1. Allgemeine Benutzungsregelungen
Beim Freigelände Heilig-Garten handelt es sich um eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Schenkenzell die jedermann nach Maßgabe dieser Benutzungsordnung zum Gemeingebrauch zur Verfügung steht. Das Freigelände besteht aus dem Kinderspielplatz, dem Bolzplatz, der Freifläche, sowie dem Pavillon. Die Nutzung des Freigeländes ist täglich in der Zeit von 08:00 Uhr bis 21:30 Uhr erlaubt. Eine Nutzung außerhalb dieser Zeit ist nicht gestattet.
Ausgenommen hiervon sind Veranstaltungen von Vereinen oder anderen Gruppierungen, welche von der Gemeindeverwaltung dort zugelassen werden. In diesen Fällen kann das Freigelände auch außerhalb der oben stehenden Zeiten genutzt werden.
Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
Das Gelände ist jederzeit sauber zu halten. Abfall muss grundsätzlich wieder mitgenommen werden. Für kleinere Abfälle stehen Behälter zur Verfügung.
Hunde sind auf dem Freigelände grundsätzlich an der Leine zu führen und dürfen nicht frei umherlaufen.
Offenes Feuer oder Grillen ist im Freigelände nicht erlaubt. Das Übernachten oder Lagern auf dem Gelände ist nicht zulässig.
Die Benutzung hat mit der nötigen Rücksichtnahme gegenüber anderen Benutzern, sowie der Anwohner zu erfolgen.
2. Standesamtliche Trauungen und freie Zeremonien im Pavillon
Der Pavillon kann für standesamtliche Trauungen und freie Zeremonien (Trauung, Taufe) genutzt werden. Während des offiziellen Teils der Veranstaltung wird jeweils der Teil des Freigeländes um den Pavillon für die Öffentlichkeit gesperrt.
Bei einer standesamtlichen Trauung, die allen offensteht, oder einer freien Zeremonie (nur für Personen mit Ortsbezug zu Schenkenzell) im Pavillon wird eine Gebühr in Höhe von 125,00 € erhoben. Beim Sektempfang anlässlich dieser Veranstaltungen fallen keine separaten Gebühren an.
Wird ein Sektempfang nach einer Trauung oder Taufe, die an einem anderen Ort stattgefunden hat, auf dem Festgelände Heilig Garten durchgeführt, fällt eine Gebühr von 15,00 € für 1 Stunde an (Strom usw.).
3. Zuwiderhandlung
Die Benutzungsordnung ist für alle Personen verbindlich, die sich auf dem Freigelände Heilig-Garten aufhalten.
Mit der Benutzung erkennen alle Besucher die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung und die damit verbundenen Verpflichtungen ausdrücklich an.
Sie können sich nicht darauf berufen, dass ihnen die Benutzungsordnung nicht bekannt war. Personen, die sich nicht an die Benutzungsordnung halten, können durch Beauftragte der Gemeinde Schenkenzell vom Gelände verwiesen werden. Personen, die in grober Form gegen die Benutzungsordnung verstoßen, kann das Betreten des Geländes vorübergehend oder auf Dauer untersagt werden.
4. Inkrafttreten
Die Benutzungsordnung für das Freigelände Heilig-Garten tritt am Tage der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Die Benutzungsordnung vom 04.08.2022 tritt außer Kraft.