Melderegister – Auskunft beantragen (einfach)

Beschreibung und Informationen

Sie suchen eine bestimmte Person? Die zuständige Meldebehörde kann Ihnen über eine einfache Auskunft aus dem Melderegister folgende Informationen geben:

  • Vor- und Familienname
  • Doktorgrad
  • derzeitige Anschriften
  • gegebenenfalls die Tatsache, dass die Person verstorben ist.

Hinweis: Oder möchten Sie wissen, welche Daten über Sie gespeichert sind (Selbstauskunft)?
Auf Nachfrage gibt Ihnen Ihre Gemeinde darüber Auskunft.

Zuständige Stelle

die Meldebehörde des letzten bekannten Wohnortes der gesuchten Person

Meldebehörde ist

Voraussetzungen

keine

Die Meldebehörde benötigt aber Angaben über die gesuchte Person wie z.B. Name, Vorname, frühere Anschrift/en und Geburtsdatum. Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die gesuchte Person aufgrund der in der Anfrage mitgeteilten Angaben über den Famliennamen, den früheren Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift eindeutig festgestellt werden kann. Außerdem müssen Sie erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwenden.

Verfahrensablauf

Die einfache Auskunft aus dem Melderegister müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie benötigen dafür kein Formular. Sie können den Antrag

  • mündlich in der Behörde stellen,
  • mit der Post oder per E-Mail übermitteln oder
  • je nach Angebot der Gemeinde auch online stellen.

Achtung: Bei manchen Meldebehörden wird Ihr Antrag erst bearbeitet, wenn Sie die Gebühr bezahlt haben.

Hinweis: Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über Privatpersonen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.

Es kann sein, dass die Daten der von Ihnen gesuchten Person einer Auskunftssperre unterliegen. Die Meldebehörde prüft dann im Einzelfall, ob Ihr Interesse an der Auskunft das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person überwiegt.

Hinweis: Die Daten dürfen nicht für Zwecke der Werbung und des Adresshandels genutzt werden.
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Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

  • für Selbstauskünfte: keine
  • für andere Auskünfte aus dem Melderegister: Die Kosten richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der jeweiligen Gemeinde.

Hinweis: Bei einer schriftlich oder elektronisch beantragten Melderegisterauskunft müssen Sie die Verwaltungsgebühren im Voraus zahlen. Sie können beispielsweise Ihrer schriftlichen Anfrage einen Verrechnungsscheck beilegen. Beantragen Sie die Melderegisterauskunft elektronisch, können Sie die Gebühr auch im Voraus überweisen und den Überweisungsbeleg der Anfrage als elektronische Anlage beifügen.

Vertiefende Informationen

  • Benötigen Sie ausführlichere Daten, können Sie eine erweiterte Auskunft aus dem Melderegister beantragen. Sie können auch eine Melderegisterauskunft über mehrere nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) beantragen.
  • Meldeportal in Baden-Württemberg

Rechtsgrundlage

So erreichen Sie uns

Ansprechpartner

Weiß, Bianca

Kontaktmöglichkeiten

Tel. 07836939715
Mail. bianca.weiss@schenkenzell.de
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