Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen – Erlaubnis beantragen

Beschreibung und Informationen

Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen nehmen diese in der Regel mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Wer eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Straße durchführen will, benötigt daher eine spezielle Erlaubnis.

Eine solche Erlaubnis benötigen Sie vor allem für folgende Veranstaltungen:

  • motorsportliche Veranstaltungen mit Krafträdern
  • Rennen mit Kraftfahrzeugen
  • Rallye-Sonderprüfungen
  • Oldtimer-Veranstaltungen
  • Radrennen
  • Triathlon-Veranstaltungen
  • Volksradfahren
  • Fußmärsche
  • Staffelläufe
  • Volkswandern
  • Umzüge
  • Straßenfeste
  • Traditionsveranstaltungen
  • Märkte

Tipp: Größere Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum müssen Sie sorgfältig planen und durchführen, zum Beispiel im Hinblick auf Sicherheits- oder Umweltschutzmaßnahmen. Je nach Veranstaltungstyp unterscheiden sich die Anforderungen stark. Besprechen Sie die Einzelheiten daher jedenfalls mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Zuständige Stelle

  • die Straßenverkehrsbehörde des Ortes, an dem die Veranstaltung beginnt: das ist die Gemeindeverwaltung oder das Landratsamt
  • wenn die Veranstaltung (zum Beispiel ein Radrennen) auch in ein anderes Bundesland führt: das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Veranstaltung beginnt
  • wenn die Veranstaltung von einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg führt: das Regierungspräsidium, dessen Bezirk zuerst befahren wird

Voraussetzungen

  • Die Durchführung der Veranstaltung auf öffentlichen Straßen lässt sich mit dem allgemeinen Verkehr vereinbaren.
  • Die Strecken sind geeignet.
  • Sie haben ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen.
  • Ein Veranstalter organisiert und führt die Veranstaltung verantwortlich durch.
  • Es besteht ausreichender Versicherungsschutz.
  • Andere betroffene Behörden haben keine Bedenken.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Erlaubnis schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Ein Antragsformular erhalten Sie dort oder können es im Internet herunterladen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über die Gewährleistung der notwendigen Voraussetzungen
  • Benennung eines Adressaten sowie eines Verantwortlichen
  • Teilnehmerlisten (wenn vorhanden)
  • Strecken-/Belegungspläne
  • Terminpläne

Kosten

je nach Umfang der Veranstaltung

Bearbeitungsdauer

je nach Art, Ort und Umfang der Veranstaltung bis zu zwei Monaten

Vertiefende Informationen

Sie möchten öffentliche Verkehrsflächen auf andere Art über das Normalmaß hinaus nutzen? Das kann eine erlaubnispflichtige Sondernutzung nach dem Straßengesetz darstellen

Rechtsgrundlage

 

So erreichen Sie uns

Ansprechpartner

Jehle Michael

Kontaktmöglichkeiten

Tel. 07836939714
Mail. michael.jehle@schenkenzell.de
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