Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie für das Fahren von
Bei Führerscheinklasse D oder D1 gilt: Sie benötigen eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nur für das Fahren von Taxen.
Die Erlaubnis gilt höchstens fünf Jahre. Sie können sie um jeweils fünf Jahre verlängern lassen.
die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes ist das Landratsamt
Sie müssen persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Führerscheinstelle. Ihre Wohnsitzgemeinde muss Ihre persönlichen Daten im Antrag bestätigen. Dort können Sie auch den Antrag einreichen.
Sie können den Nachweis erbringen durch:
Gegebenenfalls müssen Sie mit einem medizinisch-psychologischen Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nachweisen, dass Sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden.
Hinweis: In diesen Gebühren sind die Kosten für die Einholung des Führungszeugnisses enthalten. Für die Ortskundeprüfung fallen zusätzliche Kosten an.
Fahrerlaubnis Fahrgastbeförderung – Verlängerung beantragen
Weiß, Bianca
Ring, Colin