Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.
Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu geplanten
Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.
die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bereich sich das Grundstück befindet
keine
Sie können bei der zuständigen Stelle Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Sie sollten Angaben zum betroffenen Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) machen können.
Die Städte und Gemeinden müssen den für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehenen Entwurf des Flächennutzungsplans im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren in das UVP-Portal einstellen. Einige Gemeinden haben über das Portal zudem ihren bereits geltenden Flächennutzugsplan zugänglich gemacht.
keine
keine
Hinweis: Sie können den gesamten Flächennutzungsplan oder Ausschnitte daraus kopieren lassen.
Hierfür fallen folgende Gebühren an:
für die 1. DIN A 4 Seite EUR 0,90 und für jede weitere Seite EUR 0,45
für die 1. DIN A 3 Seite EUR 1,80 und für jede weitere Seite EUR 0,90.
Heinzelmann, Bernd
Mayer Sina-Jana
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