Der sogenannte „Rollende Kanal“ (Abfuhrfahrzeug) stellt den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigung für diejenigen Grundstücke dar, die nicht durch eine Kanalleitung an die Sammelkläranlage angeschlossen sind.
Die Abfuhr wird durch die Grundstückeigentümer veranlasst. Hierzu melden Sie die Leerung der Kleinkläranlagen bzw. geschlossenen Gruben bitte rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung Schenkenzell an.
Es muss hierbei unbedingt bedacht werden, dass die Gemeindeverwaltung die Anmeldungen unter der Woche sammelt und freitags an die abführende Fimra übermittelt. Von der Anmeldung bis zur Leerung müssen mindestens 3 Wochen eingeplant werden. Kurzfristige Leerungen können nicht gewährleistet werden.
Bei Fragen zur Gebührenabrechnung ist die Gemeindekasse der Gemeindeverwaltung Schenkenzell Ansprechpartner.
Mäntele, Marita
Weiß, Bianca