Das Forstamt des Landkreises Rottweil informiert: Wichtige Informationen zur Beantragung von Frühjahrspflanzungen oder sonstigen waldbaulichen Maßnahmen im 1. Halbjahr 2027

Die bisherige Landesförderrichtlinie für forstliche Maßnahmen – die Verwaltungsvorschrift Nachhaltige Waldwirtschaft (VwV NWW) – wird Ende 2026 außer Kraft treten und u.a. durch die neue „VwV NWW Waldbau“ ersetzt.

Künftige Neuerungen im Zusammenhang mit der Einführung der neuen VwV NWW Waldbau

Das gesamte Antragsverfahren soll zukünftig volldigital über das Waldportal BW erfolgen. Allerdings wird eine Antragstellung dort frühestens ab Juli 2027 möglich sein. Da aber auch Förderungen für die Frühjahrspflanzung oder sonstige waldbauliche Maßnahmen (z.B. Naturverjüngung, Jungbestandspflege, periodische Betriebspläne, Seilkran) im 1. Halbjahr 2027 möglich sein sollen, sollen Förderanträge noch im Jahr 2026 gestellt und bewilligt werden.

Bitte beachten Sie daher unbedingt die Frist zur Einreichung von waldbaulichen Förderanträgen für das 1. Halbjahr 2027: bis spätestens Freitag, 6. November 2026 bei der UFB Rottweil

Bei waldbaulichen Maßnahmen ist es empfehlenswert, vor Antragsstellung noch eine Beratung der zuständigen Revierleitung in Anspruch zu nehmen.

Zur Antragsstellung selbst oder bei Fragen können Sie sich gerne an das Sachgebiet Privatwald wenden: privatwald@landkreis-rottweil.de oder 0741/244-552.

Die Förderanträge finden Sie auf unserer Homepage unter www.landkreis-rottweil.de/Forstliche-Foerderung in der Rubrik „Antragsunterlagen und Merkblätter“.

Wenn Sie den Antrag selbstständig ausfüllen möchten, achten Sie bitte unbedingt auf Vollständigkeit und senden Sie den Förderantrag digital per E-Mail an privatwald@landkreis-rottweil.de.