Beschreibung und Informationen
STÄRKE bietet:
- Zusendung von Informationen anlässlich der Geburt eines Kindes,
- Offene Treffs (auch mit Themen aus den Kursen für Familien mit Kindern bis zu einem Jahr),
- Angebote für Familien in besonderen Lebenssituationen
(Spezielle Familienbildungsangebote; Familienbildungsfreizeiten und -wochenenden)
Das Programm hat zum Ziel, die Beziehungs-, Erziehungs- und Alltagskompetenz von (werdenden) Eltern zu stärken. Dazu soll allen Familien ein Zugang zu Familienbildungs- und Begegnungsangeboten ermöglicht werden sowie auf ein bedarfsgerechtes und unter Beteiligung von Familien ausgestaltetes Familienbildungsangebot hingewirkt werden.
Zuständige Stelle
Für das Versenden des STÄRKE-Informationsmaterials:
- Das Jugendamt bzw. die
Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes,
- bei Pflege- und Adoptivkindern: das örtliche Jugendamt
Voraussetzungen
Gefördert werden Anbieter, die:
- niedrigschwellige, bedarfsgerechte Angebote für alle Familien und (werdende) Eltern, wie zum Beispiel Offene Treffs durchführen,
- spezielle Familienbildungsangebote für Familien oder (werdende) Eltern in besonderen Lebenssituationen anbieten,
- die Durchführung spezieller Familienbildungsfreizeiten und -wochenenden für Familien und (werdende) Eltern in besonderen Lebenssituationen anbieten
Als besondere Lebenssituation zählen beispielsweise:
- Einelternfamilien
- frühe Elternschaft,
- Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern,
- Familien mit Gewalterfahrung,
- Familien mit Krankheitserfahrung (dazu zählt auch Sucht) oder
- Behinderung eines Familienmitglieds,
- Mehrlingsfamilien,
- Familien mit Migrationshintergrund,
- Pflege- oder Adoptivfamilie,
- Familien, die Trennung, Unfall oder Tod eines Familienmitglieds verarbeiten müssen
Die Jugendämter entscheiden je nach Bedarf vor Ort, für welche besonderen Lebenssituationen spezielle Elternbildungskurse angeboten werden.
Verfahrensablauf
Informationen zu STÄRKE erhalten Sie mit der Geburt Ihres Kindes automatisch von Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Nehmen Sie einen Säugling in dauernde Pflege oder zur Adoption auf, erhalten Sie die Informationen zu STÄRKE vom örtlichen Jugendamt.
Um an den kostenfreien bzw. ermäßigten Angeboten teilnehmen zu können, wenden Sie sich an die Anbieter von Familienbildungsangeboten und Offenen Treffs.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Vertiefende Informationen
Flyer Landesprogramm STÄRKE 2019
Rechtsgrundlage
Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung von Elternkompetenzen im Rahmen des Programms STÄRKE 2019 (VwV STÄRKE 2019)