Baulastenverzeichnis – Einsicht nehmen

Beschreibung und Informationen

Öffentlich-rechtliche Baulasten eines Grundstück stehen nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis.

Beispiele für öffentlich-rechtliche Baulasten sind:

  • Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße.
  • Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen. Daher müssen Sie bei einer Bebauung den doppelten Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.

Hinweis: Im Grundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Diese sind privatrechtliche Verpflichtungen.
Beispiel: Sie gestatten Ihrem Grundstücksnachbarn, sein Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten.
Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der sich das Grundstück befindet

Voraussetzungen

Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als

  • Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer
  • Person, die das Grundstück kaufen möchte.

Verfahrensablauf

Die Einsicht müssen Sie formlos beantragen.
Hinweis: Wenn Ihnen Einsicht gestattet wurde, können Sie auch Kopien oder Auszüge anfordern.

Erforderliche Unterlagen

Erkunden Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Kosten

EUR 10,00 (nach der geltenden Gebührensatzung).

Vertiefende Informationen

Grundbuch einsehen

Rechtsgrundlage

§ 72 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO,Baulastenverzeichnis)

So erreichen Sie uns

Ansprechpartner

Jehle Michael

Kontaktmöglichkeiten

Tel. 07836939714
Mail. michael.jehle@schenkenzell.de
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