Grundsätzlich haben Sie ab der Geburt Ihres Kindes bis zum 18. Geburtstag Anspruch auf Kindergeld. Auch danach kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, maximal aber bis zum 25. Geburtstag:
Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat und sich nicht alleine finanziell versorgen kann, steht Ihnen auch nach dem 25. Geburtstag Ihres Kindes Kindergeld zu. Die Behinderung muss aber schon vor dessen 25. Geburtstag eingetreten und ursächlich dafür sein, dass sich Ihr Kind nicht alleine finanziell versorgen kann.
Die Zahlung des Kindergeldes ist nicht von Ihrem Einkommen abhängig. Die Höhe des Kindergelds beträgt für jedes anspruchsberechtigte Kind monatlich 250,00 Euro.
Das Kindergeld wird an Sie ausgezahlt, wenn Ihr Kind in Ihrem alleinigen Haushalt lebt. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können Sie gemeinsam bestimmen, wer von Ihnen das Kindergeld erhalten soll.
Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit
Wenn Sie im öffentlichen Dienst arbeiten: die für Sie zuständige Familienkasse des öffentlichen Dienstes oder an die Bezügestelle Ihres Dienstherrn bzw. Arbeitgebers.
Voraussetzungen, die für Sie als Eltern gelten:
Voraussetzungen, die für Ihr Kind gelten:
Wenn Sie den Antrag schriftlich per Post stellen möchten:
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:
Keine
Nach Antragseingang erhalten Sie das Kindergeld rückwirkend höchstens für die letzten sechs Monate.
keine
Regional unterschiedlich.
Nutzen Sie den Online-Service der Familienkasse, um die Bearbeitungsdauer zu verkürzen
Servicenummer der Familienkasse:
Kupsch, Cornelia