Personalausweis – Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat/ Lebenspartnerschaft beantragen

Beschreibung und Informationen

Hat sich nach der Eheschließung/eingetragenen Lebensgemeinschaft Ihr Name geändert? Dann müssen Sie Ihren Personalausweis schnellst möglich auf Ihren neuen Namen ausstellen lassen. Ein Personalausweis mit altem Namen ist ungültig.

Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen, auf den richtigen Namen ausgestellten Reisepasses erfüllen. Ist Ihnen das nicht möglich, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.

Tipp: Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Das ist möglich, wenn Sie bereits für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen.

Zuständige Stelle

  • die Personalausweisbehörde, in deren Bezirk Sie gemeldet sind

Personalausweisbehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung (Bürgerbüro)
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die für diese als Personalausweisbehörde für Ihren Wohnort zuständig ist.

Auslandsdeutsche

  • Für den Antrag innerhalb Deutschlands: die Personalausweisbehörde, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten.
  • Für den Antrag im Ausland : die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die zuständige Auslandsvertretung wird vom Auswärtigen Amt bestimmt.

Voraussetzungen

Namensänderung wegen Eheschließung/Lebenspartnerschaft

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag persönlich bei der Personalausweisbehörde stellen.
Als Deutsche mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche) können Sie den Antrag bei der Auslandsvertretung stellen, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die zuständige Auslandsvertretung wird vom Auswärtigen Amt bestimmt. Ebenso können Sie einen Personalausweis in Deutschland beantragen. Dazu müssen Sie sich an die Personalausweisbehörde wenden, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten.

Bei der Beantragung müssen Sie erklären, ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Ausweis-Chip gespeichert werden sollen.

Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Den elektronischen Identitätsnachweis (eID-Funktion) können Sie während der Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises auf Antrag jederzeit einschalten lassen.

Nach der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie mit der Post einen PIN-Brief mit einer Geheimnummer, einer Entsperrnummer und dem Sperrkennwort um die eID-Funktion nutzen zu können.

Fristen

unverzüglich nach der Eheschließung/eingegangenen Lebenspartnerschaft

Erforderliche Unterlagen

  • alter Personalausweis
  • Bescheinigung über die Namensänderung vom Standesamt oder Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde oder
  • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm, im Hochformat und ohne Rand

Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.

Hinweis: Die Behörde akzeptiert nur Lichtbilder, die den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen.

Kosten

  • antragstellende Personen ab 24 Jahren: EUR 37,00
  • antragstellende Personen unter 24 Jahren: Eur 22,80
  • Gebührenfrei sind:
    • Erstmaliges Einschalten ab 16 Jahren
    • Sperren der Online-Ausweisfunktion nach Verlust
    • Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN
    • Änderung der Anschrift im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium
    • Ändern der PIN (z.B. PIN vergessen): EUR 6,00
    • nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion: EUR 6,00
    • Entsperren der Online-Ausweisfunktion: EUR 6,00
  • Kosten für ein elektronisches Signaturzertifikat: Festlegung durch den jeweiligen Anbieter

Hinweis: Für einige dieser Dienstleistungen wird bei Bearbeitung außerhalb der Dienstzeit ein Zuschlag von 13 Euro erhoben. Den Antrag können Sie auch an eine örtlich nicht zuständige Personalausweisbehörde stellen. Diese muss Ihren Antrag bearbeiten, wenn Sie wichtige Gründe darlegen. Für diese Bearbeitung kann die Behörde ebenfalls einen Zuschlag von 13 Euro, bei Auslandsdeutschen von 30 Euro erheben.

Bearbeitungsdauer

etwa drei bis sechs Wochen

Sonstiges

Weitere Informationen finden Sie in

Rechtsgrundlage

So erreichen Sie uns

Ansprechpartner

Weiß, Bianca

Kontaktmöglichkeiten

Tel. 07836939715
Mail. bianca.weiss@schenkenzell.de
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