Hundehaltung – Namensänderung mitteilen

Beschreibung und Informationen

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

  • Heirat
  • Scheidung
  • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes

Voraussetzungen

Ihr Name hat sich geändert.

Verfahrensablauf

Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.

Erforderliche Unterlagen

keine

So erreichen Sie uns

Ansprechpartner

Mäntele, Marita

Kontaktmöglichkeiten

Tel. 07836939720
Mail. marita.maentele@schenkenzell.de

Ansprechpartner

Bieser, Markus

Kontaktmöglichkeiten

Tel. 07836939717
Mail. markus.bieser@schenkenzell.de
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