Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin
Die Voraussetzungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
In der Regel sind beispielsweise Rettungs- und Blindenhunde befreit.
Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich oder schriftlich. Nutzen Sie das entsprechende Formular „Antrag auf Nichtbesteuerung der Hundehaltung“.
Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung. Bei Blindenhunden kann das beispielsweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen „B“, „Bl“, „aG“ oder „H“ sein.
Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.
Keine
§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Mäntele, Marita
Bieser, Markus
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