Altersrente beantragen (gesetzliche Rentenversicherung)

Beschreibung und Informationen

Sie haben das Regel-Rentenalter erreicht und möchten sich Ihre Rente ohne Abschläge auszahlen lassen? Dann müssen Sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger einen Antrag stellen.

Die Rentenhöhe in der gesetzlichen Rentenversicherung wird jeweils zum 01.07. jeden Jahres angepasst. Wann und in welchen Höhen entscheiden der Bundesrat und die Bundesregierung. Ihre eigene Rente wird danach automatisch angepasst, ohne dass Sie etwas tun müssen.

Wenn Sie das Regel-Rentenalter erreicht, aber noch keine Rente beantragt haben, erhöhen Sie Ihren Rentenanspruch automatisch auch ohne weitere Beitragszahlung. Als Ausgleich gibt es zur späteren Altersrente einen Zuschlag von 0,5 Prozent für jeden Kalendermonat, den Sie die Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht in Anspruch nehmen. Das sind nach einem Jahr sechs Prozent.

Auch wenn Sie ab dem Regel-Rentenalter weiterarbeiten, erhöhen Sie Ihre spätere Vollrente, da Sie weiterhin Beiträge zahlen. Dazu gibt es Zuschläge. Diese werden ab dem 01.07.2017 jeweils zum 01.07. jeden Jahres ermittelt.

Zuständige Stelle

  • die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder das Versicherungsamt Ihres Wohnsitzes
  • die Dienststellen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder
  • für die DRV ehrenamtlich tätige Versichertenberaterinnen oder Versichertenberater

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Sie haben das Regel-Rentenalter erreicht.
    Es wird zwischen 2012 und 2029 schrittweise von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben.
  • Sie haben fünf Jahre Beiträge gezahlt.
  • Ihr Rentenversicherungskonto ist geklärt.

Verfahrensablauf

Die Altersrente müssen Sie schriftlich oder online beantragen.

Senden Sie den vollständig ausgefüllten Rentenantrag direkt an die zuständige Stelle. Je nach Angebot der Gemeinde können Sie ihn auch bei Ihrer Gemeinde abgeben.

Sie können Ihren Antrag auch bei den zuständigen Stellen aufnehmen lassen. Sie erhalten dann gleichzeitig Rat und Hilfe zum Thema Rente.

Nach Bewilligung Ihres Antrags überweist der Renten Service der Deutschen Post AG Ihre Rente monatlich auf Ihr Konto. Meistens wird ein Eigenanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.

Die Rente wird am letzten Arbeitstag der Bank eines jeden Monats ausgezahlt.

Sie können Ihre Rente auch auf das Konto einer anderen Person überweisen lassen. Diese Person muss im Rentenantrag der Überweisung zustimmen.

Fristen

Stellen Sie den Antrag spätestens drei Monate vor Erreichen des Rentenalters. Dann erhalten Sie Ihre Rente in der Regel im Anschluss an Ihre Beschäftigung.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Rentenantrag
  • Personalausweis
  • Nachweise, die im Versicherungsverlauf nicht erfasst sind, beispielsweise:
    • Nachweise über Ausbildungszeiten
    • Nachweise über Arbeitslosigkeit
    • Nachweise über Krankheitszeiten
    • Aufrechnungsbescheinigungen
    • Geburtsurkunden der Kinder
    • Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt üblicherweise drei Monate nach Antragstellung.

Sonstiges

Auch nach dem Renteneintritt müssen Sie die zuständige Stelle über jede Adress- oder Namensänderung informieren.

Der Monatsbetrag der Rente wird nach einem festgelegten Verfahren errechnet aus

  • den im Laufe Ihres Erwerbslebens gezahlten Beiträgen und
  • gegebenenfalls weiteren relevanten Versicherungszeiten (z. B. Kindererziehungszeiten).

Rechtsgrundlage

§§ 33 – 42 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) (Renten wegen Alters)

So erreichen Sie uns

Ansprechpartner

Kupsch, Cornelia

Kontaktmöglichkeiten

Tel. 07836939716
Mail. cornelia.kupsch@schenkenzell.de
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