Sie wollen Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen? Dann müssen Sie es abmelden. Mit der Abmeldung endet Ihre Steuer- und Versicherungspflicht. Sie dürfen danach mit dem Fahrzeug nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und es nicht mehr auf öffentlichen Flächen abstellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug persönlich vor Ort in einer Zulassungsbehörde außer Betrieb gesetzt haben, dürfen Sie von der Zulassungsbehörde mit den ungestempelten Kennzeichen noch zurückfahren:
Dies gilt nur, wenn
Für die Rückfahrt müssen Sie die Kennzeichen ordnungsgemäß am Fahrzeug anbringen. Es genügt nicht, die Kennzeichen hinter die Front- oder Heckscheibe zu legen.
Hinweise:
Sie können Ihr Fahrzeug bei jeder Zulassungsbehörde in Deutschland oder bei der Gemeindeverwaltung Schenkenzell außer Betrieb setzen, wenn
Wenn Ihre Unterlagen unvollständig sind, können Sie Ihr Fahrzeug nur an der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen.
Zulassungsbehörde ist für Schenkenzell das Landratsamt Rottweil.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug vor Ort in der Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen:
Gebühren nach Verwaltungsaufwand: 7,50 €
Weiß, Bianca
Ring, Colin