Zuständige Stelle
die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes ist das Landratsamt
Sie müssen die Verlängerung schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen oft auch zum Download zur Verfügung.
Hinweis: Sie können den Antrag auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen, da diese die anzugebenden persönlichen Daten bestätigen muss. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter.
Der Nachweis erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.
für die Verlängerung: EUR 32,90 bei Antragstellung bei der Gemeinde: zusätzlich EUR 5,10 für das Führungszeugnis: weitere Kosten
Schmid, Irmgard
Schmid, Martin