Der Gemeinderat der Gemeinde Schenkenzell hat am 19. Dezember 2001 folgende Gebühren-ordnung beschlossen:
§ 1 Gebührenpflicht
Die Gemeinde Schenkenzell erhebt für die Benutzung der Räumlichkeiten und Einrichtungen der Turn- und Festhalle Gebühren in folgender Höhe:
a) Miete
*Durch Beschluss des Gemeinderates vom 19.07.2006 werden die Gebühren für die Tonanlage nicht mehr erhoben
b) Verbrauchsgebühren
c) Mehrwertsteuer
Zu den Gebühren hinzu kommt noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe.
§ 2 Gebührenschuldner
Gebührenschuldner ist der Benutzer bzw. Veranstalter.
§ 3 Gebührenermäßigung
Bei Veranstaltungen mit gemeinnützigem und sozialem Charakter können die Benutzungsentgelte ermäßigt werden; im Einzelfall entscheidet hierüber der Bürgermeister.
§ 4 Entstehung und Fälligkeit
Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Turn- und Festhalle und wird mit der Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.
§ 5 In-Kraft-Treten
Die Gebührenordnung tritt am 01. Januar 2002 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisherige Gebührenordnung vom 15.12.1988 aufgehoben.