Sitzung des Gemeinde- und Ortschaftsrates am 23.12.2020

Niederschrift zur gemeinsamen Sitzung des Gemeinderates und Ortschaftsrates am 23.12.2020

1. Bausachen
a)
Wohnhausneubau mit Doppelgarage, Eisweierstraße 9, Flst. Nr. 79/24

Die Antragsteller möchten in der Eisweierstraße 6 ein Wohnhausneubau mit Doppelgarage errichten. Das Wohnhaus hat einen Grundriss von 10,04 x 9,44 m, und ein Satteldach. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Oberdorf-West – 3. Erweiterung“, es werden nicht alle Festsetzungen eingehalten. Die beantragte Befreiung für die festgelegte Erdgeschossfußbodenhöhe ist nicht erforderlich. Lauf Bebauungsplan sind bei der EFH Abweichungen von +- 1,00 m allgemein zulässig. Die geplante Erdgeschossfußbodenhöhe (=Rohfußboden) liegt 0,49 m über dem Festpunkt der Straßenachse (Endausbau), bis zu 1,00 m sind zulässig. Die zulässige Gebäudehöhe, gemessen vom Rohfußboden Erdgeschoss bis Oberkante First wird um 13 cm überschritten. Die beantragte Befreiung kann von der Verwaltung so nicht mitgetragen werden. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind bereits sehr großzügig ausgelegt. Bisher waren keine Befreiungen/Ausnahmen im Hinblick auf die Gebäudehöhe notwendig geworden. Eigentlich müsste es möglich sein, diese Festsetzung in der Planung einzuhalten.
Der Gemeinderat stimmt dem Baugesuch grundsätzlich zu. Die erforderliche Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Gebäudehöhe wird vom Gemeinderat einstimmig nicht erteilt. Die Gemeinde bittet die zuständigen Planer, die Vorgaben des Bebauungsplanes in diesem Punkt einzuhalten.

b) Bauantrag Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage,Sonnenwiese1,
Flst. Nr. 169/2

Die Antragsteller möchten in der Sonnenwiese 1 ein Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage errichten. Das Wohnhaus hat einen Grundriss von 10,04 x 10,04 m, und ein Satteldach.In den Bebauungsvorschriften ist die Erdgeschoßfußbodenhöhe im Baugenehmigungsverfahren festzulegen. In Baulücken ist die Höhe den benachbarten Gebäuden anzupassen, es ist eine dreigeschossige Bebauung zulässig. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Oberdorf-West“, es werden nicht alle Festsetzungen eingehalten. Die im Bebauungsplan festgelegten bebaubaren Flächen passen nicht zu den heute vorhandenen Grundstücksgrenzen. Die im Plan vorgesehene überbaubare Grundstücksfläche wird mit der nordöstlichen Wohnhausecke minimal überschritten. Die Garage überschreitet ebenfalls minimal die bebaubare Fläche im Westen. Aus der Sicht der Gemeinde bestehen gegen die geplante Bauausführung keine Bedenken, die minimalen Überschreitungen des Wohnhauses und Garage im Bereich der bebaubaren Flächen kann befreit werden. Beim angrenzenden Gebäude wurden die Baugrenzen ebenfalls überschritten. Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu und erteilt die beantragten Befreiungen hinsichtlich der Überschreitung der vorgesehenen Baugrenzen einstimmig.

c)  Bauantrag Erweiterung des best. Wohngebäudes, Vortal 117, Flst. Nr. 44/7 und 44/8

Die Antragsteller möchten das bestehende Wohnhaus durch einen Querbau erweitern, das Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Über die Zulässigkeit von Vorhaben, Bauen im Außenbereich §§ 35 und 36 BauGB wird im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden. Die Erweiterung des Wohngebäudes hat eine Länge von 10,00 m und eine Breite von 7,00 m. Auf der Südseite entsteht im Obergeschoss ein Balkon mit 10,00 m Länge x 1,15 m Breite. Der Anbau wird 2 geschossig mit einem Satteldach errichtet. Auf der Südseite entsteht im Dachgeschoss eine Schleppdachgaube mit 7,00 m Länge. Das Grundstück liegt im Außenbereich, das planungsrechtliche Einvernehmen §§ 35 und 36 BauGB. der Gemeinde ist erforderlich. Für die zwei Grundstücke Flst. 44/7 und 44/8 ist für das Bauvorhaben eine Baulast erforderlich, da der Anbaubereich sich auf beiden Grundstücken befindet. Das Baulastprotokoll wurde vom Eigentümer unterschrieben und an das Landratsamt weitergegeben. Der Ortschaftsrat empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, dem Bauantrag zustimmen und das Einvernehmen zu erteilen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Bauantrag zuzustimmen und das Einvernehmen nach §§ 35 und 36 BauGB zu erteilen.

2. Anpassung der Abwassergebühren und Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung

Die Abwassergebühr für Schmutzwasser wurde letztmals zum 01.01.2018 angepasst und beträgt seither 4,00 €/m3, die Niederschlagswassergebühr für die versiegelten Flächen beträgt 0,07 €/m2. Die von der Gemeinde Schenkenzell zu zahlende Betriebskostenumlage für den Abwasserzweckverband Oberes Kinzigtal ist aufgrund erheblicher Investitionen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Im Jahr 2015 betrug die Umlage für Schenkenzell noch 163.798 €, in 2019 bereits 239.189 € und im Haushaltsjahr 2021 wird mit einer Betriebskostenumlage für Schenkenzell in Höhe von 240.000 € gerechnet. Die steigenden Umlagen ergeben sich aus den steigenden Kosten für den laufenden Betrieb der Kläranlage sowie durch die durchgeführten Investitionsmaßnahmen und die dadurch steigenden Abschreibungen und Verzinsung. Dazu kommen noch die Finanzierungskosten in Form von Zinsen und Tilgungen.
Angesichts dieser Entwicklung, sowie der weiterhin steigenden Fixkosten (Personal, Energie, etc.) wird eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr für notwendig erachtet. Die Abwasserbeseitigung ist, wie die Wasserversorgung auch, eine sogenannte kostenrechnende Einrichtung. Diese sind im Haushalt möglichst über die Erhebung der Gebühren kostendeckend zu führen. Eine 100-prozentige Deckung wurde selten erreicht.
Als Grundlage für die Gebührenanpassung ist eine Gebührenkalkulation, welche die absolute Gebührenobergrenze verdeutlicht. Der Kalkulationszeitraum beträgt mindestens fünf Jahre. Im Kalkulationszeitraum wurde bei der Schmutzwassergebühr nach der letzten Erhöhung zum 01.01.2018 in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 eine Kostendeckung bzw. leichte Überdeckung erreicht. Dies lag daran, dass geplante Sanierungsmaßnahmen an den Kanälen nicht immer wie geplant durchgeführt werden konnten, weil das Auftragsvolumen nicht für eine auskömmliche Ausschreibung reichte. In den Jahren 2020 und 2021 ist wieder mit einer deutlichen Unterdeckung von 0,48 € je m3 2020 sowie 0,20 € je m3 (bereits mit einer eingerechneten Erhöhung der Gebühr um 0,20 €) zu rechnen. Ohne Gebühren-anpassung beträgt die Unterdeckung für 2021 ca.30.000 €. Die Mehreinnahmen durch eine Gebührenerhöhung um 0,20 € je m3 betrag ca. 15.000 € .
Die Niederschlagswassergebühr für die versiegelten Flächen in Höhe von 0,07 €/m2 soll unverändert beibehalten werden. Hier kann sich nach der Fertigstellung des Baugebiets Oberdorf eine Notwendigkeit zur Anpassung ergeben.
Ein Mitglied des Gremiums weist darauf hin, dass das die regelmäßige Überprüfung der Gebührenhöhen Voraussetzung für den Erhalt von Förderungen wie beim Ausgleichstock ist. Außerdem hatte sich der Gemeinderat vorgenommen, die Gebühren regelmäßig zu überprüfen, damit es nicht zu sehr umfassenden Erhöhungen kommen muss. Ein weiteres Mitglied macht darauf aufmerksam, dass die gesetzlichen Anforderungen immer weiter zunehmen und hierdurch viele Kosten entstehen.
Ein Gemeinderat weist auf die hohen Kosten des Zweckverbandes und die Kostensteigerung hin. Die Abrechnung der Kosten sollte hier für die Gemeinderäte transparenter gemacht werden. Der Bürgermeister sichert zu, dieses Anliegen aufzunehmen.

Der Ortschaftsrat Kaltbrunn empfiehlt dem Gemeinderat, die Änderung der Satzung sowie die Anpassung der Schmutzwassergebühr um 0,20 € ab dem 01.01.2021 auf 4,20 €.

Der Gemeinderat beschließt die Schmutzwassergebühr zum 01.01.2021 um 0,20 € auf 4,20 € anzupassen. Der Gemeinderat beschließt die im Anhang der Beschlussvorlage enthaltene Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung.

3. Beratung Finanzhaushalt 2021

Im Finanzhaushalt 2021 ergeben sich Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von 4.950.200 € sowie Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von 4.824.600 €. Damit ergibt sich ein Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 125.600 €, welcher für investive Maßnahmen zur Verfügung steht. Im Vorjahr betrug der Zahlungsmittelüberschuss noch 214.300 €. Nach der derzeitigen Planung sind im investiven Bereich Ausgaben für Maßnahmen in Höhe von 2.049.500 € vorgesehen. Diesen Ausgaben stehen Einnahmen aus Zuschüssen und Zuweisungen und Beiträgen in Höhe von 1.553.400 € gegenüber. Dies ergibt einen Finanzierungsmittelbedarf für die Investitionsmaßnahmen von 496.100 €. Das Investitionsvolumen fällt damit im Haushaltsjahr 2021 sehr viel höher aus als im Vorjahr, dort waren Einzahlungen in Höhe von 664.000 € sowie Auszahlungen für Investitionen in Höhe von 776.800 € vorgesehen. Aufgrund des schlechten ordentlichen Ergebnisses und des geringeren Zahlungsmittelüberschusses im Ergebnishaushalt ergibt sich im Haushaltsjahr ein veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf in Höhe von -370.500 €, im Vorjahr war hier ein Überschuss von 101.500 € geplant. Die zu zahlende Tilgung im Haushaltsjahr beträgt 107.100 €. Der veranschlagte Finanzierungsmittelbestand zum Ende des Jahres beträgt – 287.600 €, eine Abdeckung mit liquiden Eigenmitteln ist damit erforderlich. Die erforderlichen liquiden Eigenmittel sind nach derzeitiger Berechnung vorhanden. Auf der Sicherung der Liquidität wird im kommenden Haushaltsjahr ein besonderes Augenmerk liegen.

Folgende Maßnahmen sind im Finanzhaushalt 2021 geplant:

  • Produkt  THH 11124: Maßnahme: Sanierung Heilig Garten 4
    Einnahmen:
    Förderung Landessanierungsprogram – 54.000 €
    Ausgaben:
    Baukosten 180.000,00 €1125: Maßnahme: Erwerb Grüngut-Container Bauhof
    Ausgaben: 2.500,00 €1133: Maßnahme: Erwerb von Grundstücken
    Ausgaben: 25.000,00 €

    1133: Maßnahme: Veräußerung von Grundstücken
    Einnahmen: –285.000,00 €

  • Produkt  THH 2

    1222: Maßnahme:
    Beschaffung dokumentenechter Drucker Einwohnerwesen
    Ausgaben: 2.000,00 €1260: Maßnahme: Feuerwehr – Digitale Alarmierung Funkmeldeempfänger
    Ausgaben: 12.000,00 €1260: Maßnahme: Feuerwehr – Digitaler Funk 1. Teil
    Ausgaben: 7.000,00 €2810: Maßnahme: Neugestaltung Altes Schulhaus in Bürgerhaus
    Einnahmen: För. Land Sanierungsprg.  -130.000,00 €
    Ausgaben: Kosten Sanierung  240.000,00 €

    2810: Maßnahme: 
    Ertüchtigung Schwallungen
    Einnahmen: För. Bund/Land/Spenden  -220.000,00 €
    Ausgaben:  Baukosten 250.000,00 €

    3650: Maßnahme:  Energ. Sanierung Kath. Kindergarten St. Luitgard 1. BA
    Einnahmen: För. Sanierung/Ausgleichst. -107.000,00 €
    Ausgaben: Baukostenzuschuss
    157.000,00 €

    3650: Maßnahme: Schaffung weiterer Betreuungsplätze U3/Ü3
    Einnahmen:  För. Sanierung/Ausgleichst. -400.000,00 €
    Ausgaben: Kosten für Einrichtung 600.000,00 €

    5110: Maßnahme: Sanierungsgebiet
    Einnahmen:  Zuweisungen vom Land -30.000,00 €

    5110: Maßnahme: Sanierungsgebiet
    Ausgaben: Zuschuss priv. Maßnahmen 50.000,00 €

    5330: Maßnahme: Wasserversorgungsbeiträge
    Einnahmen:  -9.600,00 €

    5370: Maßnahme: Planung Erw. Erddeponie
    Ausgaben: 20.000,00 €

    5380: Maßnahme: Kanal- und Klärbeiträge
    Einnahmen:   -12.250,00 €

    5410: Maßnahme: Beschaffung weitere Geschwindigkeitsmessanlage
    Ausgaben: 2.000,00 €

    5410: 
    Maßnahme:  Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LED
    Einnahmen:  -30.000,00 €
    Ausgaben: 66.000,00 €

    5410: Maßnahme:  Erschließung Oberdorf-West Rest
    Einnahmen: Erschließungsbeiträge   -105.000,00 €
    Ausgaben: Rest Kosten Erschließung  50.000,00 €

    5410: 
    Maßnahme: Sanierung Brücke Dorfmühle
    Ausgaben: 15.000,00 €

    5410:
    Maßnahme: Resterschließung Gewerbegebiet Allmend
    Einnahmen: Beiträge  -55.000,00 €
    Ausgaben: Baukosten  50.000,00 €

    5410: Maßnahme: Sanierung Brücke Hinter-Kaltbrunn
    Einnahmen:  Fachför. Land (bewilligt)  -70.000,00 €
    Ausgaben: Baukosten 220.000,00 €

    5510: Maßnahme:  Sonnensegel/Umzäunung für Spielplatz Heilig-Garten
    Einnahmen: Förderung Sanierungsg.  -9.000,00 €
    Ausgaben: 16.000,00 €

    5510: Maßnahme: Anlegen Spielplatz Oberdorf-West
    Einnahmen:  Erschließungsbeitragsfähig   -27.000,00 €
    Ausgaben:30.000,00 €

    5510: Maßnahme:  Umzäunung Spielplatz Hansjakobstraße                                              Ausgaben: 3.000,00 €

    5520: Maßnahme: Hochwasserschutz/Nutzen-Kosten Unters. Kinzig, Machbarkeitsst. Kleine Kinzig
    Ausgaben: 25.000,00 €

    5530: Maßnahme:  Umgestaltung/Anlegen Rasengräber Friedhof Schenkenzell        Ausgaben: 15.000,00 €

    5750: Maßnahme: Instandsetzung Roßbergsteig
    Einnahmen: Förderung LEADER Ortsbudget    -9.500,00 €
    Ausgaben: 12.000,00 €

In der Finanzplanung wurden für die Jahre 2022 – 2024 folgende investiven Maßnahmen berücksichtigt:

  • Beschaffung Ratsinformationssystem
  • Sanierung Rathaus Wittichen
  • Fassaden- und Heizungssanierung Landstraße 2 HdG
  • Einbau Aufzug Geschäftsgebäude Landstraße 2 HdG
  • Sanierung des Daches beim Bauhof
  • Ersatz für Fahrzeug Bauhof (Taro)
  • Erwerb von Grundstücken
  • Veräußerung von Grundstücken
  • Beschaffung TLF Abteilung Schenkenzell
  • Feuerwehr – Digitaler Funk 2. Teil
  • Beschaffung Maibaum/Christbaumständer
  • Umgestaltung neues Schulhaus in Bürgerhaus
  • Sanierung Kath. Kindergarten St. Luitgard 2. BA
  • Umgestaltung Parkplatz Sporthalle mit Schiltach
  • Sanierungsgebiet Zuweisungen vom Land
  • Sanierungsgebiet Zuschuss priv. Maßnahmen
  • Technisches Organisationsgutachten und Jahresarbeitsplan Wasserversorgung
  • Ausbau Breitband Gewerbegebiete und weiße Flecken
  • Kanaleinmessung für GIS 1. Abschnitt
  • Sanierung Heilig Garten/Äckerhofweg Rest
  • Erschließung Wiedmenstraße
  • Erschließung Spannstatt
  • Sanierung Brückenbauwerk Kaltbrunn
  • Sanierung Brückenbauwerk Wittichen
  • Ertüchtigung Friedhofsmauer Wittichen
  • Wanderweg mit Schiltach und Aichhalden

Der Ortschaftsrat Kaltbrunn zeigt sich mit dem Investitionsprogramm einverstanden und empfiehlt dem Gemeinderat, den investiven Maßnahmen zuzustimmen.

Der Gemeinderat stimmt den vorgelegten investiven Maßnahmen für das Haushaltsjahr 2021 sowie der Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2024 zu.

4. Verabschiedung Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2021

In der Sitzung vom 02.12.2020 sowie in der heutigen Sitzung hat der Gemeinderat den Entwurf des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung 2020 vorberaten. Der Haushalt wurde am 02.12.2020 mit dem Kommunalamt beim Landratsamt Rottweil vorbesprochen. Die im Haushaltsplan 2020 eingeplante Kreditaufnahme in Höhe von 190.000 € wurde im laufenden Haushaltsjahr nicht benötigt und nicht in Anspruch genommen. Nach Rücksprache mit der Rechtsaufsicht kann die Kreditaufnahme im kommenden Haushaltsjahr 2021 nochmals in gleicher Höhe eingeplant werden. Auch für das kommende Haushaltsjahr gilt, dass die Kreditermächtigung nur ausgeschöpft wird, wenn es aufgrund der Kassenlage unbedingt erforderlich ist.
Im Vergleich zur Vorberatung hat sich die Landesförderung für die Kinderbetreuung um 9.800 € auf 249.800 € erhöht. Hier wurde vom Land seit der letzten Sitzung die genaue Zuweisungssumme aufgrund der Kindergartenstatistik für die betreuten U3-Kinder mitgeteilt. Die ordentlichen Erträge im Ergebnishaushalt betragen 5.197.500 €, die ordentlichen Aufwendungen insgesamt 5.270.100 €. Dies ergibt ein ordentliches Ergebnis/Gesamtergebnis von – 72.600 €. Der gesetzlichen Regelung zum Haushaltsausgleich kann nicht Rechnung getragen und der Haushaltsausgleich nicht geschafft werden.
Der Haushaltsplan enthält auch die Zahlen der mittelfristigen Finanzplanung. Für den Planungszeitraum 2022 bis 2024 werden auf Gesamthaushaltsebene die erwarteten Entwicklungen der einzelnen Positionen dargestellt.

Haushaltsrede und Dankesworte des Bürgermeisters:
Der Rückblick auf das Jahr 2020 fällt kurz und ernüchternd aus. Nachdem man im Januar noch optimistisch ins Jahr 2020 blickte und auch eine schöne Fasnacht feiern durfte, waren spätestens ab März die Zeichen auf Sturm gesetzt. Was kommen sollte ist die weltweit schwerste Krise seit dem 2 Weltkrieg. Die Pandemie bestimmte weitestgehend das Geschehen. Lockdown im Frühjahr. Die ersten Allgemeinverfügungen seitens der Kommunen waren bereits an das Nachrichtenblatt weitergegeben, als das Land endlich tätig wurde. Die Verfügungen konnten zwei Tage vor Veröffentlichung wieder zurückgezogen werden. Landesweit einheitliche Regelungen traten in Kraft. Wir lernten, wer systemrelevant war und wer nicht. Systemrelevanz entschied ob man seine Kinder zur Betreuung bringen durfte oder ob man zuhause sitzen musste, sofern möglich im Homeoffice arbeitete und nebenbei Kinder beim „Homeschooling“ unterrichten durfte. Alles in allem eine ziemlich angespannte Situation. Innerhalb des Kreises liefen die Telefondrähte heiß und rings um uns herum stieg die Zahl der Erkrankten. Selbst blieben wir von hohen Fallzahlen lange Zeit verschont, die ersten beiden Fälle hatte man bereits Anfangs der Pandemie, noch bevor man nach dem Infektionsschutzgesetz Anordnungen erlassen musste. Im Laufe des Jahres kamen jedoch einige hinzu, so dass wir Stand heute 21 Personen die an COVID 19 erkrankt waren hatten. Zum Glück starb bislang niemand unserer Einwohner an dieser Krankheit, wenngleich einige Familien in Ihrem Umfeld schon Opfer zu betrauern hatten. Ihnen und allen anderen Angehörigen, die jemanden während der Pandemie durch die Krankheit verloren haben gilt unser aufrechtes Beileid.

Ich möchte mich persönlich bei jedem bedanken, der sich in dieser Zeit vorbildlich verhalten hat. Es sind hier sowohl privat Personen als auch Betriebe vor Ort zu nennen, die es durch Ihre Hygienemaßnahmen geschafft haben den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten.

Für die Gemeinde Schenkenzell ist zu sagen, dass wir bislang sehr glimpflich durch das Jahr der Pandemie gekommen sind. Wirtschaftlich hat uns diese Zeit sicherlich Mehrkosten und Ausfälle an Steuereinnahmen verursacht. Letztlich konnte dies durch Ausgleichszahlungen seitens Bund und Land kurzfristig ersetzt werden. Die immensen Schuldenberge, die ohne Zweifel gemacht werden mussten, werden uns noch eine ganze Weile beschäftigen. Was mir derzeit am meisten Sorgen bereitet sind unsere Beherbergungs- und Gaststättenbetriebe, die während des Frühjahrs und aktuell schließen mussten. Dies sind harte Entscheidungen, die man nicht immer verstehen kann und eventuell wäre es auch anders gegangen, wenn sich die Politik den Sommer über anders auf eine 2 Welle der Pandemie vorbereitet hätte. Ich hoffe, dass wir alle unsere Gastronomen unterstützen und Ihre Liefer- bzw. Abholangebote nutzen und somit einen Erhalt unserer Betriebe für die Zukunft beitragen.
Die Gemeinde hat aufgrund der unsicheren Lage das Projekt Sanierung des Schulhaus 1911 aufgeschoben. Dies spiegelt sich im Haushalt 2021 wider, da dieses Projekt erneut aufgenommen wurde. Die Ausschreibungsunterlagen sind mittlerweile bei den Betrieben und wir hoffen Anfang Februar auf eine gute und preislich vertretbare Vergabe der Bauarbeiten, die bis zu den Handwerkerferien 2021 dauern sollen.
Die energetische Sanierung des Kindergartens schreitet ebenfalls voran, auch hier ist die Ausschreibung für die größten Gewerke am Laufen. Die marode Heizung konnte 2020 bereits durch eine neue Pellettheizanlage ersetzt werden. Die restlichen Mittel wurden erneut im Haushalt veranschlagt. Somit sind im Finanzhaushalt 2021 auch die Projekte aus 2020 enthalten.
Der Ergebnishaushalt weist ordentliche Erträge in Höhe von 5.197.500 € und Aufwendungen in Höhe von 5.270.100 € aus. Damit schreiben wir nach dem Nachtraghaushalt 2019 zu zweiten Mal seit der Einführung der Doppik mit – 72.600 € ein negatives Ergebnis. Leider konnte trotz sehr genauer und entsprechend sparsamer Planung kein besseres Ergebnis aufgestellt werden. Nichts desto trotz kann ein Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 125.600 € dem Finanzhaushalt zur Verfügung gestellt werden.

Der Finanzhaushalt 2021 weist Einzahlungen in Höhe von 4.950.200 € und Auszahlungen in Höhe von 4.824.600 € aus dem Ergebnishaushalt aus. Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten ist mit 1.553.400 € eingeplant, die Ausgaben belaufen sich auf 2.049.500 €. Dies ergibt einen Finanzierungsmittelbedarf in Höhe von 496.100 €. Abzüglich des vom Ergebnishaushalt zur Verfügung gestellten Zahlungsmittelüberschusses müssen wir einen Fehlbetrag von 370.500 € decken. Erreicht werden soll dies mit einer bereits in den Vorjahren eingeplanten Kreditaufnahme in Höhe von 190.000 €, bei gleichzeitiger Schuldentilgung von 107.100 € sowie der Verwendung von liquiden Mitteln in Höhe von 287.600 €.

 Der berechnete Stand der liquiden Mittel der Gemeinde zum Jahresende 2020 beträgt rund 1.071.467 € somit stehen auch für die kommenden Jahre noch liquide Mittel zur Verfügung. Die vorzuhaltende Mindestliquidität beträgt rund 93.000 €. In der Finanzplanung ist ersichtlich, dass die liquiden Mittel in den kommenden Jahren Schritt für Schritt aufgebraucht werden. Es ist wichtig hierbei immer ein Auge auf die aktuellen Entwicklungen zu haben.

 Im Finanzhaushalt sind neben den beiden genannten Projekten Schulhaus- und Kindergartensanierung. Die Größten Ausgabeposten der Bau eines neuen 2 gruppigen Kindergartens mit veranschlagten 600.000 € sowie Einnahmen in Höhe von rund 400.000 € aus Sanierung und Ausgleichstock. Die Feinplanung wird zeigen, wie hoch die Ausgaben tatsächlich ausfallen werden. Die erfreulich hohen Kinderzahlen machen diesen Schritt unumgänglich. Des Weiteren wurde eine Brückensanierung in Hinter Kaltbrunn mit Kosten von 220.000 € eingerechnet, Fördermittel sind in Höhe von 70.000 € bewilligt. Der Gemeinderat möchte aus der Klausurtagung auch die Sanierung des Mietshauses Heilig Garten in Angriff nehmen. Die Kosten belaufen sich auf rund 180.000 € bei Einnahmen aus der Sanierung in Höhe von 54.000 €. Der Größte Einnahmeposten stellt der Verkauf von 6 Bauplätzen im Oberdorf und in Kaltbrunn in Höhe von 285.000 € dar.
Aufgrund der gestiegenen Förderungen soll in 2021 endlich die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf energiesparende LED-Beleuchtung angegangen werden.

Erschließungseinnahmen und -restausgaben für das Baugebiet Oberdorf West 3. Erweiterung sind ebenfalls eingestellt, hierzu gehört auch der neue Spielplatz fürs Oberdorf. Die Feuerwehr benötigt neue Funkmeldeempfänger für die digitale Alarmierung, wobei hier sehr fraglich ist, ob diese bei unserer Topographie überall funktionieren. Auch die Umrüstung auf digitale Funkgeräte wird angegangen.
Der erste Schritt in Richtung Hochwasserschutz wurde mit der Machbarkeitsstudie 2019 -2020 erbracht im 2. Schritt erfolgt nun eine Kosten-, Nutzenanalyse die im günstigsten Fall aufzeigen soll, dass die geplanten Maßnahmen Ihr Geld wert sind und umgesetzt werden können.

Des Weiteren sind noch einige kleinere Projekte in Planung von denen wir ausgehen, dass sie umgesetzt werden. Eine weiterer Geschwindigkeitsmessanlage ist eingeplant und wurde bereits in Auftrag gegeben. Die Anlage ist kleiner und somit flexibler einsetzbar. Im Tourismusbereich werden wir mit dem Projekt „Roßbergweg“ im Leader Ortsbudget antreten und hoffen auf eine Förderung. Leider konnte aufgrund der erschwerten Ausgangssperren ein bereits angesetzter Termin mit der unteren Naturschutzbehörde noch nicht durchgeführt werden. Wir sind jedoch zuversichtlich, dass wir hier einen kleinen Schritt machen und ein attraktives „Spazierwegle“ anbieten können, welches auch als Teil größerer Wanderungen eingebunden werden kann.

Zu guter Letzt darf ich mich bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der Verwaltung und im Bauhof recht herzlich für die im vergangenen Jahr geleistete Arbeit bedanken. Der Mehraufwand durch die Pandemie wurde in hervorragender Manier bewältigt. Mein weiterer Danke gilt an dieser Stelle Ihnen meine Damen und Herren Ortschafts- und Gemeinderäte für Ihre Mitarbeit und auch für Ihre Geduld im vergangenen Jahr. Des Weiteren gilt mein Dank allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vom Gesundheitsamt und vom Landratsamt, die seit einem Jahr an 7 Tagen in der Woche Infektionsketten verfolgen, Verordnungen auswerten und uns so gut es geht mit Daten versorgen, dass da nicht immer alles funktionieren kann ist denke ich verständlich und auch menschlich. Alles in allem kann ich mich im Namen der Gemeinde nicht beschweren, sondern nur bedanken.

Der Stellvertreter des Bürgermeisters, Herr Kaufmann, weist darauf hin, dass der Haushalt ausgewogen ist, auch im Verhältnis der geplanten Investitionen ist der Haushalt gut zwischen den Ortsteilen ausbalanciert. Das Investitionsprogramm ist durchaus ambitioniert mit all den vorgesehenen Maßnahmen, es besteht die Hoffnung, dass auch tatsächlich ein Großteil der Maßnahmen angegangen werden kann. Die Pandemie hat dieses Haushaltsjahr auch für Schenkenzell überschattet. Nichts desto trotz hofft er, dass die Pandemie vielleicht auch Vorteile bringt, so zum Beispiel, dass die Menschen wieder naturnahes Wohnen schätzen gelernt haben und die Landflucht dadurch vielleicht etwas gestoppt wird. Herr Kaufmann nutzt die Gelegenheit und spricht im Anschluss ebenfalls allen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung, dem Bauhof sowie dem Bürgermeister seinen Dank für die geleistete Arbeit in einem arbeitsreichen und durchaus anspruchsvollen Jahr 2020.

Der Ortschaftsrat stimmt dem Haushaltsplan 2021 und der Haushaltssatzung mit den Festsetzungen zu und empfiehlt dem Gemeinderat die Zustimmung.
Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2021 einschließlich der Finanzplanung.

5. Annahme von Spenden

Seit der letzten Spendenannahme im September 2020 sind bei der Gemeinde 3 neue Spenden in Höhe von 240 € eingegangen. Eine Spende in Höhe von 40 € wurde für den Erhalt der Schenkenburg gestiftet, die weitere Spende in 150 € ist für die Jugendfeuerwehr, eine Spende von 50,00 € für die Feuerwehr.
Der Gemeinderat dankt den Spendern und nimmt die Spenden an.

6. Bekanntgaben

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, 13.01.2021, statt.

7. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

keine

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