Sitzung des Gemeinderates am 21.10.2020

Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates am 21.10.2020

1. Vorstellung der Hochwasserstudie entlang der Kinzig

  •  Weiteres Vorgehen
  • Ausweitung der Studie auf die Reinerzau

Zu diesem Tagesordnungspunkt kann Herr Bürgermeister Heinzelmann Herrn Scholl vom Regierungspräsidium Freiburg, Referat Hochwasserschutz und Gewässerökologie, sowie Herr Greiner vom beauftragten Ingenieurbüro Greiner begrüßen.

2019 wurde eine Machbarkeitsstudie zum Hochwasserschutz entlang der Kinzig im Ortsgebiet Schenkenzell in Auftrag gegeben. Das Ergebnis liegt seit Anfang des Jahres vor, aufgrund der Pandemielage kann die Vorstellung der Ergebnisse jetzt erst erfolgen.

Die voraussichtlichen Kosten der Maßnahme wurden grob erhoben. Die Baukosten für den Hochwasserschutz werden auf 1.050.000 € geschätzt, hinzukommen die
Honorare für die Objektplanung mit geschätzt 100.000 €, die Kosten für die Erstellung einer Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) 10.000 €, die
Vermessung 30.000 €, die Baugrunduntersuchung/ Geotechnik 30.000 €, die Tragwerksplanung 57.000 € sowie die örtliche Bauüberwachung mit 34.000 €. Insgesamt werden Kosten von 1.311.000 € netto (1.520.760 € brutto) erwartet.

Der Kostenansatz für das Gesamtprojekt liegt damit bei 1.550.000 € brutto infolge der Berechnung der Machbarkeitsstudie. Die Kostenverteilung ist wie folgt: Gemeinde Schenkenzell 30 %: 465.0000 € brutto, Regierungspräsidium Freiburg 70%: 1.085.000 € brutto.

Bis zur Erstellung einer Nutzen-Kosten-Untersuchung fallen bei der Gemeinde Schenkenzell voraussichtlich weitere 20.000 € brutto (30 %) an Planungskosten im Jahr 2021 an, das Regierungspräsidium Freiburg trägt 45.000 € (70%). Die Grundlagenermittlung und Vorplanung, die Vermessung und ein Teil der Geotechnik, sowie die Nutzen-Kosten-Untersuchung sind für das Jahr 2021 geplant. Der weitere Verlauf des Projektes wird anhand des Ergebnisses der Kosten-Nutzen-Untersuchung erfolgen, nur wenn das Ergebnis der Kosten-Nutzen- Untersuchung im geforderten Rahmen liegt kann auch die Umsetzung der Maßnahmen erfolgen und priorisiert beim Land eingestellt werden.

Herr Greiner vom Ingenieurbüro Greiner erläutert die Machbarkeitsstudie und die Vorschläge für den Hochwasserschutz. Die Kinzig wurde für die Studie innerorts in acht Abschnitte eingeteilt, diese Abschnitte wurden jeweils getrennt im Einzelnen begutachtet. Betrachtet und einbezogen wurden die errechneten Werte bis zu einem Hundertjährigen Hochwasser (HQ 100) sowie einem HQ 100 Klima, bei welchem ein entsprechender Zuschlag im Hinblick auf die Klimaveränderungen eingerechnet wurde. Ein HQ Extrem, wie beispielsweise das Hochwasser 1990, kann mit diesen Marken jedoch nicht abgedeckt werden.

Im Bereich 1 Linkes Ufer/Spanstattstraße/Nordosten wurden vom Bau eines Walles, einer Hochwasserwand bis zur Anhebung der Fahrbahn und des Fußweges durch eine Rampe inklusive Umgestaltung der Parkplätze verschiedene Varianten durchgespielt. Die Planer haben sich für die Anhebung der Fahrbahn in eine Art Rampe und die Umgestaltung der Parkplätze gegenüber des Feuerwehrgerätehauses ausgesprochen. Durch diese Maßnahme könnte der Bereich der nördlichen Spannstatt kostengünstig und wirksam geschützt werden.

Im Bereich 2 Linkes Ufer/Spanstattstraße/Zentral wird eine Hochwassermauer entlang der Kinzig mit einer Höhe von ca. 0,8 m bis max.1,5 m vorgeschlagen. Im Bereich 3 Südlicher Teil der Spannstattstraße ist ebenfalls Hochwasserschutzmauer entlang der Kinzig geplant mit einer Höhe von ca. 0,7 m.

Im Bereich 4 Rechtes Ufer/Hansjakobstraße wird an einzelnen Gebäuden ein Objektschutz vorgeschlagen, d. h. das Gebäude selbst wird durch Maßnahmen wie dem Errichten von Mauern, Anbringen von besonderes wasserabweisenden Putzen und Fassadenanstriche etc. vor dem Eindringen von Wasser geschützt.

Im Bereich 5 Rechtes Ufer/Kinzigstraße wird eine Hochwasserschutzmauer mit einer Höhe bis max. 1,30 m vorgeschlagen. Hier kann überlegt werden, ob der untere Teil der Mauer fest installiert wird und ein Teil des Aufbaues als mobiler Hochwasserschutz nur im Hochwasserfalle eingesetzt wird. Dies würde auch das optische Bild etwas weniger stören. Durchgänge zum Bachufer könnten ebenfalls mit mobilem Hochwasserschutz abgedichtet werden.

Die im Bereich 6 Rechtes Ufer/Inselweg angelegten Parkplätze hinter dem Gebäude Landstraße 2 werden als gefährdet angesehen. Hier wird eine Hochwassermauer mit ca. 0,6 m vorgeschlagen.

Für den Bereich 7+8 Klopfweg/Aue/Bahnunterführung ergaben die Berechnungen, dass bei starkem Hochwasser die Bahnunterführung geflutet und nicht mehr befahrbar sein könnte. Hier besteht jedoch eine alternative Zufahrtsmöglichkeit über die Winterhalde.

Der Triebwerkskanal der Firma STW kann durch eine Wehranlage vor dem Hereindrücken des Hochwassers aus der Kleinen Kinzig gesichert werden. Das Werksgelände der Firma STW wäre damit abgesichert. Die Schwarzwälder Textil-Werke Heinrich Kautzmann GmbH möchte hier auch zeitnah tätig werden.

Aus dem Gemeinderat wurde angefragt, ob auch andere Maßnahmen wie z.B. die Schaffung eines Retentionsbeckens durchgespielt wurden. Dies verneinten die Planer, solche Möglichkeiten wurden nicht berücksichtigt, da hier der benötigte Platz als nicht gegeben angesehen wird. Ausserdem sind solche Maßnahmen sehr kostenintensiv.

Auf Anfrage erklären die Fachleute, dass die Ausführung der Hochwasserschutzmauern komplett als mobiler Hochwasserschutz grundsätzlich möglich wäre, dies aber im Hochwasserfall mit schnell steigenden Pegeln eine sehr große Anzahl an vorhandenem Personal von Feuerwehr und Bauhof benötigt und in einem sehr kurzen Zeitraum der Aufbau sichergestellt werden müsste. Es wäre möglicherweise auch so, dass über die besonders gefährdeten Wintermonate ein Teil des Hochwasserschutzes aufgebaut bleiben sollte, dies wäre in den betroffenen Bereich optisch auch nicht ansprechend.

Der Gemeinderat stimmt zu, dass anwesende Anrainer Fragen stellen dürfen. Von den anwesenden Bürgern wird auf die Unterhaltung des Gewässers und das Versanden von ganzen Uferbereichen hingewiesen. Hier ist dringend ein Handlungsbedarf vorhanden, ein Ausbaggern an diesen Stellen würde auch die Hochwassergefahr reduzieren. Zuständig für die Gewässerunterhaltung im Bereich Kinzig ist der Landesbetrieb Gewässer des Regierungspräsidiums Freiburg. Herr Bürgermeister Heinzelmann bittet, betroffene Stellen der Gemeinde mitzuteilen. Die Gemeinde wird auf das Regierungspräsidium zugehen und auf den Sachverhalt hinweisen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Planungskosten in Höhe von 20.000 € im Haushalt 2021 vorzusehen.

Herr Scholl als Vertreter des Regierungspräsidiums weisst darauf hin, dass die Maßnahmen nun in Teilprojekte des RP einfließen und dann eine Priorisierung vorgenommen wird. Eine Bewilligung der Förderung ist nicht sicher und nur möglich, wenn die Kosten-Nutzen-Untersuchung ein positives Ergebnis erbringt.

– Ausweitung der Studie auf die Reinerzau

Ursprünglich waren auch Leistungen zur Betrachtung des Hochwasserschutzes an der Reinerzau innerorts ausgeschrieben. Aufgrund des sehr hohen Ausschreibungsergebnisses von 12.761,77 € und der nicht zu realisierenden Förderung wurde diese Planung gestoppt.

Mit dem Büro Greine wurde nun nochmals gesprochen, ein realistischer Aufwand für die Leistungen liegt nun bei ca. 5.000 € zzgl. MwSt.. Die Studie könnte im Frühjahr 2021 noch durchgeführt werden.

Der Gemeinderat beschließt, die Machbarkeitsstudie für die Reinerzau innerorts mit entsprechenden Mitteln im Haushalt 2021 einzuplanen und zu beauftragen.

2. Änderung Bebauungsplan „Obere Wiedmen“
a) Vergabe der Planungsarbeiten zur 3. punktuellen Änderung des
Bebauungsplans „Obere Wiedmen“

In der Wiedmenstraße, Bebauungsplan „Obere Wiedmen“, gibt es einen Bereich, der derzeit noch nicht bebaut ist und sich in Privateigentum befindet. Hier wurde 2017 mit dem Eigentümer einen Vertrag ausgehandelt, der eine weitere Überplanung dieser Flächen vorsieht. Derzeit sind dort im Bebauungsplan kleine Reihenhausbaufenster vorgesehen. Der Eigentümer ist mit der vorliegenden Planung so nicht einverstanden und sicherlich ist die Planung so auch nicht mehr zeitgemäß. Eine dichtere Bebauung wäre aus städtebaulicher Sicht möglicherweise wünschenswert, aber diese Planungsform möchte der Eigentümer nicht.

Mit dem Ingenieurbüro Gfrörer wurden 2017 8 Planentwürfe ausgearbeitet und das Gelände vermessen. Der finale Entwurf soll als punktuelle Änderung im Bebauungsplan aufgeführt werden. Die Arbeiten sind bis dato noch nicht abgerechnet und sollen möglichst noch in diesem Jahr beglichen werden. Die Kosten belaufen sich auf 4.500 € für die Entwürfe und 2.004,59 € zzgl. MwSt. für die Vermessung.

Für das kommende Jahr sollen die Planungen für die Bebauungsplanänderung angestrebt werden. Vom Ingenieurbüro Gförer liegt für die Änderung des Bebauungsplanes ein Honorarangebot in Höhe von 14.199,97 € vor.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Planungsarbeiten zur 3. Punktuellen Änderung des Bebauungsplanes Obere Wiedmen an das Büro Gfrörer zum Angebotspreis von 14.199,87 € vergeben. Der Aufstellungsbeschluss nach § 13 a BauGB erfolgt zeitnah.

3. Vergabe der Kanalsanierungsarbeiten

Die Ausschreibung der Kanalsanierungsarbeiten 2020 wurde vom beauftragten Ingenieurbüro Ohnmacht vorbereitet.

Die Arbeiten wurden beschränkt unter zehn Fachfirmen ausgeschrieben. Zur Submission am 12.10.2020 haben acht Firmen ein Angebot abgegeben.

Die günstigste Bieterin ist die Fa. Boger aus Wurmberg mit brutto 20.213,00 €.
Das teuerste Angebot lag bei 37.480,82 €. Die Firma Boger ist dem Ingenieurbüro als zuverlässig bekannt, auch das Bietergespräch mit der Firma war sehr konstruktiv. Zu den Baukosten kommen noch die Baunebenkosten des Ing.-Büros gemäß HOAI hinzu. Die Arbeiten sollen noch im November beginnen.
Im Haushaltsplan wurden für die Kanalsanierung Mittel in Höhe von 30.000, – € vorgesehen, die Maßnahme liegt damit im Kostenrahmen.

Der Gemeinderat vergibt die ausgeschriebenen Kanalsanierungsarbeiten einstimmig an die günstigste Bieterin, die Fa. Boger, Wurmberg, zum Angebotspreis von 20.213 €.

4. Bekanntgaben

  • Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, 11.11.2020, statt.
  • Aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung:
  • Im Baugebiet Schulwiese, Ortsteil Kaltbrunn, wurden zwei Bauplätze veräußert.
  • Herr Heinzelmann berichtet, dass derzeit die Gemeindestraße im Bereich Waldenbrunn für den Verkehr voll gesperrt ist. Grund ist ein einsturzgefährdetes Gebäude an der Straße. Die Strecke Winterhalde – Brandsteig/Holzebene kann nicht befahren werden.
  • Bürgermeister Heinzelmann berichtet in der Sitzung zu den neusten Informationen in Sachen Breitbandausbau. Es wird nun der Ausbau und der Anschluss der bisher nicht versorgten weissen Flecken sowie der unterversorgten Gewerbegebiete angegangen. Für die Beantragung von Fördermitteln wurden Cluster gebildet, die Gemeinde Schenkenzell bildet mit den Gemeinden Aichhalden, Hardt und Lauterbach ein solches Cluster. Die Fördermittel von Seiten des Bundes und des Landes wurden bereits genehmigt, nun wird das Bieterverfahren befindet sich in der Ausschreibung. Vor dem 3. Quartal 2021 ist hier aber nicht mit einem gesicherten Ergebnis zu rechnen.

5. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

  • Ein Gemeinderat frag hinsichtlich des Ausbaus oder der Optimierung des W-LAN-Netzes in der gemeinsamen Grundschule Schiltach/Schenkenzell an, dies wäre dringend erforderlich. Der Ausbau wurde bereits in Augenschein genommen und soll erfolgen.

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