Meldebescheinigung beantragen

Beschreibung und Informationen

Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen.

Beispielsweise für:

  • Aufgebot beim Standesamt
  • Zulassungsstelle
  • Banken
  • Rentenversicherer

Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie z.B. Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.

Zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnorts.

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Sie müssen die Meldebescheinigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax), elektronisch, mündlich oder zu Protokoll stellen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

  • Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Personalausweis oder Reisepass
  • Wenn Sie den Antrag schriftlich oder elektronisch stellen: Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses

Kosten

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der örtlichen Gebührensatzung.

Für Sozialleistungen wie z.B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld ist die Meldebescheinigung kostenfrei.

Rechtsgrundlage

So erreichen Sie uns

Ansprechpartner

Weiß, Bianca

Kontaktmöglichkeiten

Tel. 07836939715
Mail. bianca.weiss@schenkenzell.de
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