Sie können Grundsicherung erhalten, wenn Sie über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die für den Rentenbeginn maßgebliche Altersgrenze erreicht haben. Weitere Voraussetzung ist, dass Ihr eigenes Einkommen und Vermögen oder das Ihres Ehe- oder Lebenspartners beziehungsweise Ihrer Ehe- oder Lebenspartnerin nicht ausreicht.
Hinweis: Bei einem Jahreseinkommen unter 100.000 Euro müssen Kinder beziehungsweise Eltern keinen Unterhalt zahlen.
Die Grundsicherung umfasst
Hinweis: Grundsicherung können Sie auch bei stationärer Unterbringung, beispielsweise in einer Pflegeeinrichtung, erhalten.
Bestimmte Vermögenswerte gelten als Schonvermögen, das nicht einzusetzen ist. Dazu zählt zum Beispiel ein angemessenes Hausgrundstück, das Sie selbst bewohnen. Geldvermögen, das die Vermögensfreigrenze nicht übersteigt (Alleinstehende 10.000 EUR, Ehe- bzw. Lebenspartner 20.000 EUR) muss nicht eingesetzt werden
Sie müssen die Grundsicherung durch ein formloses Schreiben oder persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Diese wird Ihnen das Formular „Antrag auf Leistungen der Grundsicherung“ aushändigen oder zuschicken. Das ausgefüllte Antragsformular können Sie entweder persönlich abgeben oder mit der Post schicken.
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, der in der Regel auf 12 Monate befristet ist. Das Geld wird Ihnen am Monatsanfang auf Ihr Konto überwiesen.
keine
keine
keine
Gegen den Bescheid über die (Nicht-)Gewährung der Grundsicherung ist der Widerspruch möglich.
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) (Wird in einem neuen Fenster geöffnet)
Kupsch, Cornelia
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