Hundesteuer – Hund abmelden

Beschreibung und Informationen

Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes

Voraussetzungen

  • Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
  • Sie haben keinen Hund mehr.

Verfahrensablauf

Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden. Für die Abmeldung können Sie das Formular „Hundesteuerabmeldung“ verwenden.

Fristen

Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.

Erforderliche Unterlagen

Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Sie Unterlagen vorlegen müssen, beispielsweise bei Tod des Tieres eine Bescheinigung des Tierarztes.

Kosten

in der Regel: keine

Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.

Rechtsgrundlage

§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

So erreichen Sie uns

Ansprechpartner

Mäntele, Marita

Kontaktmöglichkeiten

Tel. 07836939720
Mail. marita.maentele@schenkenzell.de

Ansprechpartner

Bieser, Markus

Kontaktmöglichkeiten

Tel. 07836939717
Mail. markus.bieser@schenkenzell.de
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