Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in Verbindung mit §§ 1, 50 und 52 des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg (LGrStG) und §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetz (GewStG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Schenkenzell am 06. November 2024 folgende Satzung beschlossen:
(1) Die Gemeinde Schenkenzell erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg.
(2) Sie erhebt Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes von den stehenden Gewerbebetrieben mit Betriebsstätte in der Gemeinde Schenkenzell und den Reisegewerbebetrieben mit Mittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit in der Gemeinde Schenkenzell.
Die Hebesätze werden festgesetzt
der Steuermessbeträge.
Die in § 2 festgelegten Hebesätze gelten erstmals für das Kalenderjahr 2025.
Grundsteuerkleinbeträge im Sinne des § 52 Abs. 2 des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg werden fällig a) am 15. August mit ihrem Jahresbeitrag, wenn dieser 15 Euro nicht übersteigt; b) am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbeitrags, wenn dieser 30 Euro nicht übersteigt.
Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Schenkenzell, 07. November 2024
gez. Bernd Heinzelmann Bürgermeister
Vorstehende Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) wurde im Gemeinsamen Amtsblatt der Stadt Schiltach und der Gemeinde Schenkenzell vom 14.11.2024, Nr. 46/2024, veröffentlicht.
Schenkenzell, 14. November 2024