Sitzung des Gemeinde- und Ortschaftsrates am 09.02.2022

Niederschrift zur gemeinsamen Sitzung des Gemeinde- und Ortschaftsrates
am 09.02.2022

1. Vergabe der 1. Tranche der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchtmittel

Für die Vergabe der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED fand eine beschränkte Ausschreibung mit 3 Betrieben statt. Die 1. Tranche umfasst die Umrüstung von 77 Straßenleuchten. Ausgetauscht werden die alten Kugelleuchten und auch Kofferleuchten im Ort.
Drei Unternehmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Datum der Submission am 26.01.2022 lag ein Angebot vor.
Das einzige Angebot kommt von Überlandwerke Mittelbaden und liegt bei 68.610,34 € brutto.
Für die Sanierung der Straßenbeleuchtung wurde eine Förderung von 18.691 € vom Forschungszentrum Jülich für Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld bewilligt. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt allerdings erst im Haushaltsjahr 2024. Die Umsetzung der Maßnahme soll im Frühjahr 2022 erfolgen. Im Haushalt 2022 sind dafür 62.000 € eingeplant.

Der Gemeinderat beschließt, die Arbeiten zur Umrüstung der 1. Tranche der Straßenbeleuchtung auf LED Leuchtmittel an das Überlandwerk Mittelbaden zum Angebotspreis von 68.610,34 € brutto zu vergeben.

2. Vergabe der Sanierungsarbeiten an der Brücke bei der Prinz-Kari-Kapelle in Hinter Kaltbrunn

Am 08. Januar 2022 wurde die Sanierungsarbeit der Brücke an der Prinz Kari Kapelle öffentlich ausgeschrieben. Die Arbeiten an dem Bauwerk bestehen aus den Gewerken Beton-/ Stahlbetonarbeiten, Asphaltarbeiten, Abdichtungsarbeiten und Mauerwerksinstandsetzung. Sieben Unternehmen zeigten Interesse an den Arbeiten.
Bei Submissionsbeginn am 31.01.2022 lagen vier Angebote vor.
Das höchste Angebot lag bei 353.124,91€. Das günstigste Angebot ist von der Firma Bonath GmbH aus Oberwolfach mit 224.197,07€ brutto. Zu den Baukosten hinzu kommen noch die Kosten für die Behelfsbrücke des THW mit rund 11.500 €. Im Haushalt sind insgesamt Ausgaben in Höhe von 265.000 € eingeplant.

Der Ortschaftsrat empfiehlt einstimmig die Erteilung des Auftrages an die günstigste Bieterin. Der Gemeinderat beschließt, die Sanierung der Brücke bei der Prinz-Kari-Kapelle an die günstigste Bieterin, die Firma Bonath aus Oberwolfach, zum Angebotspreis von 224.197,07 € zu vergeben. Die Behelfsbrücke wird durch das THW zu Kosten in Höhe von 11.500 € gestellt. Zusammen mit den Ingenieurskosten liegt man somit im Kostenrahmen.

3. Vergabe des Feuerwehrbedarfsplanes

Seit einiger Zeit gibt es Überlegungen für die Gesamtwehr Schenkenzell einen Feuerwehrbedarfsplan aufzustellen. Schon unter den beiden vorhergehenden Kommandanten gab es Überlegungen den Bedarfsplan in Eigenregie aufzustellen, was prinzipiell möglich wäre, aber auf Kreisebene vom Kreisbrandmeister eher kritisch gesehen wird. Die Bedarfsplanung soll aufzeigen, welche Fahrzeuge und Gerätschaften für die Zukunft angeschafft bzw. ausgetauscht werden müssen. Des Weiteren beleuchtet der Plan auch die Personalsituation der Gesamtwehr, sowie der Abteilungen hinsichtlich ihrer Schlagkräftigkeit und Zukunftsfähigkeit. Der Bedarfsplan stellt also einen sehr wichtigen und zukunftsorientierten Handlungsleitfaden für den örtlichen Brand- und Katastrophenschutz dar. Auf Anraten des Kreisbrandmeisters wird vorgeschlagen, eine externe Firma mit der Erstellung des Bedarfsplanes zu beauftragen. Dies soll die Unabhängigkeit des Planes sicherstellen.
Ende 2021 wurden 2 Angebote angefragt. Es ging lediglich ein Angebot ein. Das Angebot der Firma Brandschutz Vier aus Schwanau liegt bei 6.800 € für das Standardwerk, dieses ist für unsere Bedürfnisse ausreichend. Die Firma hat im Kreis bereits einige Bedarfspläne erstellt und zeigt sich als kompetent und gut aufgestellt. Die Firma hat der Gemeinde noch die separat angebotene Kick-Off Veranstaltung für 500,00 € ans Herz gelegt. Im Haushalt sind für diese Maßnahme 6.000,00 € vorgesehen.
Aus dem Gemeinderat wird angefragt, in welchem Rhythmus der Plan neu gefasst werden muss. Herr Heinzelmann erläutert, dass das Werk regelmäßig fortgeschrieben werden soll. Ein Gemeinderat weist darauf hin, ob der Plan nicht doch selber gemacht werden kann, da dies ja meistens von Externen auch nicht konkrete gemacht wird. Herr Heinzelmann macht deutlich, dass dann voraussichtlich für die notwendigen Förderanträge die Voraussetzungen und Unterstützungen fehlen.

Der Ortschaftsrat empfiehlt mehrheitlich die Vergabe der Erstellung des Bedarfsplanes wie vorgestellt. Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich die Vergabe der Erstellung eines Feuerwehrbedarfplanes an die Firma Brandschutz Vier, Schwanau zum Preis von 6.800 € sowie der zusätzlichen Kick-Off-Veranstaltung für 500 €.

4. Feststellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Schenkenzell zum 01.01.2019

Das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) war von den Gemeinden spätestens im Jahr 2020 umzusetzen. Der Gemeinderat Schenkenzell hat am 20.01.2016 beschlossen, das NKHR zum 1. Januar 2019 einzuführen. Somit ist der Stichtag der Eröffnungsbilanz der 1. Januar 2019.
Das NKHR orientiert sich am doppelten Buchhaltungssystem, welches im Handelsrecht angewandt wird. Es bildet sowohl die periodengerechte Darstellung von Erträgen und Aufwendungen, als auch Vermögen und Schulden ab. Damit soll eine größere Transparenz im kommunalen Finanzwesen geschaffen und weitergehend dem Gedanken der intergenerativen Gerechtigkeit entsprochen werden.
Die Eröffnungsbilanz gliedert sich entsprechend den Vorgaben des § 52 der GemHVO. Dazu ist ergänzend gemäß § 53 GemHVO ein Anhang beizufügen, in dem insbesondere die gewählten Ansatz- und Bewertungsmethoden, sowie Abweichungen von genannten Methoden beschrieben werden.Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 12.04.2017 beschlossen, dass die Verwaltung bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz die Bilanzierungswahlrechte und Bewertungsvereinfachungsregelungen ausüben kann.
Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Schenkenzell enthält folgende Werte:

A K T I V A
1. Anlagevermögen
1.2 Sachvermögen

1.2.1 Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
3.719.494,57 €

1.2.2 Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
2.660.548,24 €

1.2.3 Infrastrukturvermögen
und grundstücksgleiche Rechte
5.970.792,92 €

1.2.5 Kunstgegenstände,
Kulturdenkmäler
1,00 €

1.2.6 Maschinen und technische Anlagen,
Fahrzeuge
103.153,75 €

1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
58.267,22 €

1.2.8 Vorräte
2.034,90 €

1.2.9 Geleistete Anzahlungen,
Anlagen im Bau
638.806,76 €

Summe Sachvermögen          
13.153.099,36 €

1.3 Finanzvermögen

1.3.2 Sonstige Beteiligungen und
Kapitaleinlagen
425.393,57 €

1.3.4 Ausleihungen
600,00 €

1.3.6 Öffentl.-rechtl. Forderungen/
Transferleistungen
102.505,39 €

1.3.7 privatrechtliche Forderungen
62.507,52 €

1.3.8 Liquide Mittel
884.992,04 €

Summe Finanzvermögen
1.475.998,52 €
Summe Anlagevermögen
14.629.097,88 €

2. Abgrenzungsposten

2.1 Aktive Rechnungsabgrenzung
9.822,99 €

Summe Abgrenzungsposten
9.822,99 €

Summe Aktiva
14.638.920,87 €

P A S S I V A

1. Eigenkapital

1.1 Basiskapital
-7.007.897,92 €

Summe Eigenkapital
-7.007.897,92 €

2. Sonderposten

2.1 Sonderposten für Investitionszuweisungen
-3.540.413,88 €

2.2 Sonderposten für Investitionsbeiträge
-1.492.922,40 €

2.3 Sonderposten für Sonstiges
-84.265,46 €

Summe Sonderposten
-5.117.601,74 €

3. Rückstellungen

3.3 Stilllegung-/Nachsorge-RS
Abfalldeponien
-7.440,00 €

Summe Rückstellungen
-7.440,00 €

4. Verbindlichkeiten

4.2 Verbindlichkeiten aus
Kreditaufnahmen
-1.765.703,13 €

4.3 Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
-599.443,36 €

4.6 Sonstige Verbindlichkeiten
-17.028,92 €

Summe Verbindlichkeiten
 -2.382.175,41 €

5. Passive Rechnungsabgrenzung

29110000 Passive
Rechnungsabgrenzung (RAP)
-123.805,80 €

Summe Passive
Rechnungsabgrenzung
-123.805,80 €

Summe Passiva
-14.638.920,87

Herr Bürgermeister Heinzelmann bedankt sich bei den
Mitarbeitern der Finanzverwaltung, hier vor allem bei Frau Marita Mäntele, für die sehr gute
und zeitintensive Arbeit an der Erstellung der Eröffnungsbilanz.
Ein Dank geht außerdem an den ehemaligen Bauamtsleiter der Gemeinde,
Herrn Kappus, für die Hilfe beim Erfassen und Bewerten des Infrastrukturvermögens.

Der Ortschaftsrat empfiehlt den Beschluss der Eröffnungsbilanz wie vorgestellt. Der Gemeinderat stellt die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 fest.

5. Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes ab 01.01.2019

Die kalkulatorische Verzinsung hat ihre Begründung darin, dass das in den Anlagegütern gebundene Eigen- und Fremdkapital keiner anderen Verwendung zugeführt werden kann. Fremdkapitalzinsen und der entgangene Gewinn aus einer alternativen Anlagemöglichkeit (Opportunitätskosten) werden als kalkulatorische Verzinsung angesetzt. Der bisher verwendete kalkulatorische Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals lag bei 4,0 %. In Anbetracht der in den vergangenen Jahren deutlich rückläufigen Entwicklung der Zinshöhe am Kapitalmarkt ist eine Neukalkulation bzw. Überprüfung des kalkulatorischen Zinssatzes notwendig.
Durch die Umstellung auf das NKHR sind flächendeckend kalkulatorische Zinsen auszuweisen. Bis zur Umstellung auf das NKHR ist die Ausweisung und Verbuchung der kalkulatorischen Zinsen lediglich in einigen kostenrechnenden Einrichtungen erfolgt.
Die Bestimmung eines angemessenen Zinssatzes liegt grundsätzlich im Ermessen der jeweiligen Kommune. Als „angemessen“ ist in der Regel ein Mischzinssatz anzusehen, der sich aus Eigen- und Fremdzinsen nach dem durchschnittlichen Verhältnis der Eigen- und Fremdfinanzierung ergibt.
Zur Bestimmung des Eigen- und Fremdkapitalverhältnisses wird dabei der mehrjährige Durchschnitt der vergangenen zehn Haushaltsjahre zu Grunde gelegt. Dabei kann der Sollzinssatz für das Fremdkapital unmittelbar aus den Haushaltsrechnungen abgeleitet werden. Für die Verzinsung des Eigenkapitalanteils kann als Grundlage die langjährige Zinsentwicklung von festverzinslichen Wertpapieren des Rentenmarkts herangezogen werden.
Die durchschnittliche Verzinsung des Fremdkapitals in den vergangenen zehn Haushaltsjahren 2009 bis 2018 belief sich auf 3,78 %. Die durchschnittliche Verzinsung der Eigenmittel (Umlaufrenditen inländischer Inhaberschuldverschreibungen / Anleihen der öffentlichen Hand) betrug von 2009 bis 2018 rund 1,34 %. Beide Zeitreihen hatten in der Vergangenheit eine sinkende Tendenz.
Aufgrund dieser Berechnung ergibt sich ein durchschnittlicher kalkulatorischer Zinssatz von
2,56 %. Es wird vorgeschlagen, den kalkulatorischen Zinssatz auf 2,5 % festzulegen. Dieser Zinssatz gilt ab 01.01.2019 und wird in regelmäßigen Abständen überprüft.

Der Ortschaftsrat empfiehlt einstimmig, den kalkulatorischen Zinssatz wie vorgeschlagen mit
2,5 % festzulegen. Der Gemeinderat legt den kalkulatorischen Zinssatz ab dem 01.01.2019 auf 2,5% fest. Der Zinssatz wird in regelmäßigen Abständen überprüft.

6. Bekanntgaben

  • Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, 09.03.2022 statt.
  • Bereits seit 2019 plant das Land die Sanierung der Mauer an der Kreisstraße im Vortal bei der Auffahrt Gallenbach. Die Maßnahme wird nun in diesem Jahr umgesetzt. Die Gemeinde dringt darauf, dass die notwendigen Vollsperrungen so gering wie möglich gehalten werden. Geplant ist nun, dass die Vollsperrung für den Verkehr auf der Straße rund um die Pfingstferien 2022 stattfindet. Auch soll in diesem Zuge eine weitere Mauer im Bereich Brestental saniert werden. Insgesamt müssen sich die betroffenen Anlieger auf Verkehrseinschränkungen in der Zeit von Mai bis Oktober dieses Jahres einstellen. Hinsichtlich der Vollsperrung fanden Gespräche mit den Betreibern des ÖPNV sowie den Rettungsorganisationen statt.
  • Am 28.08.2022 verläuft die Etappe der DeutschlandTour durch Schenkenzell. Der Start ist in Schiltach. Während der Veranstaltung ist mit Einschränkungen für den Verkehr zu rechnen. Über den Verlauf und die Vorbereitungen dazu wird wieder berichtet.

7. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

  • Eine Gemeinderätin weist darauf hin, dass die Spende der alten Schulmöbel aus der Grundschule in den Senegal eine tolle Idee war. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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