Gebührenordnung für die Benutzung der Turn- und Festhalle

Der Gemeinderat der Gemeinde Schenkenzell hat am 19. Dezember 2001 folgende Gebühren-ordnung beschlossen:

§ 1 Gebührenpflicht

Die Gemeinde Schenkenzell erhebt für die Benutzung der Räumlichkeiten und Einrichtungen der Turn- und Festhalle Gebühren in folgender Höhe:

a) Miete

  1. Halle
    1 Tag 80,00 €, ohne Bestuhlung 60,00 €
    2 Tage 130,00 €, ohne Bestuhlung 100,00 €
    3 und mehr Tage 160,00 €, ohne Bestuhlung 120,00 €
    Zuschlag für Tanzveranstaltungen z. B. Fasnet (TV, Musikverein, Narrenverein) Disko (HVS, KSC) 50,00 €
    Schul- und Sportbetrieb je Stunde 5,50 €
    Zuschlag für auswärtige Veranstalter 100 %
  2. Küche 30,00 €
  3. Schankanlage 15,00 €
  4. Theaterbühne 30,00 €
  5. Tonanlage 25,00 €*
    – nur Abendveranstaltung 15,00 €*

*Durch Beschluss des Gemeinderates vom 19.07.2006 werden die Gebühren für die Tonanlage nicht mehr erhoben

b) Verbrauchsgebühren

  1. Heizung, pauschal je Tag 25,00 €
  2. Strom, Wasser, Abwasser
    nach tatsächlichem Verbrauch entsprechend den jeweils gültigen Tarifen
  3. Telefongebühren je Einheit 0,15 €

c) Mehrwertsteuer

Zu den Gebühren hinzu kommt noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe.

§ 2 Gebührenschuldner

Gebührenschuldner ist der Benutzer bzw. Veranstalter.

§ 3 Gebührenermäßigung

Bei Veranstaltungen mit gemeinnützigem und sozialem Charakter können die Benutzungsentgelte ermäßigt werden; im Einzelfall entscheidet hierüber der Bürgermeister.

§ 4 Entstehung und Fälligkeit

Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Turn- und Festhalle und wird mit der Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

§ 5 In-Kraft-Treten

Die Gebührenordnung tritt am 01. Januar 2002 in Kraft.
Gleichzeitig wird die bisherige Gebührenordnung vom 15.12.1988 aufgehoben.