Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger. Mit der Abmeldung endet Ihre Steuer- und Versicherungspflicht.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug persönlich vor Ort in einer Zulassungsbehörde außer Betrieb gesetzt haben, dürfen Sie von der Zulassungsbehörde mit den ungestempelten Kennzeichen noch zurückfahren:
Dies gilt nur, wenn
Für die Rückfahrt müssen Sie die Kennzeichen ordnungsgemäß am Fahrzeug anbringen. Es genügt nicht, die Kennzeichen hinter die Front- oder Heckscheibe zu legen.
Hinweise:
Bei der Gemeinde Schenkenzell können Sie Ihr Fahrzeug nur abmelden lassen, wenn es bislang im Landkreis Rottweil (amtliches Kennzeichen RW) zugelassen war.
Wenn Ihre Unterlagen unvollständig sind, können Sie Ihr Fahrzeug nur bei der Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen. Zulassungsbehörde für Schenkenzell ist das Landratsamt Rottweil.
Sie können Ihr Fahrzeug auch online direkt beim Landratsamt Rottweil abmelden.
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,
Wenn Sie Ihr Fahrzeug vor Ort in der Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen:
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
Gebühren nach Verwaltungsaufwand vor Ort: 16,50 €
Gebühren nach Verwaltungsaufwand online: 2,10 €
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV):
Anlage zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) – Einzelnorm Ziffer 224
Weiß, Bianca
Ring, Colin