019
33.151 €

Bilanzgewinn
31.12.2020
190.209 €
2019
-187.611 €

In der Gewinn- und Verlustrechnung 2020 wurde ein Verlust in Höhe von 2.598 € ausgewiesen. Gegenüber 2019 mit einem Jahresverlust von 27.877 € ergab sich 2020 damit eine Verbesserung.

Die Umsatzerlöse aus dem Trinkwasserverkauf lagen mit 218.336 € in 2020 deutlich über dem Ergebnis 2019 mit 180.949 €, dies bedeutet 2020 eine verkaufte Wassermenge von 76.333 m³. Damit erhöhte sich die verkaufte Wassermenge gegenüber dem Vorjahr um 5.799 m³. Die erhöhten Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Trinkwasser hängen sicherlich mit der Corona-Pandemie und dem damit verstärkten Homeoffice und Homeschooling im Jahr 2020 zusammen und der im 2. Jahr in Folge anhaltenden Trockenphase.

Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2020 fest und beschließt, den steuerlichen Jahresverlust von 2.598,37 € auf neue Rechnung in der Bilanz vorzutragen.

5. Bekanntgaben

  • Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, 13.10.2021, statt.
  • Herr Heinzelmann dankt allen Wahlhelfer*innen, die bei der Bundestagswahl im Einsatz waren. Ein herzlicher Dank geht auch an alle Wähler, diese haben mit Ihrer Stimmabgabe für die gute Wahlbeteiligung von fast 82 % gesorgt. Diese hohe Beteiligung ist keinesfalls selbstverständlich.
  • Die Förderung für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung mit LED ist nun genehmigt, der Förderbescheid ist eingegangen. Die Förderung beträgt 30 % der Kosten. Die Maßnahme kann dann im nächsten Jahr begonnen werden.

6. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

Ein Gemeinderat fragt zum weiteren Verlauf der Felssicherung im Vortal durch die Straßenbauverwaltung an und wann hier mit einer Fertigstellung gerechnet werden kann. Die Verwaltung hatte hier beim Landratsamt bereits angefragt, es konnte von Seiten des Landratsamtes jedoch kein genauer Termin genannt werden. Derzeit kommt es zu einer Verzögerung der Baumaßnahme. Der augenblickliche Zustand ist jedoch so, dass die Straße derzeit ohne Gefahr befahren werden kann und nur noch die restlichen Abschlussarbeiten verrichtet werden müssen. Die Gemeinde hat gebeten, dass die Arbeiten zügig vorankommen, damit das Buswartehäuschen endlich wieder gestellt werden kann.

Bitte wählen Sie...