Öffentlich-rechtliche Baulasten eines Grundstück stehen nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis.
Beispiele für öffentlich-rechtliche Baulasten sind:
Hinweis: Im Grundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Diese sind privatrechtliche Verpflichtungen. Beispiel: Sie gestatten Ihrem Grundstücksnachbarn, sein Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten. Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.
die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der sich das Grundstück befindet
Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen. Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als
Die Einsicht müssen Sie formlos beantragen. Hinweis: Wenn Ihnen Einsicht gestattet wurde, können Sie auch Kopien oder Auszüge anfordern.
Erkunden Sie sich bei der zuständigen Stelle.
EUR 10,00 (nach der geltenden Gebührensatzung).
Grundbuch einsehen
§ 72 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO,Baulastenverzeichnis)
Jehle Michael