Gebührenordnung für die Benutzung der Turn- und Festhalle
Der Gemeinderat der Gemeinde Schenkenzell hat am 19. Dezember 2001 folgende Gebühren-ordnung beschlossen:
§ 1 Gebührenpflicht
Die Gemeinde Schenkenzell erhebt für die Benutzung der Räumlichkeiten und Einrichtungen der Turn- und Festhalle Gebühren in folgender Höhe:
a) Miete
- Halle
1 Tag 80,00 €, ohne Bestuhlung 60,00 €
2 Tage 130,00 €, ohne Bestuhlung 100,00 €
3 und mehr Tage 160,00 €, ohne Bestuhlung 120,00 €
Zuschlag für Tanzveranstaltungen z. B. Fasnet (TV, Musikverein, Narrenverein) Disko (HVS, KSC) 50,00 €
Schul- und Sportbetrieb je Stunde 5,50 €
Zuschlag für auswärtige Veranstalter 100 % - Küche 30,00 €
- Schankanlage 15,00 €
- Theaterbühne 30,00 €
- Tonanlage 25,00 €*
– nur Abendveranstaltung 15,00 €*
*Durch Beschluss des Gemeinderates vom 19.07.2006 werden die Gebühren für die Tonanlage nicht mehr erhoben
b) Verbrauchsgebühren
- Heizung, pauschal je Tag 25,00 €
- Strom, Wasser, Abwasser
nach tatsächlichem Verbrauch entsprechend den jeweils gültigen Tarifen - Telefongebühren je Einheit 0,15 €
c) Mehrwertsteuer
Zu den Gebühren hinzu kommt noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe.
§ 2 Gebührenschuldner
Gebührenschuldner ist der Benutzer bzw. Veranstalter.
§ 3 Gebührenermäßigung
Bei Veranstaltungen mit gemeinnützigem und sozialem Charakter können die Benutzungsentgelte ermäßigt werden; im Einzelfall entscheidet hierüber der Bürgermeister.
§ 4 Entstehung und Fälligkeit
Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Turn- und Festhalle und wird mit der Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.
§ 5 In-Kraft-Treten
Die Gebührenordnung tritt am 01. Januar 2002 in Kraft.
Gleichzeitig wird die bisherige Gebührenordnung vom 15.12.1988 aufgehoben.