28. Juni 2024
Wir weisen darauf hin, dass alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden müssen. Ersetzt werden alle Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum.
Folgende Fristen sind hierbei zu beachten:
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins: