Flächennutzungsplan einsehen

Beschreibung und Informationen

Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.

Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu geplanten

  • Wohnbauflächen,
  • Gewerbe- und Industriebauflächen,
  • Grünflächen oder
  • Verkehrsflächen.

Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bereich sich das Grundstück befindet

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Sie können bei der zuständigen Stelle Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Sie sollten Angaben zum betroffenen Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) machen können.

Die Städte und Gemeinden müssen den für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehenen Entwurf des Flächennutzungsplans im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren in das UVP-Portal einstellen. Einige Gemeinden haben über das Portal zudem ihren bereits geltenden Flächennutzugsplan zugänglich gemacht.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweis: Sie können den gesamten Flächennutzungsplan oder Ausschnitte daraus kopieren lassen.
Hierfür fallen folgende Gebühren an:
für die 1. DIN A 4 Seite EUR 0,90 und für jede weitere Seite EUR 0,45
für die 1. DIN A 3 Seite EUR 1,80 und für jede weitere Seite EUR 0,90.

Vertiefende Informationen

UVP-Portal

Rechtsgrundlage

So erreichen Sie uns

Ansprechpartner

Heinzelmann, Bernd

Kontaktmöglichkeiten

Tel. 0783693970
Mail. bernd.heinzelmann@schenkenzell.de

Ansprechpartner

Jehle Michael

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Tel. 07836939714
Mail. michael.jehle@schenkenzell.de
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