Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden

Beschreibung und Informationen

Wenn Sie innerhalb Ihrer Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie Ihrer Stadt oder Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.

Voraussetzungen

Sie ziehen innerhalb derselben Kommune (Stadt oder Gemeinde) um.

Verfahrensablauf

Um sich umzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.

Tipp: Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls ummelden, wenn

diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und
diese mit Ihnen umziehen.

Fristen

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden.

Erforderliche Unterlagen

Die zuständige Stelle kann von Ihnen die Vorlage von Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen. Dies können beispielsweise sein:

Personalausweis oder Reisepass
Heirats- oder Partnerschaftsurkunde, Scheidungsurteil
Ausweise der Familienangehörigen
Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie eine Geburtsurkunde mitbringen.
Bescheinigung des Wohnungsgebers

Tipp: Sie können die Anschrift auf Ihrem Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung in Ihrer Stadt oder Gemeinde aktualisieren.

Vertiefende Informationen

Meldewesen auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern

Sonstiges

Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie Bescheinigungen des Wohnungsgebers der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung des Wohnungsgebers erfolgt.

Sie erhalten eine Bestätigung der Ummeldung für Ihre Unterlagen.

Rechtsgrundlage

So erreichen Sie uns

Ansprechpartner

Weiß, Bianca

Kontaktmöglichkeiten

Tel. 07836939715
Mail. bianca.weiss@schenkenzell.de
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