Freischaltung von Online-Prozessen
22. Juli 2025
Seit dieser Woche können die Mitteilungen rund um einen neuen oder bestehenden Gewerbebetrieb auch online erledigt werden. Wer künftig ein Gewerbe anmelden, ummelden oder abmelden möchte, muss nicht mehr während der Öffnungszeiten persönlich zum Rathaus kommen oder ein Formular ausdrucken und per Post schicken, sondern kann dies täglich rund um die Uhr von zuhause aus erledigen und die Meldung online an die Gemeinde senden.
Einen direkten Link finden Sie bei den jeweiligen Leistungen auf der Homepage der Gemeinde Schenkenzell unter https://schenkenzell.de/service/leistungen/:
Zur Identifizierung ist das Hochladen des Personalausweises oder Reisepasses ausreichend. Nach Mitteilungseingang werden die Gewerbemeldungen geprüft und Sie bekommen eine Bestätigung mit der jeweiligen An-, Um- oder Abmeldung sowie den Gebührenbescheid zugeschickt.
Um diesen Service nutzen zu können, wurden über service-bw, die zentrale E-Government-Plattform des Landes Baden-Württemberg, die entsprechenden Prozesse freigeschaltet. Diese bietet Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen einen umfassenden Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen und Informationen. Um die online-Prozesse nutzen zu können, wird lediglich ein Benutzerkonto bei service-bw benötigt, es ist keine Ausweis-App, Onlinefunktion des Personalausweises oder ein Bund-ID-Konto notwendig. Für ein service-bw-Konto kann sich jede Bürgerin und jeder Bürger kostenlos registrieren.
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