Hundesteuer – Befreiung beantragen

Beschreibung und Informationen

Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

In der Regel sind beispielsweise Rettungs- und Blindenhunde befreit.

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich oder schriftlich. Nutzen Sie das entsprechende Formular „Antrag auf Nichtbesteuerung der Hundehaltung“.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung. Bei Blindenhunden kann das beispielsweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen „B“, „Bl“, „aG“ oder „H“ sein.

Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.

Kosten

Keine

Rechtsgrundlage

§ 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

So erreichen Sie uns

Ansprechpartner

Mäntele, Marita

Kontaktmöglichkeiten

Tel. 07836939720
Mail. marita.maentele@schenkenzell.de

Ansprechpartner

Bieser, Markus

Kontaktmöglichkeiten

Tel. 07836939717
Mail. markus.bieser@schenkenzell.de
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