Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Darin sind alle Bürger und Bürgerinnen eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind. Wahlberechtigte, die in der Gemeinde mit Hauptwohnsitz angemeldet sind, werden automatisch eingetragen. Die Gemeinde sendet Ihnen spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung zu. Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde sofort vergewissern, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ist dies nicht der Fall, können Sie die Eintragung beantragen.
die Stadt oder Gemeinde, in der Sie Ihre Wohnung haben Bei mehreren Wohnungen ist Ihre Hauptwohnung ausschlaggebend.
Sie sind nicht im Wählerverzeichnis der für Sie zuständigen Gemeinde eingetragen. Sie gehen von Ihrer Wahlberechtigung für die Kommunalwahl aus.
Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde einsehen. Innerhalb dieser Frist können Sie auch eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen, um eingetragen zu werden. Sie können dies schriftlich oder persönlich (zur Niederschrift) bei der Gemeinde tun.
Ihr Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten und handschriftlich unterschrieben sein:
Die Gemeinde prüft daraufhin die Voraussetzungen Ihrer Wahlberechtigung erneut. Ist eine Eintragung möglich, erhalten Sie unverzüglich eine Wahlbenachrichtigung. Sie können auch einen Wahlschein beantragen. Ist Ihr Antrag nicht erfolgreich, werden Sie schnellstmöglich benachrichtigt.
Sie können den Antrag bis spätestens 16 Tage vor der Wahl stellen.
Nachweise, dass Sie die Voraussetzungen des Wahlrechts erfüllen
keine
Ihr Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet.
Als Rückkehrer oder Rückkehrerin trägt die Gemeinde Sie nicht automatisch in das Wählerverzeichnis ein. Mehr Informationen finden Sie in der Leistung „Eintragung in das Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) als Rückkehrer beantragen“. Bei einem Umzug werden Sie nicht automatisch in ein anderes Wählerverzeichnis eingetragen. Informationen hierzu finden Sie in der Leistung „Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) – Eintragung bei Umzug beantragen“.
Augsburger, Susanne
Weiß, Bianca