Die Angebote unterscheiden sich von Schule zu Schule. Sie richten sich nach dem bestehenden Bedarf.
Die Entscheidung, ob es eine Betreuung für Schulkinder geben soll, trifft die Kommune.
Mögliche Formen sind:
Tipp: Auskünfte über das konkrete Betreuungsangebot einer Schule und die Vertragsbedingungen erhalten Sie bei den jeweiligen , Gemeinden, Städten oder Schulsekretariaten.
Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Gemeinde oder Stadt, ob die Grundschule Ihres Kindes die von Ihnen benötigte Betreuung anbietet.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.
die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes
Hinweis: Manche Träger haben Vereinbarungen mit anderen Einrichtungen wie Kindergärten, externen Horten oder Vereinen getroffen, um die Betreuung für Schulkinder zu ermöglichen und auszubauen. Auskünfte erhalten Sie bei der Schulleitung. Informieren Sie sich auch auf der Internetseite der jeweiligen Schule.
Ihr Kind besucht die Schule, die die Betreuung anbietet.
Sie können Ihr Kind gleich bei der Einschulung auch für die Betreuung anmelden.
Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Stelle.
monatliche Beiträge: unterschiedlich, je nach Träger der Betreuungseinrichtung und dem Angebot (z. B. Mittagessen, Freizeitangebot)
Grundschule Schiltach – Schenkenzell Werkrealschule und Realschule oberes Kinzigtal Robert-Gerwig-Gymnasium Hausach
Augsburger, Susanne