Bürgermeister Bernd Heinzelmann eröffnet um 18:00 Uhr die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des Gemeinde- und des Ortschaftsrates sowie einen Vertreter der Presse.
Nach Eröffnung der Verhandlung stellte der Vorsitzende fest, dass
1. zu der Verhandlung durch Ladung vom 11.12.2025 ordnungsgemäß eingeladen wurde;
2. die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am 11.12.2025 ortsüblich bekannt gemacht wurde;
3. das Gremium beschlussfähig ist, weil mindestens sechs Mitglieder anwesend sind.
1. Antrag der Sozialgemeinschaft Schiltach/Schenkenzell auf weitere Förderung der Nachbarschaftshilfe
Seit 2016 erhält die Sozialgemeinschaft Schiltach / Schenkenzell (SGS) eine jährliche Förderung der Nachbarschaftshilfe. In den ersten drei Jahren waren dies 2.000 €, seit 2019 beträgt die Förderung 1.000 €. Der Gemeinderat hat zuletzt in seiner Sitzung am 05.06.2024 über die Fortführung der Förderung entschieden.
Mit Schreiben vom 20.11.2025 hat die SGS um weitere Förderung durch die Gemeinde gebeten. Nur bei einer kommunalen Förderung ist eine Förderung der L-Bank Baden-Württemberg möglich.
Die Nachbarschaftshilfe ist ein wichtiges Standbein der SGS und unterstützt viele Menschen bei der Bewältigung des Alltags zu Hause durch die Begleitung und Fahrdienste zu Terminen, Hilfe beim Einkaufen und Aufgaben im Haushalt und vieles mehr. Die Nachbarschaftshelfer*-innen erhalten dafür eine Vergütung auf Ehrenamtsbasis. Immer mehr ländlich geprägte Gemeinden im Umfeld benötigen die Nachbarschaftshilfe. Dafür ist die Bereitstellung weiterer Fahrzeuge und die Präsenz vor Ort notwendig. Mit dem gestiegenen Bedarf, der höheren Anzahl an Kunden und den zusätzlichen Nachbarschaftshelfenden steigen auch die Kosten und der Organisationsaufwand. Dabei führt die Nachbarschaftshilfe auch zu Folgeaufträgen in weiten Bereich der SGS wie dem Ambulanten Pflegedienst, dem Menü für zu Hause oder der Tagespflege OASE, was auch deren Bestand sichert.
Beratung:
Bürgermeister Heinzelmann nutzt die Gelegenheit und spricht der Sozialgemeinschaft und allen Helfern seinen Dank aus. Diese würden einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft leisten.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Nachbarschaftshilfe auch im Jahr 2025 weiterhin mit einem Betrag in Höhe von 1.000 € zu fördern.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
2. Hundesteuer
a) Befreiung von Hunden im Außenbereich
Nach § 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erheben die Gemeinden eine Hundesteuer. Mögliche Steuerermäßigungen und -befreiungen können in einer Satzung geregelt werden. In dem bis 1997 geltenden Hundesteuergesetz waren zahlreiche Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände geregelt, die Gemeinden hatten dabei keinen Spielraum. Heute steht es den Gemeinden weitgehend frei, ob und in welcher Höhe Steuerermäßigungen und -befreiungen in die Satzung aufgenommen werden.
Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Schenkenzell sieht u.a. in § 6 Abs. 1 Nr. 3 eine Befreiung von Hunden vor, die zur Bewachung von außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gelegenen Gebäude gehalten werden. Beim Halten mehrerer Hunde zur Bewachung ist nur ein Hund befreit. Dies wurde bisher so ausgelegt, dass für alle Hunde im baurechtlichen Außenbereich keine Hundesteuer erhoben wurde.
Das Hundesteuergesetz enthielt eine solche Regelung ausdrücklich. Dabei galt die Unterstellung des Gesetzgebers, dass bei alleinstehenden Gebäuden generell eine Bewachung erforderlich ist. In anderen Bundesländern wird dies heute durch eine Regelung konkretisiert, dass nur die Hunde steuerbefreit sind, wenn zwischen dem zu bewachenden Gebäude und dem nächsten bewohnten Gebäude eine größere als eine festgelegte Entfernung besteht. Dem Sinn und Zweck nach betrifft die Befreiung vor allem landwirtschaftliche Hofstellen im Außenbereich. Durch die bisherige Vorgehensweise waren jedoch nicht nur solche alleinstehenden Hofstellen befreit, sondern alle Gebäude und Straßen außerhalb der bebauten Ortsteile.
Ein Vergleich einiger Kommunen im Umkreis zeigt, dass die Satzungsregelungen sehr unterschiedlich sind. Dabei gibt es einige Gemeinden (z. B. Dornhan, Eschbronn, Oberwolfach), die überhaupt keine Befreiung für Hunde im Außenbereich gewähren. In mehreren Gemeinden gibt es eine Befreiung (z. B. Schiltach) oder Ermäßigung um 50 % bei einer Entfernung von 100 m (z. B. Lauterbach) bzw. 300 m (z. B. Bad Rippoldsau-Schapbach). Andere Kommunen (z. B. Aichhalden, Alpirsbach, Fluorn-Winzeln) haben eine Regelung wie in Schenkenzell in ihren Satzungen.
Da der Zweck der ursprünglichen Gesetzesregelung weitgehend weggefallen ist und eine einheitliche und einfach umsetzbare Praxis angestrebt wird, soll die Befreiung im Außenbereich aus der Satzung gestrichen werden.
Die weiteren Steuerbefreiungstatbestände für das Halten von Hunden, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit entsprechendem Merkzeichen, von Rettungshunden sowie von Nachsuchehunden im Sinne des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes bleiben wie bisher bestehen.
Beratung:
Nachdem Bürgermeister Heinzelmann den Sachverhalt erläutert hat, berichtet Ortsvorsteher Maier über die Vorberatung im Ortschaftsrat. Dort seien keine Einwände dazu vorgetragen worden. Stattdessen wird bestätigt, dass der ursprüngliche Zweck der Befreiung heute nicht mehr besteht. Auch aus der Mitte des Gemeinderats werden keine Einwände oder Fragen eingebracht.
Beschluss:
Nach Empfehlungsbeschluss des Ortschaftsrates beschließt der Gemeinderat, dass Hunde im Außenbereich, die bislang nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 der Hundesteuersatzung befreit waren, künftig besteuert werden sollen. Die Änderung der Satzung erfolgt unter Tagesordnungspunkt 2.b).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
b) Anpassung der Hundesteuer ab dem Jahr 2026
Bei der Hundesteuer handelt es um eine Pflichtsteuer, die die Gemeinde zwingend erheben muss. Diese wird als örtliche Aufwandssteuer nach Art. 105 Abs. 2a des Grundgesetzes (GG) erhoben, da das Halten eines Hundes über die Befriedung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgeht, einen zusätzlichen Vermögensaufwand bedeutet und damit ein privater Aufwand im Rahmen der Einkommensverwendung vorliegt. Dabei wird die Hundesteuer als Lenkungsteuer erhoben, da sie nicht nur der Erzielung von Einnahmen dient, sondern auch ordnungsrechtliche Aspekte hat. So dient die Hundesteuer auch der Eindämmung der Anzahl der Hunde, um die Beeinträchtigungen durch den Kot für öffentliche Wege, Wiesen, Kinderspielplätze etc. und die Gefährdung von Kindern, Fußgängern oder Radfahrern so gering wie möglich zu halten. Dafür hat die Gemeinde mehrere Stationen mit Hundekotbeuteln und Abfallbehältern aufgestellt, die durch den Bauhof regelmäßig geleert werden und mit neuen Beuteln ausgestattet werden.
Die Hundesteuer wird in ihrer Höhe dadurch begrenzt, dass diese keine erdrosselnde Wirkung haben darf, wodurch die Haltung von Hunden praktisch unmöglich gemacht würde. Die Steuersätze für die Hundesteuer wurden in Schenkenzell zuletzt im Jahr 2018 angepasst. Im Vergleich mit den Kommunen in der Umgebung zeigt sich, dass lediglich die Stadt Schiltach eine niedrigere Hundesteuer erhebt. Viele andere Kommunen erheben eine Steuer von bis zu 120 € für den Ersthund und zwischen 216 € und 264 € für weitere Hunde. Für Zwingerhunde wird in den umliegenden Kommunen das Zwei- bis Dreifache der Hundesteuer für den Ersthund erhoben. Die Kampfhundesteuer liegt zwischen 400 € und 1.200 € für den ersten Kampfhund und 800 € und 2.400 € für weitere Kampfhunde.
Derzeit gibt es ca. 60 Ersthunde und 6 Zweithunde im Gemeindegebiet. Die Zahl der Hunde im Außenbereich ist nicht bekannt, da diese bislang nicht gemeldet werden müssen. In Schenkenzell war in den letzten Jahren keine Haltung eines Kampfhundes bekannt.
Beratung:
Aus dem Gemeinderat wird bekräftigt, dass die Hundesteuer auf jeden Fall, auch wenn das nicht ihr eigentlicher Zweck ist, kostendeckend sein sollte. Daher wird die Anpassung der Hundesteuer befürwortet. Für die Hundesteuer für Kampfhunde wird vorgeschlagen, diese beim ersten Kampfhund auf 1.000 € und für jeden weiteren Kampfhund auf 2.000 € festzusetzen. Da dieser Vorschlag weitergehend ist, wird darüber zunächst abgestimmt.
Beschluss:
Nach Empfehlungsbeschluss des Ortschaftsrates beschließt der Gemeinderat die Erhöhung der Hundesteuer auf folgende Steuersätze:
– Ersthund: 110,00 €
– Für jeden weiteren Hund: 220,00 €
– Zwingerhund: 220,00 €
– Kampfhund: 1.000,00 €
Für jeden weiteren Kampfhund: 2.000,00 €
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Beratung:
Nach Beschluss über die höheren Steuersätze wird über die Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung abgestimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung unter Berücksichtigung des vorhergehenden Beschlusses mit einer Erhöhung des Steuersatzes für den ersten Kampfhund von 1.000 € und für jeden weiteren Kampfhund von 2.000 €.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
3. Vorberatung und Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026
a) Vorstellung Ergebnishaushalt
Der Haushaltsplan 2026 weist ein veranschlagtes ordentliches Ergebnis von – 427.900 € aus. Der Haushaltsausgleich kann daher im zweiten Jahr in Folge nicht erreicht werden, wobei das Ergebnis noch einmal um 276.700 € niedriger ist wie im Vorjahr. Dem Ergebnis liegen geplante ordentliche Erträge in Höhe von 5.803.200 € und Aufwendungen in Höhe von 6.231.100 € zugrunde.
Die Gewerbesteuereinnahmen, die in 2024 mit 1,5 Mio. € noch 25 % der gesamten Erträge ausgemacht haben, können nun wieder nur mit 1,0 Mio. € angesetzt werden. Größte Einnahmeposition ist wie in 2025 der Anteil der Gemeinde an der Einkommenssteuer mit 1.393.600 €. An Schlüsselzuweisungen muss die Gemeinde mit etwas weniger rechnen. Hier wurden 888.200 € im Haushaltsplan eingeplant (2025: 913.900 €). Auch für die Kindergärten erhält die Gemeinde, bei jedoch weiter ansteigenden Kosten, geringere Zuweisungen.
Die größte Ausgabeposition stellen weiterhin die Personalaufwendungen mit 1.205.900 € (19,4 % der Aufwendungen) dar. Als nächstgrößere Ausgabeposition folgt die Kreisumlage. Deren Hebesatz soll von 29,0 v.H. auf 31,5 v.H. erhöht werden, was zu Ausgaben in Höhe von 1.007.700 € führt (2025: 803.000 €). Für die FAG-Umlage wurden ebenfalls höhere Aufwendungen wie im Vorjahr in Höhe von 738.700 € (2025: 637.700 €) eingeplant.
b) Vorstellung Finanzhaushalt
Im Finanzhaushalt sind aus laufender Verwaltung Einzahlungen von 5.523.500 € und Auszahlungen von 5.713.900 € eingeplant. Hieraus ergibt sich ein Zahlungsmittelbedarf von 190.400 €, sodass aus dem Ergebnishaushalt keine Mittel zur Finanzierung von Investitionen zur Verfügung stehen.
Das geplante Investitionsvolumen liegt bei 971.500 € und damit ein Drittel unter dem Volumen des Vorjahres. Diesem stehen Einzahlungen aus Fördermitteln o.ä. in Höhe von 863.300 € gegenüber, was zu einem Finanzierungsmittelbedarf in Höhe von 108.200 € führt. In Summe ergibt sich ein Finanzierungsmittelbedarf von insgesamt 298.600 €. Zur Deckung dieses Bedarfs ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 250.000 € vorgesehen. Zur Tilgung der bestehenden Kredite einschließlich der geplanten Kreditaufnahme in 2026 sind 72.500 € eingeplant. Nach Verrechnung ergibt sich eine Reduzierung des Finanzierungsmittelbestandes um 121.100 €.
c) Verabschiedung des Gesamthaushalts mit der Haushaltssatzung 2026
In der Sitzung am 26.11.2025 wurde der Haushaltsplan 2026 im Gemeinderat vorberaten. Der Ortschaftsrat hat bereits in seiner Sitzung am 24.11.2025 über die Positionen, die die Ortschaft Kaltbrunn betreffen, beraten. Nach Vorlage der wichtigsten Eckdaten beim Kommunal- und Prüfungsamt des Landratsamtes Rottweil gab es von deren Seite keine Fragen oder Beanstandungen.
Der Haushaltsplan enthält auch die Zahlen der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2027 bis 2029. In allen drei Jahren wird damit gerechnet, dass der Haushaltsausgleich wieder erreicht werden kann. Zum einen wird mit einer Besserung der wirtschaftlichen Lage und daraus resultierenden höheren Gewerbesteuereinnahmen gerechnet. Zum anderen rechnet die Gemeinde insbesondere im Jahr 2027 durch die niedrigere Steuerkraft im Jahr 2025 mit höheren Schlüsselzuweisungen. Die erwarteten Entwicklungen der einzelnen Positionen können dem Gesamthaushalt entnommen werden.
Beratung:
Der Entwurf des Haushaltsplans wurde vom Ortschaftsrat in seiner Sitzung am 24.11.2025 und vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 26.11.2025 vorberaten.
Bürgermeister Heinzelmann hält zunächst eine Haushaltsrede:
„Sehr geehrte Damen und Herren des Ortschafts- und Gemeinderats, sehr geehrte Damen und Herren, heute bringen wir den Haushaltsplan der Gemeinde Schenkenzell für das Jahr 2026 ein. Dieser Haushalt steht – wie viele kommunale Haushalte derzeit – unter dem deutlichen Zeichen der Haushaltskonsolidierung aufgrund der rückläufigen Einnahmen bei gleichzeitig steigenden Kosten.
Die wirtschaftliche Lage der Bundesrepublik Deutschland ist weiterhin angespannt. Diese gesamtwirtschaftliche Entwicklung macht leider auch vor dem Standort Schenkenzell nicht Halt. Besonders deutlich wird dies bei den Einnahmen aus der Gewerbesteuer. Für das Haushaltsjahr 2026 müssen wir hier von Mindereinnahmen in Höhe von rund 500.000 Euro ausgehen. In der Folge kommt es zudem zu einem nicht unerheblichen Rückgang der Liquidität der Gemeinde.
Diese Rahmenbedingungen zwingen uns dazu, bestehende Strukturen kritisch zu hinterfragen und Anpassungen vorzunehmen. So werden wir nicht umhinkommen, Gebühren und Abgaben, unter anderem bei der Hundesteuer sowie den Wassergebühren, anzupassen. Diese Entscheidungen fallen uns nicht leicht, sie sind jedoch notwendig, um die Handlungsfähigkeit unserer Gemeinde auch künftig sicherzustellen.
Parallel dazu wurden und werden in den vergangenen Wochen sämtliche Aufgabenbereiche intensiv auf Einsparmöglichkeiten überprüft. Ein konkretes Ergebnis dieser Anstrengungen zeigt sich im Bereich des Bauhofs: Nach dem altersbedingten Ausscheiden zweier langjähriger Mitarbeiter in den Ruhestand wird zunächst eine Stelle vakant bleiben. Dadurch können im Personalbereich Einsparungen in Höhe von 34.600 Euro erzielt werden. Dies ist ein Beitrag zur Konsolidierung, ohne die Leistungsfähigkeit des Bauhofs grundlegend infrage zu stellen. Dies muss auch weiterhin genau betrachtet werden, da der Bauhof in 2025 sehr viel, auch außerhalb seiner eigentlichen Tätigkeiten, geschafft hat, als Beispiel sei nur die neue Bouleanlage zu erwähnen.
Trotz der angespannten Haushaltslage ist es unser Anspruch, notwendige Investitionen nicht vollständig aufzuschieben, sondern diese mit Augenmaß weiterzuführen. Eine wichtige Unterstützung stellen dabei die Bundesmittel nach dem LukiFG in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro dar. Diese Mittel werden uns in den kommenden Jahren helfen, zentrale Maßnahmen sinnvoll und nachhaltig umzusetzen.
Konkret sind für 2026 unter anderem folgende Investitionen vorgesehen:
• die Sanierung eines gemeindeeigenen Mietshauses in Schenkenzell, welches im Bereich des Landes Sanierungsprogramms liegt,
• die Sanierung des Bauhofgebäudes, insbesondere in den Bereichen Dach, Heizung und Elektrotechnik,
• die Beschaffung des Feuerwehrfahrzeugs GWL 2 für die Abteilung Schenkenzell,
• die Erneuerung der Tore am Feuerwehrhaus in Vortal,
• sowie die Durchführung der bereits im Jahr 2025 geplanten Brückensanierungen, die nun im Jahr 2026 umgesetzt werden sollen.
Darüber hinaus ist für die Krippengruppe im Kindergarten St. Ulrich die Installation einer Klimaanlage im Schlafbereich vorgesehen, um auch bei zunehmenden Hitzeperioden angemessene Rahmenbedingungen für unsere Kleinsten zu gewährleisten.
Selbstverständlich halten wir auch an bereits gemachten Zusagen fest. So wird der Gemeindeanteil an der LEADER-Förderung für die Tennisanlagen des TC Schenkenzell wie vereinbart ausbezahlt. Daneben sind weitere kleinere, aber wichtige Maßnahmen vorgesehen, etwa die Anschaffung von Outdoor-Fitnessgeräten sowie ein LEADER-Antrag im Rahmen des Regionalbudgets.
Meine Damen und Herren, der Haushaltsplan 2026 ist kein einfacher Haushalt. Er verlangt Disziplin, Prioritätensetzung und gemeinsame Verantwortung. Gleichzeitig zeigt er, dass wir auch in schwierigen Zeiten investieren, unsere Infrastruktur erhalten und das gesellschaftliche Leben in unserer Gemeinde unterstützen wollen.
Ich danke allen Beteiligten in Verwaltung und Gremien für die konstruktive Zusammenarbeit bei der Erstellung dieses Haushaltsentwurfs. Danke für die sachliche und konstruktive Beratungen in den vergangenen Wochen und Monate.
Ein besonderer Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, insbesondere Verwaltungsleiterin Frau Augsburger und Frau Mäntele, welche diesen Haushalt in gewohnt guter Manier erstellt haben. Frau Augsburger hat sich in den letzten Wochen auch über die normalen Arbeitszeiten hinaus zusammen mit den Gremien Gedanken über das weitere Vorgehen und eine zukunftsfähige Haushaltslage eingebracht. Des Weiteren gilt mein Dank in diesem Jahr auch Frau Mayer vom Bauamt für ihr Engagement zur Verwaltungsvereinfachung und Digitalisierung, aber auch zur Umsetzung diverser Baustellen, die sie unterjährig übernehmen durfte. Der Dank gilt explizit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rathaus für die erbrachte Leistung.
Ein weiterer Dank gilt dem Bauhof-Team um Bauhofleiter Haag, welches sich gerade in einem größeren Umbruch befindet. Das Team konnte verjüngt werden und wir haben, was nicht gerade selbstverständlich ist, guten und adäquaten Ersatz für abgewanderte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gefunden. Danke für Euren Einsatz im vergangenen Jahr.
Danke auch dem Gemeinderat für die doch auch gestiegenen Anforderungen an Sie durch mehr Sitzungen und verschiedenste Projekte an denen Sie beteiligt waren und sind. Ein weiterer Dank an den Ortschaftsrat und Ortsvorsteher Maier, welcher sich auch 2025 mit herausragendem Einsatz in und um Kaltbrunn eingesetzt hat. Vielen Dank dafür.
Allen Schenkenzellerinnen und Schenkenzellern ein herzliches Dankeschön für alle guten Gespräche, Begegnungen und die rege Wahlteilnahme an der Bürgermeisterwahl.“
Im Anschluss stellt Verwaltungsleiterin Susanne Augsburger anhand einer Präsentation die wichtigsten Eckdaten der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes vor und geht dabei auf einzelne Positionen näher ein.
Aus dem Gemeinderat wird bekräftigt, dass es sich bei dem aufgestellten Haushaltsplan um ein solides Zahlenwerk handelt, auch wenn das Ergebnis am Ende negativ ausfällt. Es wird vermutet, dass die eingeplante Kreditaufnahme in 2026 im Gegensatz zu den letzten Jahren in Anspruch genommen werden muss. In anderen Kommunen seien jedoch weitaus höhere Kredite eingeplant. Deswegen sei eine Kreditaufnahme zwar nicht gut, aber in der geplanten Höhe vertretbar.
Beschluss:
Der Ortschaftsrat empfiehlt den Beschluss der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2026 einschließlich der Finanzplanung 2027 bis 2029.
Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2026 einschließlich der Finanzplanung 2027 bis 2029.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
4. Bekanntgaben
• Nächste Sitzung: Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet am Mittwoch, 21.01.2026 um 19 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
• Sanierung der Brücke in Wittichen: Nachdem nun eine neue Firma mit den Sanierungsarbeiten beauftragt wurde, konnte die Brücke in den letzten 14 Tagen so ertüchtigt werden, dass sie nun wieder standfest ist. Auch der Oberbelag konnte am 17.12.2025 angebracht werden. Nun steht noch die Anbringung des Geländers wieder an, die im neuen Jahr umgesetzt wird.
5. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
• Danksagungen: Werner Kaufmann hebt hervor, dass Schenkenzell in Zeiten mit vielen Negativmeldungen und wo es überall an Geld fehle gut aufgestellt sei, da man es gewohnt sei, sparsam zu sein und gut zu haushalten. Daher könne man auch im Jahr 2025 auf viele positive Dinge blicken: Mit dem Einbau eines Aufzugs im Haus des Gastes wurde ein barrierefreier Zugang insbesondere zu den Räumen des Zahnarztes und der Hebammen geschaffen. Die Sanierung von zwei weiteren Brücken zeige, dass die Gemeinde laufend daran arbeite, dass die Infrastruktur auf keinen Stand komme, der sie irgendwann erschlägt. Auch bei dem wichtigen Thema der Bürgerbeteiligung habe man in 2025 viel erreicht. Nicht nur im Erwachsenenbereich mit dem Dialogforum zur Ortsmitte, sondern auch im Jugendbereich mit der durchgeführten Umfrage habe man viele Personen an einen Tisch bekommen. Die ersten Ergebnisse daraus seien die Boulebahn, die im Herbst fertiggestellt wurde, und der Bücherschrank, der im Winter durch die Umgestaltung einer Telefonzelle mit Unterstützung von Jugendlichen aus dem Ort realisiert werden soll. Sorge bereitet Werner Kaufmann die sinkende Einwohnerzahl. Hier müsse durch die Bereitstellung von attraktivem Bauland dafür gesorgt werden, dass Schenkenzell wieder wächst. Zu den Mitteln aus dem Sondervermögen des Bundes mahnt er, dass diese sorgfältig gehandhabt und nicht sinnlos hinausgeworfen werden dürfen, auch wenn sie Begehrlichkeiten wecken würden. Er schließt mit dem Dank an Bürgermeister Heinzelmann. Die hohe Wahlbeteiligung ist dabei auch die Bestätigung der Schenkenzeller Bevölkerung. Werner Kaufmann spricht auch den Mitarbeitenden im Rathaus und Bauhof seinen Dank auf. Das Bauhofteam habe dieses Jahr besondere Arbeit geleistet und viele Projekte umgesetzt. Zum Ende dankt er den Gemeinde- und Ortschaftsräten für die gemeinsame Arbeit und den respektvollen Umgang.
Ortsvorsteher Maier schließt sich dem Dank an. Mit der Verwaltung habe man ein gutes Miteinander und einen kurzen Draht. Er spricht seinen Dank insbesondere der tatkräftigen Bevölkerung für ihren Einsatz beispielsweise beim Roßbergfest, bei der Ertüchtigung des Klostermuseums oder Arbeitseinsätzen zur Offenhaltung der Täler aus. Viele Projekte könnten ohne diese gute Dorfgemeinschaft nicht umgesetzt werden. Auch er dankt dem Gemeinde- und Ortschaftsrat für die gute Zusammenarbeit.
