Sachkundenachweis Pflanzenschutz – neuer Lehrgang
5. November 2026
Wer Pflanzenschutzmittel anwendet, beispielsweise mit einer Rückenspritze auf landwirtschaftlichen Flächen oder zur Holzbehandlung, benötigt grundsätzlich einen Sachkundenachweis im Pflanzenschutz. Dies gilt unter anderem für Betriebe der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft sowie für den kommunalen Bereich und beispielsweise Hausmeisterdienste.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch das erfolgreiche Ablegen einer Prüfung erbracht. Personen ohne einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung, Gehilfenprüfung oder entsprechenden Abschluss einer Berufs- oder Fachschule müssen die erforderliche Sachkunde in der Regel durch einen entsprechenden Lehrgang mit anschließender Prüfung erwerben.
Das Landratsamt Rottweil bietet in diesem Winter wieder einen Grundkurs zum Erwerb des Sachkundenachweises im Pflanzenschutz an. Der Lehrgang findet am Landwirtschaftsamt in Rottweil, Johanniterstraße 25 statt.
Kursablauf und Prüfung
Der Lehrgang umfasst fünf Abendtermine, jeweils donnerstags, sowie einen zusätzlichen Techniktag. Kursbeginn ist am 7. Januar 2027 um 18:30 Uhr. Der Lehrgang schließt mit einer praktischen, schriftlichen und mündlichen Prüfung ab. Die Prüfungsgebühr beträgt 50,00 Euro zzgl. 19% MwSt..
Interessierte werden gebeten, sich bis spätestens 20. November 2026 beim Landwirtschaftsamt Rottweil anzumelden.
Telefon: 0741 244-701 Fax: 0741 244-707, Ansprechpartner: Hannes Glunz, Telefon 0741 244-724.
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