Wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin im Ausland geheiratet haben, können Sie dies in das deutsche Eheregister eintragen lassen.
Hinweis: Dies ist beispielsweise von Vorteil, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine deutsche Eheurkunde benötigen.
Sie können die Eintragung Ihrer im Ausland geschlossenen Ehe in das deutsche Eheregister beim Standesamt beantragen.
Hinweis: Wohnen Sie im Ausland, wenden Sie sich an das Standesamt in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz zuletzt hatten.
Sind Sie aus wichtigen Gründen verhindert, können Sie einen schriftlichen Antrag stellen oder Dritte bevollmächtigen.
Hinweis: Es können weitere Kosten und Gebühren beim Standesamt oder bei Justizbehörden entstehen (z.B. für Apostillen, Dolmetscher).
Eine im Ausland begründete eingetragene Lebenspartnerschaft können Sie unter den gleichen Voraussetzungen beim Standesamt Ihres Wohnortes nachbeurkunden lassen.
Kupsch, Cornelia