Die Gemeinde Schenkenzell liegt in einer engen Fluss- und Tallage. Dadurch besteht insbesondere entlang der Kinzig, der Kleinen Kinzig sowie ihrer Zuflüsse, wie dem Kaltbrunnerbach, ein erhöhtes Risiko durch Hochwasser. Durch die topografischen Gegebenheiten können Hochwasserereignisse rasch auftreten und sich schnell ausbreiten. Mit dieser Information möchte die Gemeinde über mögliche Gefährdungen, Vorsorgemaßnahmen und das richtige Verhalten im Ereignisfall informieren. Ein vollständiger Schutz vor Hochwasser ist nicht möglich, daher ist neben den Maßnahmen der öffentlichen Hand die Eigenvorsorge von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen unerlässlich.
Wo kann ich sehen ob mein Haus, Betrieb oder Grundstück von Hochwasser betroffen ist?
Mittel des Daten- und Kartendienstes der LUBW können Sie dies in Erfahrung bringen.
Was zeigen Hochwassergefahrenkarten?
Eine ausführliche Erklärung hierzu finden sie unter Hochwasserportal Baden-Württemberg unter der Rubrik Gefahren Verstehen.
Wo bekomme ich Informationen über Vorsorge und Hilfe im Katastrophenfall oder bei Großschadenlagen?
Im Serviceportal Baden-Württemberg unter der Rubrik Vorsorge und Hilfe im Katastrophenfall gibt es weitere Informationen.
Brauche ich Hochwassergefahrenkarten und wofür?
Unter dem Hochwasserportal BW unter der Rubrik GEFAHREN VERSTEHEN gibt es weitere Informationen.
Wo kann ich sehen ob Hochwasser droht und wie die Flusspegelstände sind?
Mit der Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg können Sie dies in Erfahrung bringen.
Wie verhalte ich mich bei Hochwasser richtig?
Eine ausführliche Erklärung und Hinweise wie Sie sich vor- und während eines Hochwasser verhalten sollten finden Sie sie im Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz oder unter „Was tun bei Hochwasser?“
Wie kann ich selbst Hochwasservorsorge treffen – welche Pflichten und Möglichkeiten zur Eigenvorsorge habe ich?
In einer von Hochwasser bedrohten Wohnlage können Sie selbst durch gezielte Vorsorge zur Schadensbegrenzung beitragen. Dies betrifft beispielsweise Vorbereitungen wie:
Eine ausführliche Erklärung hierzu finden sie im Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz unter dem Unterpunkt Vorsorge- und Handeln bei Hochwasser oder in dem Merkblatt Pflichten und Möglichkeiten der Eigenvorsorge im Hochwasserfall.
Straße/Bereich/Hausnummern/Teilbereich
Wir weisen darauf hin, dass folgende Bereiche besonders betroffen sein könnten:
Auch außerhalb der ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete können bei extremen Ereignissen Überflutungen auftreten!
Rechtlicher Hinweis:
Die oben genannte Tabelle dient nur der informationellen Orientierung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die verbindlichen Informationen zu Gefährdung und Überflutungsflächen sind den Hochwassergefahrenkarten des Landes Baden-Württemberg zu entnehmen. Diese können über den interaktiven Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) eingesehen werden.
In dem Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe finden Sie Anregungen, wie Sie sich auf Hochwasser vorbereiten können und was Sie nach einem Hochwasser beachten müssen. In den Hochwassergefahrenkarten ist ersichtlich, ob und in welchem Ausmaß Häuser, Wohnungen und Industriestandorte von Hochwasser betroffen sein können. Die Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg bietet Ihnen im Fall von steigenden Pegeln von Flüssen und vom Bodensee immer aktuelle Wasserstands-, Abfluss- und Niederschlagsdaten sowie Hochwasservorhersagen. Möchten Sie weitere Informationen erhalten können Sie sich gerne an die Gemeinderveraltung Schenkenzell Frau Augsburger oder Frau Mayer wenden.
Viele Akteure tragen dazu bei, die nachteiligen Folgen von Hochwasser zu verringern: Von der Wasserwirtschaft über die Kommunen bis hin zu den Unternehmen sowie den Bürgerinnen und Bürgern.
Sie alle hat das Land Baden-Württemberg schon im Jahr 2003 mit der „Strategie zur Schadensminderung“ zusammengebracht, damit geeignete Maßnahmen zur Minderung der Schäden durch Hochwasser koordiniert werden. Die Strategie des Landes wurde im Jahr 2014 weiterentwickelt und mit den Vorgaben der EU-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie) synchronisiert. Im Jahr 2022 wurde die Hochwasserstrategie des Landes aufgrund der Erfahrungen aus den Hochwasserereignissen im Jahr 2021 und dem weiterentwickelten Starkregenrisikomanagement fortgeschrieben. „Gemeinsam“ ist der Leitgedanke des Hochwasserrisikomanagements. Neben den Kommunen und dem Land spielen weitere Akteure wichtige Rollen, wenn es darum geht, die Risiken durch Hochwasser und Starkregen zu erkennen und zu reduzieren. Vertreter all dieser Gruppen vereinbarten in einem Zehn-Punkte-Programm die wichtigsten Prinzipien, um Hochwasserrisiken zu verringern. Die Grundlagen für ein koordiniertes, in die Zukunft gerichtetes Hochwasserrisikomanagement wurden damit geschaffen. „Verringern“ heißt dabei nicht „verhindern“, denn ein Verhindern von Hochwasser und Starkregen wird nie vollständig möglich sein. Durch die Kombination unterschiedlicher Maßnahmen zum Umgang mit den Risiken wird vielmehr angestrebt, als Gesellschaft die Fähigkeit zu entwickeln, Hochwasser- und Starkregenereignisse mit möglichst geringen Schäden zu bewältigen und wichtige Funktionen und Strukturen schnellstmöglich wiederherzustellen bzw. zu reorganisieren. Die konkreten Maßnahmen zur Vorsorge, zum Schutz und zum Umgang mit Risiken auf lokaler Ebene werden in Maßnahmenberichten dokumentiert. Diese Berichte fassen für jede potentiell betroffene Kommune zusammen, wie weit die Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos schon umgesetzt sind. Außerdem zeigen sie den Handlungsbedarf auf.
Weitere Informationen hierzu:
Liegt Ihr Grundstück in einem hochwassergefährdeten Gebiet, ist es sinnvoll, schon bei Planung des Gebäudes geeignete Vorkehrungen zu treffen, durch die Schäden in größerem Umfang vermieden werden können.
Dies können Sie beispielsweise tun, indem Sie das Kellergeschoss wasserdicht bauen beziehungsweise ganz auf Kellerräume verzichten oder tiefer gelegene Gebäudeöffnungen verschließen. Die Bauweise des Gebäudes und die Wahl der jeweiligen Baumaterialien haben hier entscheidenden Einfluss auf die Höhe der Hochwasserschäden.
Bestehende Öltanks in Überschwemmungsgebieten müssen seit Januar 2023 und in Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten bis 2033 speziell gesichert sein. Die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen ist in Überschwemmungsgebieten verboten. In Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten ist verboten, wenn alternative Energieträger zur Verfügung stehen oder die Anlage nicht hochwassersicher errichtet werden kann.
Vor Beginn der Planung von Bau- oder Sanierungsmaßnahmen sollten Sie alle verfügbaren Informationen in Bezug auf die Überschwemmungsgefahr Ihres Grundstücks einholen. Dazu können Sie die Hochwassergefahrenkarten des Landes Baden-Württemberg nutzen.
Achten Sie auch auf die Überschwemmungsgefahr durch Starkregen.
Jeder Bauherr beziehungsweise jede Bauherrin ist bei einer möglichen Bedrohung durch Hochwasser gesetzlich verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen.
Tipp: Um das wirtschaftliche Risiko zu mindern, kann auch der Abschluss einer Hochwasserversicherung beziehungsweise einer Elementarschadenversicherung sinnvoll sein.
Weitere Informationen:
Das kommunale Krisenmanagement und die Gefahrenabwehr bei Hochwasser sollen Gefahren für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren, die Umwelt, erhebliche Sachwerte und die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung abwenden. Sie basieren auf den Regelungen des Landeskatastrophenschutz-, des Polizei- und des Feuerwehrgesetzes. Sie müssen sich aber keineswegs darauf beschränken. Planungen zielen auch darauf ab, dass die Erreichbarkeit wichtiger Einrichtungen sowie die Ver- und Entsorgung gesichert sind und dass keine bleibenden Schäden für Infrastruktur, Wirtschaft und relevante Kulturgüter entstehen.
Die Alarm- und Einsatzplanung ist das klassische Instrument der Behörden im Katastrophenschutz. Sie beurteilen im Vorfeld gemeinsam mit den Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), was sie während und nach einem Hochwasser leisten können, um die nachteiligen Folgen möglichst gering zu halten. Die Alarm- und Einsatzpläne umfassen auch Planungen zur örtlichen Hochwasserwarnung. Sie bereiten die Alarmierung und den Einsatz aller beteiligten Kräfte vor. Dabei ist auf eine Synchronisierung mit vorhandenen objektspezifischen Einsatz- und Notfallplänen zu achten. Sinnvoll sind auch die Nachsorge und die Überprüfung, ob die durchgeführten Maßnahmen erfolgreich waren.
Eine umfassende Vorbereitung geht aber weit über den klassischen Bevölkerungsschutz hinaus: In einem Prozess des mehrfachen Wiederholens (iterativer Prozess) planen die Kommunen gemeinsam mit allen relevanten Akteuren die Aufgaben für den Hochwasserfall. Sie stimmen sie aufeinander ab, klären die Zuständigkeiten und setzen die erforderlichen Maßnahmen eigenverantwortlich um. Wichtig sind dabei „empfindliche Einrichtungen“ wie Schulen, Kindergärten, Altenheime und Krankenhäuser.
Für einen Kindergarten sollte beispielsweise klar sein:
Auch notwendige bauliche Maßnahmen wie zum Beispiel hochwassersichere Notausgänge sollten im Rahmen der Planung festgelegt und umgesetzt werden.
Für Städte, Kommunen und Verbände besteht außerdem die Möglichkeit, das internetbasierte Flut-Informations- und Warnsystem (FLIWAS) für ihre Alarm- und Einsatzplanung zu nutzen.
Weitere Informationen:
Informationen und Beratung zur Zusatzversicherung gegen Hochwasserschäden (Erweiterte Elementarschadenversicherung) geben
Weitere Informationen und zusätzliches Informationsmaterial finden Sie
Auch bei guter Vorsorge kann Hochwasser erhebliche finanzielle Folgen haben. Bürgerinnen und Bürger sollten daher finanzielle Rücklagen bilden oder eine geeignete Versicherung abschließen.
Bürgerinnen und Bürger können viel tun, um sich und ihr Eigentum vor den Folgen eines Hochwassers zu schützen. Ihre Eigenvorsorge ist wichtig, denn die technischen Hochwasserschutzeinrichtungen wirken immer nur im Rahmen ihrer Bemessungsgrenzen und können damit keinen hundertprozentigen Schutz bieten. Die Feuerwehr wird sich im Ernstfall erst um die Objekte kümmern, bei denen Leib und Leben von Menschen oder besonders wertvolle Gegenstände gefährdet sind.
Nach dem Wasserhaushaltsgesetz ist jede Person dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Eigenvorsorge für den Fall eines Hochwassers zu treffen. Informieren Sie sich!
In der Hochwassergefahrenkarte und den vorhandenen kommunalen Starkregengefahrenkarten können Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen sowie Mieter und Mieterinnen sehen, ob und in welchem Ausmaß ihre Häuser und Wohnungen von Hochwasser betroffen sein können. Aktuelle Informationen zur Hochwassersituation liefert die Hochwasservorhersagezentrale (HVZ). Aktuelle Wetterwarnungen gibt der Deutsche Wetterdienst heraus.
Schon bei der Planung und dem Bau können Eigentümer Maßnahmen treffen, zum Beispiel auf einen Keller verzichten und geeignete Baumaterialien verwenden. Doch auch an bestehenden Gebäuden lässt sich viel erreichen, beispielsweise über den Einbau von Rückschlagklappen oder mit mobilen Einrichtungen zur Abdichtung von Kellerschächten oder Türen. Heizöl ist ein wassergefährdender Stoff und darf auch bei Hochwasser nicht austreten. Daher sind Energieträger wie Holzpellets oder Erdgas prinzipiell besser geeignet. Ist Heizöl die einzige Alternative, muss der Öltank hochwassersicher installiert werden.
Weitere Maßnahmen der Eigenvorsorge sind die Aufstellung eines privaten Notfallplans und die finanzielle Absicherung durch Rücklagen oder Versicherungen.
Weitere Informationen hierzu:
Mayer Sina-Jana
Augsburger, Susanne
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