Sitzung des Gemeinde- und Ortschaftsrates am 21.12.2022

Niederschrift zur gemeinsamen Sitzung des Gemeinde- und Ortschaftsrates am 21.12.2022

1. Genehmigung der Nutzung der Heubachtalstraße für Breitband– Ergebnis der Rückfragen und rechtl. Wertung

In seiner Sitzung am 16.11.2022 hatte der Gemeinderat die Genehmigung an die Breitband Ortenaukreis GmbH & Co. KG für Tiefbauarbeiten im Heubachtal abgelehnt. Es sollte stattdessen noch einmal versucht werden, eine Einigung zwischen den Parteien zur Nutzung der Breitbandtrasse im Heubachtal herbeizuführen.
Das Angebot der Telekom an die Ortenaubreitband betrifft konkret die Stadt Wolfach. Die Stadt Wolfach konnte glaubhaft darlegen, dass sich der Neubau der Trasse vom Gebäude Heubach 34 zum Gebäude Heubach 33 bereits im 5. Jahr amortisiert hat. Eine Anmietung ist also wirtschaftlich für die Stadt nicht darstellbar. Die Telekom hat für Ihr Angebot bereits reduzierte Sätze angewandt.
Des Weiteren hat das Landratsamt Rottweil die Frage der Zustimmung rechtlich prüfen lassen: Das Telekommunikationsgesetz (TKG) regelt das Nutzungsrecht von Telekommunikationsunternehmen (TKU) in öffentlichen Bereichen. Genauer gesagt ist im § 125 des TKG genau dieses Nutzungsrecht von Verkehrswegen durch ein TKU geregelt und erlaubt.
Die Gemeinde kann ihr Einverständnis nicht versagen, solange keine Belange des Naturschutzes, des Wasserhaushaltsrechtes, des Denkmalschutzes und der Straßenverkehrsordnung entgegenstehen (§ 127 TKG). Hier war die Frage, ob vorhandene Infrastruktur zu nutzen ist. Dies wurde verneint.
Das TKU ist nach § 129 TKG dann verpflichtet, die Verkehrswege wieder ordentlich herzustellen. Letzten Endes wird der Aufbau, der vorgefunden wurde, wieder erneuert. Dies allerdings nur auf der tatsächlichen Breite des Grabens inkl. Nachschnittflächen von mind. 15 cm je Seite. Das heißt, die Gemeinde muss mit dem „Flickenteppich“ leben. Hier wird sich die Gemeinde dafür einsetzen, dass ein bestmöglicher Ausbaustandard erreicht wird.
Natürlich, und das ist allen bewusst, wäre es besser, wenn die vorhandene Infrastruktur genutzt würde, aber andererseits würde die Gemeinde Schenkenzell auch die wirtschaftlich beste Lösung wählen.
Aus dem Gemeinderat wird zurückgespiegelt, dass die Entscheidung im November bei dem aktuellen Sachstand wohl auch schon anders ausgefallen wäre.

2. Errichtung weiterer Urnenstelen auf dem Friedhof Schenkenzell

Die Nachfrage nach Urnengrabstätten hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Bisher gibt es auf dem Friedhof in Schenkenzell drei Urnenwände. Die darin verfügbaren 52 Kammern für Urnen sind derzeit belegt. In 2017 wurden zuletzt drei Urnenstelen, davon zwei mit je drei Kammern und eine mit vier Kammern, aufgestellt.
Da auch die neue Urnenwand im selben Bereich, wie die bisherigen aufgestellt werden soll, muss diese sich optisch einfügen. Es wurde daher nun ein neues Angebot der Fa. Kronimus, welche die bisherigen Wände erstellt hat, eingeholt. Dies hat der Gemeinderat bei seiner letzten Begehung auf dem Friedhof so angeregt. Die Stelen sind sandsteinrot, die Verschlussplatten in Naturstein. Durch die drei Urnenstelen kommen zehn neue Grabkammern mit Platz für bis zu drei Urnen bzw. zwei Urnen mit Überurnen hinzu.
Entsprechend dem neu eingeholten Angebot belaufen sich die Kosten für die Urnenstelen mit Blumenbank auf 14.592,97 €. Die Fundamentation wird auf ca. 5.000 € geschätzt. Im Haushalt 2023 sind 20.000 € vorgesehen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Errichtung von Urnenstelen mit insgesamt 10 Urnenkammern laut dem vorliegenden Angebot der Firma Kronimus.
Bürgermeister Heinzelmann berichtet zudem, dass für die neuen Grünflächengräber inzwischen von der Firma Würfele auch die Steinplatten gelegt und die Fundamente erstellt wurden.

3. Anpassung Abwassergebühren und Änderung der Satzung über die öffentlichen Abwassergebühren

Die Abwassergebühren wurde zuletzt zum 01.01.2021 angepasst und betragen seither 4,20 €/m³ für Schmutzwasser und 0,07 €/m² für Niederschlagswasser für die versiegelten Flächen.
Die von der Gemeinde Schenkenzell zu zahlende Betriebskostenumlage für den Abwasserzweckverband Oberes Kinzigtal ist in den letzten Jahren trotz Anpassung der prozentualen Anteile kontinuierlich angestiegen, sodass für das Jahr 2023 mit einer Umlage in Höhe von 250.000 € gerechnet wird.
Angesichts dieser Entwicklung, sowie der weiterhin steigenden Fixkosten (Personal, Energie, etc.) ist eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr nach Ansicht der Verwaltung notwendig.
Die Abwasserbeseitigung ist, wie die Wasserversorgung auch, eine kostenrechnende Einrichtung. Diese sind im Haushalt möglichst über die Erhebung der Gebühren kostendeckend zu führen. Eine 100-prozentige Deckung wurde selten erreicht. Es ist auch für die Antragstellung weiterer Förderungen wichtig, dass wir unsere Gebührenhaushalte auf dem aktuellsten Stand halten.
Grundlage für die Gebührenerhöhung ist eine Gebührenkalkulation, welche die absolute Gebührenobergrenze verdeutlicht. Der Kalkulationszeitraum beträgt mindestens fünf Jahre.

Im Kalkulationszeitraum wurde bei der Schmutzwassergebühr nach der letzten Erhöhung zum 01.01.2021 im ersten Jahr eine leichte Überdeckung erreicht. Dies lag daran, dass geplante Sanierungen an den örtlichen Kanälen nicht immer durchgeführt werden konnten, weil das Auftragsvolumen nicht für eine auskömmliche Ausschreibung, oder andersherum die Schadensbilder zu gering für eine auskömmliche Sanierung waren. Ansonsten hätte auch damals keine Kostendeckung erreicht werden können. Im Jahr 2022 ist wieder mit einer Unterdeckung von 0,11 €/m³ zu rechnen. Ohne Gebührenanpassung würde die Unterdeckung für 2023 ca. 8.500 € bzw. 0,17 €/m³ betragen. Die Mehreinnahmen durch eine Gebührenerhöhung um 0,20 € je m³ liegt bei ca. 16.000 €.
Die Niederschlagswassergebühr für die versiegelten Flächen in Höhe von 0,07 €/m² soll unverändert beibehalten werden. Hier kann sich nach der Fertigstellung des Baugebiets Oberdorf eine Notwendigkeit zur Anpassung ergeben.
Zur Umsetzung der Gebührenanpassung soll die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung erlassen werden.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Schmutzwassergebühr zum 01.01.2023 um 0,20 € auf 4,40 € anzupassen. Der Gemeinderat beschließt dafür die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung.

4. Vorberatung und Verabschiedung Haushalt 2023

a) Ergebnishaushalt

Im Ergebnishaushalt sind 5.539.800 € an Erträgen eingeplant. Rund 27 % machen dabei die geplanten Gewerbesteuereinnahmen mit 1.500.000 € aus. Zweitgrößter Einnahmeposten mit 1.305.600 € ist der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer. Bei den Schlüsselzuweisungen können für das Jahr 2023 364.200 € (2022: 175.400 €) veranschlagt werden. Hier erhält die Gemeinde neben der kommunalen Investitionspauschale auch eine Zuweisung nach der mangelnden Steuerkraft in Höhe von 145.625 €.
Den Erträgen gegenüber stehen Aufwendungen in Höhe von 5.729.400 €. Die Personalaufwendungen machen hier rund ein Fünftel der Aufwendungen aus. 746.100 € müssen an Kreisumlage an den Landkreis gezahlt werden, 704.000 € an FAG-Umlage an das Land.
Gegenüber der Vorberatung haben sich noch bei folgenden Positionen Änderungen ergeben:

Produkt
Sachkonto
11110000
Bezeichnung
Organis.u.Dokum.kommun.Willensbild.
~ 40120000
Dienstaufwendungen Beschäftigte
Planansatz
109.500,00 €
Abweichung
+ 4.100,00 €

~ 40120000
Beiträge zur Versorgungskasse Beschäftigte
Planansatz
10.300,00 €
Abweichung
+ 500,00 €

~ 40320000
Sozialversicherungsbeiträge Beschäftigte
Planansatz
23.900,00 €
Abweichung
+ 1.000,00 €

Sachkonto
11210000
Bezeichnung
Personalwesen
~40120000
Dienstaufwendungen Beschäftigte
Planansatz
6.100,00 €
Abweichung
+ 400,00 €

~40320000
Sozialversicherungsbeiträge Beschäftigte
Planansatz
1.400,00 €
Abweichung
+ 100,00 €

Sachkonto
11220000
Bezeichnung
Finanzverwaltung, Kasse
~40120000
Dienstaufwendungen Beschäftigte
Planansatz
74.800,00 €
Abweichung
+ 3.100,00 €

~ 40220000
Beiträge zur Versorgungskasse Beschäftigte
Planansatz
7.000,00 €
Abweichung
+ 300,00 €

~40320000
Sozialversicherungsbeiträge Beschäftigte
Planansatz
15.600,00 €
Abweichung
+ 700,00 €

Sachkonto
12220000
Bezeichnung
Einwohnerwesen
~40120000
Dienstaufwendungen Beschäftigte
Planansatz
31.300,00 €
Abweichung
+ 700,00 €

~ 40220000
Beiträge zur Versorgungskasse Beschäftigte
Planansatz
3.000,00 €
Abweichung
+ 100,00 €

~40320000
Sozialversicherungsbeiträge Beschäftigte
Planansatz
6.400,00 €
Abweichung
+ 200,00

Das veranschlagte ordentliche Ergebnis im Ergebnishaushalt liegt bei – 189.600 €. Der Haushaltsausgleich kann hier nicht erreicht werden.

b) Finanzhaushalt

sind Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 5.284.100 € und Auszahlungen von 5.272.600 € eingeplant.
Für Investitionstätigkeit sind Einzahlungen von 682.900 €, Auszahlungen wurden in Höhe von 905.300 € vorgesehen. Größere Investitionen sind hier für die Fertigstellung der Betreuungsplätze im alten Schulhaus sowie für die Sanierung des Wohngebäudes Heilig Garten 4 geplant. Es ergibt sich hier ein Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit von 222.400 €.
Nach Verrechnung mit dem Zahlungsmittelüberschuss aus dem Ergebnishaushalt verbleibt ein Finanzierungsmittelbedarf von 210.900 €.
Die in 2022 geplante Kreditaufnahme wurde nicht in Anspruch genommen. Für 2023 wurde eine Kreditaufnahme in Höhe von 250.000 € eingeplant. Auch hier gilt, dass diese nur in Anspruch genommen wird, wenn es die Kassenlage nicht anders zulässt. Für die Tilgung von Krediten sind 105.000 € veranschlagt.
In Summe ergibt sich so eine Verringerung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Haushaltsjahres von 65.900 €. Dieser Betrag kann entsprechend der Berechnungen durch die vorhandenen liquiden Mittel gedeckt werden.

c) Verabschiedung des Gesamthaushalts

In der Sitzung am 07.12.2022 wurde der Haushaltsplan 2023 im Gemeinderat vorberaten. Der Haushaltsplan enthält auch die Zahlen der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2024 – 2026. Die erwarteten Entwicklungen der einzelnen Positionen können dem Gesamthaushalt entnommen werden.

Haushaltsrede von Bürgermeister Heinzelmann:

Das Jahr 2023 neigt sich unaufhaltsam seinem Ende zu und wir sind hier und heute dabei den Haushalt 2023 unter Dach und Fach zu bringen. Es gab einmal Zeiten, in denen dies einfacher war, derzeit sind die Rahmenbedingungen gesetzt und geben nicht allzu viel Spielraum für Veränderungen. Die Haushaltszahlen liegen vor, aber eine gewisse Unsicherheit bleibt, da es ist nicht absehbar ist, wie sich die allgemeine wirtschaftliche Lage unserer Firmen vor Ort, aber auch im gesamten Land entwickeln wird.
Im Jahr 2022 hatten wir mit Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 1.450.000 € gerechnet. Nach derzeitigem Stand liegen wir mit 1.501.000 € um 51.000 € über dem Ansatz. Mit einem Ansatz von 1.500.000 € gehen wir daher in das kommende Jahr.
In 2023 wird im Ergebnishaushalt mit Einnahmen in Höhe von 5.539.800 € und Ausgaben in Höhe von 5.729.400 € gerechnet. Dies bedeutet leider, dass wir die haushaltsrechtlichen Vorgaben eines ausgeglichenen Haushalts leider auch in diesem Jahr nicht erreichen werden. Allerdings haben wir das Defizit vom vergangenen Jahr um 550.000 € verringern können. Sofern wir mit Zuschüssen im neuen Kindergarten und hoffentlich bald wieder mit besseren Vorzeichen für unsere Betriebe rechnen können, bin ich positiv gestimmt, dass der Haushaltsausgleich wieder geschafft wird. Nichtsdestotrotz sind wir gehalten sparsam zu sein. Hierzu soll sich eine Gruppe des Gemeinderates im kommenden Jahr eingehend mit der Haushaltsstruktur befassen und schauen, wo wir im besten Fall weitere Einsparungen an- und umsetzen, oder aber auch neue Einnahmen im Ergebnishaushalt generieren können.
Im Finanzhaushalt sieht es etwas rosiger aus. Einnahmen in Höhe von 5.284.100 € stehen Ausgaben in Höhe von 5.272.600 € gegenüber. Dies bedeutet unterm Strich einen Zahlungsmittelüberschuss von 11.500 €.
In der weiteren Berechnung steht eine Änderung des Finanzierungsmittelbestands in Höhe von -65.000 € zu Buche. Im Jahr 2022 standen dort noch 700.400 € im Minus.
Im Jahr 2023 plant die Gemeinde mit Kreditaufnahmen in Höhe von 250.000 €, welche aber nur bei einem schlechten Haushaltsverlauf zum Tragen kommen sollen. Bei einem positiven Verlauf soll auf die Aufnahme, wie in den vergangenen Jahren, auch verzichtet werden.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite beträgt im Jahr 2023 für den Fall der Fälle 300.000 €. Hier sind wir in den vergangenen Jahren auch immer in der Lage gewesen die Aufnahme von solchen zu vermeiden. Dies soll auch weiterhin so bleiben.
Die wichtigsten Kennzahlen, die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer 2023 werden sich nicht ändern.
Das Aufkommen in der Grundsteuer A und B ist 2023 um 3.700 € höher als im Vorjahr eingeplant. Neben der Gewerbesteuer ist der Anteil an der Einkommenssteuer mit rund 1.305.000 € entsprechend der Prognose des Landes um gut 207.000 € höher als im Vorjahr. Die Schlüsselzuweisungen des Landes sind um gut 188.000 € höher als in 2022. Der Umsatzsteueranteil soll um gut 12.000 € steigen. Ansonsten bewegen wir uns auf einem ähnlichen Niveau wie im vergangenen Jahr. Die Steuer- und Finanzausgleichserträge betragen einen Gesamtanteil von 66% der Erträge im Ergebnishaushalt, ihre Höhe beträgt 2023 2.089.500 €. Leider kommen wir nicht umhin unsere kostenrechnenden Bereiche zu prüfen und Anpassungen wie beim Abwasser vorzunehmen. Insbesondere wird dies auch im Bereich Bestattungswesen der Fall sein müssen. Nachdem alle für den Friedhof geltenden kalkulatorischen Kosten nun ermittelt wurden, müssen wir die Friedhofsgebührensatzung ertüchtigen und unterjährig anpassen.
Auf Seiten der Aufwendungen sollen trotz Lohnanpassungen Einsparungen in Höhe von 8.700 € bei den Gehältern gemacht werden. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen steigen hingegen um rund 270.000 € an. Die Transferaufwendungen sinken dagegen um rund 119.000 €.

Die stärksten Einsparungen sind bei der FAG-Umlage an das Land. Aufgrund der zurückgegangenen Steuereinnahmen müssen wir 132.500 € weniger bezahlen.
Ebenfalls zurück geht die Zahlung an den Kreis, geplant sind hier 746.100 €. Im Vorjahr waren in den Planungen noch 843.220 € aufgeführt. Allerdings profitieren wir von der mittlerweile für das Jahr 2022 um einen Prozentpunkt gesenkten Umlage, der Hebesatz beträgt 2022 nur 24,5 %, was Verbesserungen in Höhe von ca. 33.000 € in 2022 bedeutet.
Der Finanzhaushalt ist gegenüber 2022 gar nicht einmal großartig verändert. Er beinhaltet mit der Anschaffung des Digitalfunks, der Ertüchtigung der Sirenenanlagen, der Planung/ Erweiterung Erddeponie und der Sanierung Brücke am Mühlkanal bei der Dorfmühle doch einige Investitionspositionen, die 2022 aufgrund von Lieferengpässen, noch nicht abgeschlossenen Planungen und schlicht auch aus Zeitmangel noch nicht umgesetzt werden konnten.

Neu hinzugekommen ist der Ansatz für die Sanierung des Gebäudes Heilig Garten 4, welches energetisch optimiert werden soll. Eine neue Urnenwand soll kommen, da die Plätze in den bisherigen Wänden voll belegt sind. Bei Leader nehmen wir wieder Anlauf und bewerben uns im Regionalbudget mit einer Anschaffung für die Landschaftspflege. Die gemeinsame Grundschule Schiltach/Schenkenzell muss in Teilen räumlich neu strukturiert werden. Hierfür haben wir einen Posten für den Anteil Schenkenzell in Höhe von 50.000 € vorgesehen.
Ein weiterer Ansatz ist die 2. Tranche der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Beleuchtung in Höhe von 65.000 €. Hier werden wir uns zeitnah im kommenden Frühjahr unterhalten müssen, wie wir vorgehen. Im Bereich der Straßenunterhaltung wollen wir in der Aue als Zufahrt zur Winterhalde, sowie dann oberhalb der Winterhalde auf der Ziegelstatt zusammenhängende Bereiche sanieren lassen und hierfür einen Ausgleichstockantrag stellen.
Die liquiden Mittel werden zum Jahresende auf gut 514.332 € sinken.
Der Schuldenstand soll durch die Aufnahme von 250.000 € von 1.322.664 € auf voraussichtlich 1.467.664 € steigen.
Alles in allem, denke ich, ist der Finanzhaushalt 2023 für unsere Größenordnung wieder sehr gut aufgestellt und beinhaltet doch einiges was uns für die Zukunft weiterbringen wird.
Trotzdem muss ich es wiederholen, wir müssen schauen, dass wir auch auf die Zukunft sparsam agieren und Potentiale, wo es geht und es angezeigt ist, ausreizen.
Im kommenden Jahr wollen wir auch endlich die Bürgerbeteiligung um eine Bürgerversammlung erweitern und vielleicht ergeben sich aus dieser Veranstaltung wiederum neue Ansätze für unsere Zukunft.
Zu guter Letzt möchte ich mich bedanken. Ich danke an dieser Stelle zunächst allen meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die sehr gute Arbeit während des vergangenen Jahres. Sie sind das wichtigste Potential, das wir haben. Hervorheben darf ich zum einen Frau Mäntele, die sich zusammen mit Frau Augsburger den Jahresrechnungen 2019, 2020 und 2021 sowie diesem neuen Haushalt 2023 angenommen haben. Das Lob gilt natürlich auch unserer Kämmerin Frau Augsburger, die sich in kürzester Zeit sehr viel Wissen angeeignet hat und mittlerweile bei uns hervorragend angekommen ist. Zum anderen gilt ein weiteres Lob dem Bauamt in Person von Frau Braun, welche ebenfalls sehr schnell und sehr weit in ihrem Aufgabengebiet gekommen ist und im Kindergartenumbau in der Schulstraße extrem eingespannt ist. Vergessen darf ich auch nicht den Bauhof und das Team um Herrn Haag und Herrn Weisser. Krankheits- und umstrukturierungsbedingt waren die Herren sehr lange nur zu viert und haben trotzdem einiges geleistet und umgesetzt. Froh sind wir um die neue Verstärkung durch Frau Hauer-Marquardt, die sich bislang hervorragend eingeführt hat, sei es im Winterdienst mit dem Kubota oder in ihrem Kernbereich als Schreinerin und das Team seit November verstärkt.

Ein letztes Dankeschön gilt dem Ortschafts- und Gemeinderat für die konstruktiven Sitzungen, die wir hatten – vielen Dank für die hier geleistete Arbeit.
Nicht vergessen möchte ich auch all die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, sei es in der Landschaftspflege oder beim Pflegen unseres Blumenschmucks im Ort. Auch hierfür ein herzliches Vergelt‘s Gott.
Ich freu mich auf ein neues Jahr mit Ihnen und hoffe wir bringen wieder einiges auf die Füße gestellt.“

Der Ortschaftsrat empfiehlt einstimmig den Beschluss der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 einschließlich der Finanzplanung.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 einschließlich der Finanzplanung für die Jahre 2024 – 2026.

5. Bekanntgaben

  • Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am 25.01.2023 um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
  • Für den Einbau einer Akustikdecke wurde im Eilverfahren der Auftrag an die Firma Reisch vergeben. Zudem wurden nun noch einmal Möbel bestellt. Mit der Kita-Gruppe soll im Januar, mit der U3-Gruppe im März gestartet werden. Insgesamt ist die Gemeinde sehr zufrieden mit dem Umbau, insbesondere auch mit der Arbeit der Handwerker.

6. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

  • Gemeinderat Kaufmann bedankt sich im Namen des Gemeinderates bei der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit. Auch aus dem Ort erhalte er die Rückmeldung, dass man immer mit einem offenen Ohr empfangen würde und sich um das Anliegen gekümmert wird. Ein Dankeschön geht auch an den Bauhof für die über das Jahr geleistete Arbeit sowie das Gemeinderatsgremium für die vertrauensvolle Zusammenarbeit über das ganze Jahr.
  • Ortsvorsteher Maier schließt sich dem Dank an die Verwaltung an. Er hebt hier auch den kurzen Draht zu allen, insbesondere auch zum Bauhof hervor. Er dankt dem Ortschafts- und Gemeinderat für die konstruktive Zusammenarbeit. Ein großes Dankeschön gilt auch den ehrenamtlichen Helfern, die sich über das Jahr bei verschiedenen Maßnahmen stark engagiert haben.

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