Haben Sie Ihr Kind zu Hause geboren, müssen Sie dem Standesamt die Geburt anzeigen.
das Standesamt des Geburtsortes
Es fand eine Hausgeburt statt und Sie
Sie müssen persönlich beim Standesamt des Geburtsortes erscheinen.
Die Geburt wird dort beurkundet.
Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie, soweit die Namen des Kindes bereits feststehen, eine Geburtsurkunde, ansonsten eine Geburtsbescheinigung.
innerhalb einer Woche nach der Geburt
Als Mutter müssen Sie die Geburt erst melden, wenn Sie dazu imstande sind.
Hinweis: Stehen Vornamen oder Familienname des Kindes bei der Anzeige der Geburt noch nicht fest, müssen Sie sie dem Standesamt innerhalb eines Monats nachmelden.
Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Die Beurkundung der Geburt ist kostenlos.
Sie erhalten einmalig drei Geburtsurkunden. Damit können Sie beantragen:
Jede weitere Geburtsurkunde, beispielsweise für das Familienstammbuch oder für religiöse Zwecke, kostet 12,00 Euro.
Das Standesamt informiert die Meldebehörde über die Geburt Ihres Kindes.
Haben Sie eine Geburtsurkunde verloren oder brauchen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister? Diese müssen Sie kostenpflichtig beim Standesamt beantragen.
Kupsch, Cornelia