Einbürgerung als Ehemann oder Ehefrau einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit beantragen

Beschreibung und Informationen

Diese Einbürgerungsmöglichkeit für Verheiratete gilt auch für Personen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

Zuständige Stelle

die Einbürgerungsbehörde

Einbürgerungsbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Voraussetzungen

  • Ihre Ehe ist für den deutschen Rechtskreis gültig geschlossen.
  • Ihre Ehe besteht zum Zeitpunkt der Einbürgerung.
  • Sie sind seit mindestens zwei Jahren mit Ihrem deutschen Ehemann oder Ihrer deutschen Ehefrau verheiratet. Ihr Ehemann beziehungsweise Ihre Ehefrau hat seit mindestens zwei Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit und besitzt diese auch zum Zeitpunkt der Einbürgerung.
  • Sie und Ihre Familienangehörigen führen in Deutschland eigenständig einen Haushalt. Der Schwerpunkt Ihrer Lebensverhältnisse liegt in Deutschland.
  • Sie halten sich bereits mindestens drei Jahre in Deutschland auf.
  • Sie erfüllen die Voraussetzungen für eine Einbürgerung von Ausländern ohne Einbürgerungsanspruch.

Verfahrensablauf

Lassen Sie sich frühzeitig beraten.

Sie müssen einen schriftlichen Einbürgerungsantrag stellen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Im weiteren Verfahren sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet. Läuft derzeit ein Strafverfahren gegen Sie, wartet die zuständige Stelle dessen Abschluss ab.

Sie führt die erforderlichen Ermittlungen durch und beteiligt

  • das Landesamt für Verfassungsschutz,
  • die Polizei,
  • das Sozialamt,
  • die Bundesagentur für Arbeit und
  • weitere Stellen.

Liegen alle Einbürgerungsvoraussetzungen bis auf eine notwendige Aufgabe aus der bisherigen Staatsangehörigkeit vor, erhalten Sie eine befristete Einbürgerungszusicherung.

Sie müssen dann die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit beantragen.

Sobald Sie diese nachweisen, erhalten Sie von der zuständigen Stelle die Einbürgerungsurkunde.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiges Ausweisdokument (Reisepass, Reiseausweis oder Ähnliches)
  • Lichtbild
  • Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde der Ehefrau oder des Ehemannes, wenn Zweifel an der deutschen Staatsangehörigkeit bestehen
  • Nachweise über Einkommen, Vermögen, Kranken- und Pflegeversicherung sowie über eine ausreichende Altersvorsorge
  • Eheurkunde

Die für Sie zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

Kosten

  • pro eingebürgerter Person: EUR 255,00
  • bei miteinzubürgernden Minderjährigen ohne eigene Einkünfte: EUR 51,00

Hinweis: Nehmen Sie den Antrag zurück oder lehnt ihn die zuständige Stelle ab, verringert sich die Gebühr.

Zusätzliche Kosten können für die Vorlage von Personenstandsurkunden oder Nachweisen von staatsbürgerlichen Kenntnissen beziehungsweise Sprachkenntnissen und durch die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit anfallen.

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

So erreichen Sie uns

Ansprechpartner

Kupsch, Cornelia

Kontaktmöglichkeiten

Tel. 07836939716
Mail. cornelia.kupsch@schenkenzell.de
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