Rente wegen Erwerbsminderung beantragen

Beschreibung und Informationen

Die Rente wegen Erwerbsminderung erhalten Sie abhängig von Ihrem Leistungsvermögen, entweder

  • als Rente wegen voller Erwerbsminderung oder
  • als Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

Achtung: Ein Schwerbehindertenausweis allein reicht für einen Rentenanspruch nicht aus. Im Schwerbehindertenrecht sind andere Grundsätze als im Rentenrecht maßgebend.

Berechnet wird die Rente wegen Erwerbsminderung aus allen rentenrechtlichen Zeiten, die Sie bis zum Eintritt der Erwerbsminderung erworben haben.

Wenn die Erwerbsminderung vor Ihrem 62. Geburtstag eintritt, erhalten Sie zu den zurückgelegten Zeiten noch eine rentensteigernde Zurechnungszeit. Durch diese werden Sie so gestellt, als ob Sie bis zu Ihrem 62. Geburtstag gearbeitet hätten. Für Renten, die ab dem 1. Januar 2018 beginnen, verlängert sich die Zurechnungszeit bis zum Jahr 2024 schrittweise sogar vom 62. auf das vollendete 65. Lebensjahr.

Beginnt Ihre Rente vor der für Sie maßgeblichen Altersgrenze, müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 10,8 Prozent.

Lassen Sie sich gegebenenfalls bei der Deutschen Rentenversicherung beraten.

Renten wegen Erwerbsminderung erhalten Sie in der Regel befristet. Befristete Renten beginnen frühestens ab dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung, wenn Sie den Antrag rechtzeitig stellen.

In Ausnahmefällen erhalten Sie eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung auch vor dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung, wenn aufgrund der Feststellung der Erwerbsminderung Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld entfällt oder nach Feststellung der Erwerbsminderung Ihr Krankengeld endet. Die befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung beginnt dann an dem Tag nach Wegfall der Sozialleistung.

Sie können beantragen, dass Ihre befristete Rente verlängert wird.

Ist es ausschließlich aus medizinischen Gründen unwahrscheinlich, dass sich Ihre geminderte Leistungsfähigkeit bessern wird, erhalten Sie die Rente wegen Erwerbsminderung unbefristet. Die Rente beginnt dann frühestens mit dem Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung, wenn Sie den Antrag rechtzeitig stellen.

Zuständige Stelle

  • die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder das Versicherungsamt Ihres Wohnsitzes
  • die Dienststellen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder
  • für die DRV ehrenamtlich tätige Versichertenberaterinnen oder Versichertenberater

Voraussetzungen

  • Ihr Rentenversicherungskonto ist geklärt.
  • Sie sind voll oder teilweise erwerbsgemindert.
    Das ist der Fall , wenn Sie krank sind oder eine Behinderung haben und auf nicht absehbare Zeit

    • mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können, (teilweise erwerbsgemindert) oder
    • weniger als drei Stunden täglich arbeiten können (voll erwerbsgemindert).
  • Sie haben in den letzten fünf Jahren drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt.
  • Ihr Rentenkonto weist mindestens 60 Monate Beitrags- und Ersatzzeiten auf.

Sofern die Minderung der Erwerbsfähigkeit z.B. aufgrund einer Wehr- oder Zivildienstbeschädigung, aufgrund eines Arbeitsunfalls oder innerhalb von sechs Jahren nach einer Ausbildung eingetreten ist, können Sie einen Rentenanspruch unter erleichterten Bedingungen haben. Lassen Sie sich in diesem Fall bei der Deutschen Rentenversicherung beraten.

Erwerbsgeminderte Menschen können auch einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung haben, wenn sie

  • bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert waren,
  • seitdem ununterbrochen voll erwerbsgemindert sind und
  • die Wartezeit von 20 Jahren erfüllt haben. Auf diese Wartezeit werden Kalendermonate mit Beitragszeiten (Pflicht- und freiwillige Beiträge) und Ersatzzeiten angerechnet, die nach Eintritt der vollen Erwerbsminderung zurückgelegt wurden.

Andere versicherungsrechtliche Voraussetzungen werden nicht gefordert. Somit können auch bereits frühzeitig voll erwerbsgeminderte Menschen mit Behinderungen allein mit freiwilligen Beiträgen einen Rentenanspruch erwerben, auch wenn sie keine Pflichtbeiträge geleistet haben.

Verfahrensablauf

Die Rente wegen Erwerbsminderung müssen Sie schriftlich oder online beantragen.

Sie können Ihren Antrag auch bei den zuständigen Stellen aufnehmen lassen. Dann erhalten Sie gleichzeitig auch Rat und Hilfe zum Thema Rente.

Erkennt die zuständige Stelle Ihren Rentenanspruch an, überweist der Renten Service der Deutschen Post AG die Rente monatlich am letzten Bankarbeitstag des Monats auf das im Rentenantrag angegebene Konto.

Fristen

  • Antragstellung für befristete Renten:
    bis zum Ablauf des siebten Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung
    Eine Ausnahme gilt für aus medizinischen Gründen befristete Renten wegen voller Erwerbsminderung: Wenn die Feststellung der vollen Erwerbsminderung dazu führt, dass Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Krankentagegeld endet, kann Ihre Rente wegen voller Erwerbsminderung bei rechtzeitiger Antragstellung bereits vor dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung beginnen.
  • Antragstellung für unbefristete Renten:
    bis zum Ablauf des dritten Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung

Hinweis: Stellen Sie Ihren Antrag später, erhalten Sie die Rente erst ab Beginn des Antragsmonats.

Erforderliche Unterlagen

  • gegebenenfalls vorhandene ärztliche Unterlagen, z. B. Befundberichte, Facharztgutachten, Krankenhausentlassungsberichte

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

In der Regel dauert die Bearbeitung wenige Wochen. Sie ist davon abhängig, ob beispielsweise zusätzliche fachärztliche Untersuchungen notwendig sind.

Vertiefende Informationen

Hinzuverdienst und Nebeneinkünfte
Rentenversicherungskonto – Auskunft und Klärung beantragen

Rechtsgrundlage

§ 43 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) (Rente wegen Erwerbsminderung)

So erreichen Sie uns

Ansprechpartner

Kupsch, Cornelia

Kontaktmöglichkeiten

Tel. 07836939716
Mail. cornelia.kupsch@schenkenzell.de
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